ᐅ Bescheid für Wasserversorgung nach neuerer Satzung zulässig?
Erstellt am: 24.07.18 23:44
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DReffectsD
DReffects27.07.18 12:56Grantlhaua schrieb:
Bei uns hatte jedes Haus, das in den letzten Jahrzehnten gebaut wurde, ja ganz normal seinen Wasseranschluss bezahlt. Jetzt ist der Gemeinde allerdings aufgefallen, dass durch Sanierungen des Kanals enorme Kosten entstehen, die dann einfach über einen "Verbesserungsbeitrag" auf den Bürger umgelegt werden. Heißt im Klartext ca 1000€ Prohaus an Beitrag an die Gemeinde.
So oder so ähnlich könnte ich mir das in deinem Fall auch vorstellen. Du zahlst zwar in Schritt eins erst mal nach alter Satzung, bekommst dann aber nochmal eine Rechnung für die DifferenzOha. Das klingt ja stark willkürlich. In unserem Kaufvertrag zum Grundstück ist in Sachen Wasserversorgung zu lesen: "Die Beträge sind endgültig. Eine Nachforderung oder Rückforderung ist ausgeschlossen."
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Grantlhaua27.07.18 13:02Dabei haben die auch gleich mal die restlichen Wasser- und Abwassergebühren ordentlich erhöht.
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HilfeHilfe27.07.18 13:21DReffects schrieb:
Oha. Das klingt ja stark willkürlich. In unserem Kaufvertrag zum Grundstück ist in Sachen Wasserversorgung zu lesen: "Die Beträge sind endgültig. Eine Nachforderung oder Rückforderung ist ausgeschlossen."tja und nun hast du den endgültigen bescheid.
also überlegen was besser ist. nicht das wirklich nochmal einen nachschlag bekommst
dann nochmal auswählen ist nicht
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Grantlhaua27.07.18 13:50DReffects schrieb:
In unserem Kaufvertrag zum Grundstück ist in Sachen Wasserversorgung zu lesen: "Die Beträge sind endgültig. Eine Nachforderung oder Rückforderung ist ausgeschlossen."Wenn das drin steht, solltest du ja kein Problem haben 🙂