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ᐅ Bereitstellungszinsen - Darlehenssumme


Erstellt am: 14.02.2022 10:19

Prager91 14.02.2022 10:19
Habe soeben von meiner Bank erfahren, dass wir auf die KOMPLETTE Darlehenssumme ab 01.03.2022 Bereitstellungszinsen zahlen müssen.

280.000€ -- obwohl hiervon schon 200.000€ abgerufen haben? Dürfen die das überhaupt? Wieso sollte ich Bereitstellungszinsen für etwas bezahlen, was ich bereits schon abgerufen habe?

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt sich hier aus?

Sparfuchs77 14.02.2022 10:23
was steht denn in eurem Vertrag?

Bei uns waren die Zinsen auf den noch nicht abgerufenen Betrag fällig.

Prager91 14.02.2022 10:31
Sparfuchs_:p schrieb:

was steht denn in eurem Vertrag?

Bei uns waren die Zinsen auf den noch nicht abgerufenen Betrag fällig.

Letztlich steht hierzu nichts genaues darüber...

Das Problem ist, dass der detaillierte Vertrag zu Hause liegt... Hierzu muss ich wohl nochmals genauer nachschauen.


Dokument mit Text zur Bereitstellungsprovision und Baufinanzierung

Benutzer200 14.02.2022 10:45
Prager91 schrieb:

Habe soeben von meiner Bank erfahren, dass wir auf die KOMPLETTE Darlehenssumme ab 01.03.2022 Bereitstellungszinsen zahlen müssen.

280.000€ -- obwohl hiervon schon 200.000€ abgerufen haben? Dürfen die das überhaupt? Wieso sollte ich Bereitstellungszinsen für etwas bezahlen, was ich bereits schon abgerufen habe?
Was für ein Unsinn von der Bank. Kannst beruhigt den Tag verbringen und heute Abend nachschauen - Bereitstellungszinsen (so sagt es schon das Wort) sind Kosten, die der Bank entstehen, wenn sie Dir einen Kredit zur Verfügung stellt, Du diesen aber nicht abrufst. Gilt nur für nicht abgerufene Beträge.

Alles andere, also Zinsen und gleichzeitig Bereitstellungszinsen, ist ein doppeltes Verdienen der Bank, was nie stattfinden wird. Und auch rechtlich nicht haltbar ist - im Baugesetzbuch ist z.B. nur ein Zins für ein Darlehen statthaft.

Prager91 14.02.2022 10:50
Benutzer200 schrieb:

Was für ein Unsinn von der Bank. Kannst beruhigt den Tag verbringen und heute Abend nachschauen - Bereitstellungszinsen (so sagt es schon das Wort) sind Kosten, die der Bank entstehen, wenn sie Dir einen Kredit zur Verfügung stellt, Du diesen aber nicht abrufst. Gilt nur für nicht abgerufene Beträge.

Alles andere, also Zinsen und gleichzeitig Bereitstellungszinsen, ist ein doppeltes Verdienen der Bank, was nie stattfinden wird. Und auch rechtlich nicht haltbar ist - im Baugesetzbuch ist z.B. nur ein Zins für ein Darlehen statthaft.

Ich habe soeben nochmals mit meiner Frau gesprochen: Wir hatten damals den Betrag per Zwischenfinanzierung über eine andere Bank finanziert (Partnerbank der örtlichen Bank). So konnten wir uns einen guten Zinssatz sichern, allerdings tritt somit die örtliche Bank in Vorleistung und hat anscheinend mit der Partnerbank eine Direktablösung des Darlehens vereinbart, so dass die Bereitstellungszinsen auf den kompletten Betrag anfallen, da das komplette Darlehen auf einen SChlag abgelöst werden muss.

hat man muss tatsächlich so auch nicht wirklich verkauft... Das beste ist noch, dass es sich hierbei um das aller letzte von 3 Darlehen handelt. Hätte ich das gewusst, hätten wir natürlich dieses Darlehen zu aller erst verbraucht... Super Bankberater.

Benutzer200 14.02.2022 11:50
Prager91 schrieb:

Ich habe soeben nochmals mit meiner Frau gesprochen: Wir hatten damals den Betrag per Zwischenfinanzierung über eine andere Bank finanziert (Partnerbank der örtlichen Bank). So konnten wir uns einen guten Zinssatz sichern, allerdings tritt somit die örtliche Bank in Vorleistung und hat anscheinend mit der Partnerbank eine Direktablösung des Darlehens vereinbart, so dass die Bereitstellungszinsen auf den kompletten Betrag anfallen, da das komplette Darlehen auf einen SChlag abgelöst werden muss.
Ah, gerne zum Geld sparen genutzt. Z.B. Volksbank und Münchener Hypothekenbank. Kann auch Nachteile haben...

Dann freue Dich über den guten Zinssatz und beiß in den sauren Apfel für eine kurze Zeit. Oder rede mit der Bank, ob das Darlehen nicht schon komplett abgerufen werden kann.
bereitstellungszinsendarlehenvertragpartnerbankzinssatz