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ᐅ Bebauung eines Grundstücks


Erstellt am: 07.10.15 14:38

P
Payday
09.10.15 11:43
Stefan G. schrieb:
Wir hatten 3 Jahre nach Kauf im Vertrag (Stuttgarter Raum)
Die Stadt meinte sie wollte verhindern, dass damit spekuliert wird.

es hängt also vom Angebot und nachfrage ab. bei uns sind die Grundstücke relativ günstig, viele Grundstücke stehen zur Verfügung, also muss die Stadt zusehen das sie überhaupt alle Grundstücke loswird. (90 Grundstücke, nach 1,5jahren 75 verkauft)
30km weiter siehts schon anders aus, 10 Grundstücke, 100 Bewerber bei doppelten preis und Blödsinn Anbindung an hamburg
S
Stefan G.
12.10.15 08:50
Klar auf die Anbindung / Gegend / Umkreis kommt es an.
Bei uns waren die meisten Grundstücke verkauft bevor es das Exposé gab
Das die Grundstücke nicht als Anlageobjekte gesehen werden hat die Stadt einen Bauzwang verhängt
A
andimann
13.11.15 15:41
Es kommt wirklich darauf auf, was in irgendwelchen Verträgen steht. In unserem Baugebiet gibt es zwar auch einen Bauzwang, real interessiert sowas keinen Menschen. Ein Grundstück haben wir nun nach 4 Jahren endlich kaufen können, eines wird nun nach 5 verkauft, ohne das dem Vorbesitzer Druck gemacht wurde und vier Grundstücke gehören noch irgendwelchen Bauern von denen einer wortwörtlich sagte: " Da soll mal mein Enkel bauen". Der Enkel war gerade geboren worden....

Sprich, es gibt einen Bauzwang, der ist aber nicht pönalisiert. Außer böse Briefe schreiben können die nichts.


Die Stadt hat aber daraus gelernt, bei einem anderen Baugebiet haben sie explizit festgelegt, dass sie nach 3 Jahren ein Rückkaufsrecht (zu einem sehr, sehr günstigen Preis!) haben. Da sollte man sich wohl besser mit dem bauen beeilen…

Also; wenn im Grundbuch oder auch im Bebauungsplan ein pönalisierter Bauzwang oder sogar ein Rückkaufsrecht vermerkt ist, wäre ich mit sowas vorsichtig. Ansonsten: kaufen und liegen lassen!

Sei dir aber auch über ein paar Nachteile bewusst:

· In Neubaugebieten machst du dich nicht gerade beliebt, weil die Straßen usw oftmals erst nach der letzten Baumaßnahme fertiggestellt werden. D.h. solange du nicht baust, leben deine zukünftigen Nachbarn ggf.. mit einer Holperstraße, haben überall Pfützen usw.

· Ein freies Grundstück wird sehr gerne auch mal als Zwischen/Endlager für Bodenaushub, Maschinen und Material genutzt. Bei unserem Grundstück hat der Vorbesitzer dieses dummerweise erlaubt. Ergebnis: ich habe noch 100-200 qm zusätzlichen Abraum auf dem Grundstück liegen, der so ganz zufällig liegen geblieben ist. Und durch die Radlader ist der Mutterboden dermaßen umgepflügt, das ich die gesamte Mutterbodenschicht wegschmeißen kann. Das wird mich noch einige Tausender extra kosten…

· Wenn du ein Grundstück hast, bist du verkehrssicherungspflichtig, sprich du musst Schneeräumen, dafür sorgen, dass das Unkraut nicht auf die Straße wächst usw.


Viele Grüße,


Andreas
grundstückebauzwangbaugebietvorbesitzerrückkaufsrecht