Bebauung in zweiter Reihe ohne Bebauungsplan? Was können wir tun?

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E

Escroda

Die Pläne dafür stehen im Prinzip auch schon.
Deswegen schrieb ich umplanen. Nach Deinen Schilderungen könnten die Voraussetzungen kaum besser sein, bis auf den fehlenden rechtskräftigen Bebauungsplan. Eine für Euch sehr gute Lage, ein reicher Onkel, eine wohlgesonnene Gemeinde und eine lösungsorientierte Baugenehmigungsbehörde.

Der Onkel baut ein geschickt geplantes Zweifamilienhaus mit ausbaufähigem DG und so großen Wohnungen, dass sie unproblematisch in zwei aufgeteilt werden können - dann reicht's auch für Euch. Ihr bekommt das EG mit alleiniger Gartennutzung und sobald das Planungsrecht die notwendige Reife erreicht hat, legt Ihr los. Hat den Vorteil, dass man immer vor Ort ist, bei Eigenleistung keine Zeit mit Anfahrtswegen vergeudet und zum Umzug keinen 7,5-Tonner braucht.
Und wenn die Behörden dann doch wieder alle Klischees bedienen, kommt Plan B, anderes Grundstück oder Haus suchen, Onkel baut DG aus, teilt die Wohnung(en) und hat sein 5-6 Familienhaus.
 
S

Stefan1987

Natürlich warten, bis ein Bebauungsplan da ist, ist wie gesagt auch eine Option, die wir schon durchgespielt haben und auch gar nicht ausschließen. Wo man dann in der Zwischenzeit lebt, ist dann aber eher sekundär, solange es groß genung ist.
Aber, auch wie gesagt: Meine Ausgangsfrage war, ob es Möglichkeiten gibt, die Wartezeit abzukürzen und nicht auf den Bebauungsplan warten zu müssen. Da wir nun schon auf Seite 4 sind, gehe ich nun davon aus, dass solche Möglichkeiten nicht unbedingt gegeben sind.
 
S

Stefan1987

Vielleicht noch einmal eine grundsätzliche Frage:
Die Situation ist ja die:
1. Unser Vorhaben = Bebauung in zweiter Reihe mit Einfamilienhaus
2. kein Bebauungsplan
3. Bisher keine Bebauung in zweiter Reihe
4. Nachbarn wären ok damit.
5. Im gesamten von einem neuen Bebauungsplan erfassten Bereich gibt es niemand weiteres, der mittelfristig eine Bebauung in zweiter Reihe plant.

Ist es in so einem Fall möglich, unser Vorhaben auch ohne Erstellung eines Bebauungsplans durchzuführen, obwohl es sich nicht in die Eigenart der Umgebung einfügt? Man kann sich ja auch (in gewissem Maße) von einem existierenden Bebauungsplan befreien lassen. Geht das dann auch im umgekehrten Falle eines fehlenden Bebauungsplans? Oder ist die Erstellung eines Bebauungsplans hier zwingend, wie es uns suggeriert wird?
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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