Bebauungsplan verlangt Eingeschossiges Haus - für 2 Familien?

4,40 Stern(e) 5 Votes
S

slowmo2

Hallo, ich plane mein Elternhaus umzubauen und damit das vorhandene Baufenster komplett auszunutzen. Laut Bebauungsplan ist hier nur eingeschossig zulässig.
Ist es rechtlich überhaupt möglich in einem eingeschossigen Haus ( EG+DG) zwei Parteien unterzubringen?
Da ich meine Mutter im EG und meine Familie im DG einplane.

Danke schon mal
 
S

slowmo2

Nein, das DG zählt nicht als Vollgeschoss...

Wie gesagt, geht es mir erst mal um die rechtliche Frage ob in einem eingeschossigem Haus zwei Parteien wohnen dürfen.
 
A

apokolok

Die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten sollte im Bebauungsplan stehen.
Mutter im EG, Familie im kleineren DG hört sich jetzt mal medium sinnvoll an.
 
S

slowmo2

Hmmm, im Bebauungsplan find ich nichts bezüglich der Anzahl der Wohneinheiten. Bedeutet das, dass es vermutlich kein Problem darstellt wenn ich 2 Wohnungen in das Haus einplane?
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4841 Themen mit insgesamt 97144 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben