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ᐅ Benötige Rechnung von einer IKEA BESTÅ BURS TV Bank


Erstellt am: 25.08.11 21:13

DBGHP15.10.11 23:58
Das haben wir jetzt nicht gehört
IKEA-Profi16.10.11 07:13
Das haben wir jetzt nicht gehört

Mit ein Grund warum manche Sachen teurer werden.
Solche Posten machen mitunter 10.000 EUR / Monat und mehr in einem Haus aus.
DBGHP16.10.11 08:51
[Quote]Das haben wir jetzt nicht gehört

Mit ein Grund warum manche Sachen teurer werden.
Solche Posten machen mitunter 10.000 EUR / Monat und mehr in einem Haus aus.[/Quote]

Ich habe sowas noch niemals gemacht. Ich bin ehrlich, kein Witz! Ich habe als sechsjähriger gestohlen (versucht), als 12jähriger meine Mutter (ich doof!!!) und äh, mit 14 ne Zeitschrift mit Diskette und ne Rolle Klebeband mal auf der Arbeit. DAS WARS grins...

Aber ich würde nie Ware selber beschädigen, um die dann.. Oder gar noch Versicherungsbetrug, oh mein Gott! Manche denken ja, das wäre nur ein Kavaliersdelikt, man habe ja eingezahlt.... Hilfe....

Siehe mein Spiegelschaden letzte Mal im Ikea (schrieb ich hier wo), ich habe den aus Versehen kaputt gemacht und habe ca. 15 Minuten Personal gesucht!!! Damit ich mich selber "anzeigen" kann... Dann meinten die aber, das wäre ok und kein Thema, kann ja mal passieren. (Hapüüüh )

Hab sogar mal Geld im Supermarkt zurück gebracht, weil die Kassiererin sich verrechnet hatte... (habe da aber auch mal 10 Euro verloren, grrr, kriegt man natürlich NICHT wieder...)

Also, sehe nicht in jedem Menschen was Übles.
Maverick185417.10.11 07:32
Warum ist das so schwierig????

Siehe hier:

UUmtausch
Viele Händler nehmen die Ware auch ohne Vorliegen eines Mangels freiwillig zurück. Bei dem sog. Umtauschrecht handelt es sich um keinen gesetzlichen Rechtsanspruch, sondern um ein Rückgaberecht, angeboten durch den Verkäufer aus Kulanz. Der Verkäufer ist nicht an die Regelungen des Gewährleistungsrechts gebunden.

Bietet der Verkäufer ein Umtauschrecht an, ist er hieran lediglich im Rahmen seiner eigenen Bedingungen gebunden. So erfolgt der UUmtausch häufig nur gegen Warengutschein.

Wird nicht generell ein Umtauschrecht durch den Verkäufer angeboten, so kann dies auch beim Kauf vereinbart werden. Der Händler ist an ein von seinen Angestellten vereinbartes Umtauschrecht gebunden.
Zu Beweiszwecken sollte das Umtauschrecht grundsätzlich schriftlich niedergelegt werden. Dazu genügt z. B. ein entsprechender Vermerk des Verkäufers auf dem Kassenbon. Wichtig ist die Klärung grundlegender Fragen, z. B. hinsichtlich der UUmtauschfrist, der Erstattung des Kaufpreises durch Bargeld, Gutschein oder andere Ware, der Beschädigung von Versiegelungen oder Originalverpackungen.

Rechtsanwälte und Notare

Dort ist auch das Gewährleistungsrecht noch einmal beschrieben, dem wir Dir alle zustimmen und das so wie beschrieben (ohne Kassenbon mit Zeuge) ist.

Reicht das jetzt endlich???

Bei einem Umtausch wegen Nichtgefallen benötige ich einen Kassenbon, weil IKEA das so will!!! Ende.
ikeaumtauschrecht