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		slowmo2
Hallo, ich plane mein Elternhaus umzubauen und damit das vorhandene Baufenster komplett auszunutzen. Laut Bebauungsplan ist hier nur eingeschossig zulässig.
Ist es rechtlich überhaupt möglich in einem eingeschossigen Haus ( EG+DG) zwei Parteien unterzubringen?
Da ich meine Mutter im EG und meine Familie im DG einplane.
Danke schon mal
	
		
			
		
		
	
								
								Ist es rechtlich überhaupt möglich in einem eingeschossigen Haus ( EG+DG) zwei Parteien unterzubringen?
Da ich meine Mutter im EG und meine Familie im DG einplane.
Danke schon mal