ᐅ Bebaute Fläche: Gehören Garage / Carport zur bebauten Fläche?
Erstellt am: 06.01.17 15:31
MartinL06.01.17 15:31
Hallo zusammen,
ich bin noch neu in dem Forum und beschäftige mich mit dem Thema "Hausbauen" erst seit kurzem. Deswegen auch noch eine sehr allgemeine Frage zu dem Thema.
Bei Gesprächen mit unterschiedlichen Personen bin ich auf unterschiedliche Aussagen gekommen. Aus diesem Grund wollte ich mich einmal in einem Extra-Forum zu diesem Thema informieren: es geht um das Thema "bebaute Fläche" auf einem Baugrundstück:
Martin
ich bin noch neu in dem Forum und beschäftige mich mit dem Thema "Hausbauen" erst seit kurzem. Deswegen auch noch eine sehr allgemeine Frage zu dem Thema.
Bei Gesprächen mit unterschiedlichen Personen bin ich auf unterschiedliche Aussagen gekommen. Aus diesem Grund wollte ich mich einmal in einem Extra-Forum zu diesem Thema informieren: es geht um das Thema "bebaute Fläche" auf einem Baugrundstück:
- Soweit ich recherchiert habe, gehört eine Autogarage auch zu der bebauten Fläche eines Grundstückes. Wenn man also z.B. eine Doppelgarage mit 36m² baut, werden diese 36m² von der möglichen bebauten Fläche abgezogen.
- Wird ein Carport auch von der bebauten Fläche abgezogen?
Martin
Alex8506.01.17 16:27
Wikipedia - Maß der baulichen Nutzung schrieb:
Bei der Ermittlung der Grundflächenzahl werden die Grundflächen aller baulichen Anlagen, wie Gebäude, Nebenanlagen und befestigte Flächen voll angerechnet. Die zulässige Grundfläche der Nebenanlagen kann im Regelfall um bis zu 50 % überschritten werden (maximal aber nur bis Grundflächenzahl 0,8).MartinL07.01.17 09:59
Das bedeutet also: ja, sowohl Garage als auch Carport werden voll angerechnet.
Viele Grüße
Martin
Viele Grüße
Martin
Alex8507.01.17 10:08
... und die befestigte Fläche ebenso. Auffahrt, Terrasse, gepflasterte Wege, ...
Payday07.01.17 14:01
das ist leider falsch.
richtig ist:
die Gebäude Grundfläche wird VOLL zur Grundflächenzahl angerechnet.
Nebenanlagen wie: Garagen, Stellplätze, Carports, zufahrten, Nebenanlagen, untermauerte anlagen sind mit anzurechnen, allerdings darf hierbei die Grundflächenzahl um 50 von 100 überschritten werden.
Beispiel:
1000qm Grundstück bei Grundflächenzahl 0,3
hausgrundfläche Bungalow 180qm
Prüfung Haus: 180qm entspricht 0,18 < 0,3 = also in Ordnung
weiterhin zum Bungalow kommt eine Garage mit 6x9 Meter = 54qm, eine auffahrt, Zuwegung und Terrasse von 160qm. weiterhin wollen die Bauherren gleich noch einen schuppen von 20qm mit einplanen.
also= 54 + 160 +20 = 234m²
180qm + 234qm = 414qm entspricht 0,41 > 0,3 = also theoretisch nicht in Ordnung.
da nach Baunutzungsverordnung §19.4 die Berechnung der Grundflächenzahl mit Nebenanlagen um 50% überschritten werden darf, ist 0,45 erlaubt. (maximal bis 0,8 Grundflächenzahl)
0,45 > 0,41 = also erlaubt
nachzulesen ist alles unter Baunutzungsverordnung §19.4. eventuell können bebauungspläne diese Verordnung überstimmen.
also noch mal zusammengefasst: die Grundfläche des Hauses darf MAXIMAL der Grundflächenzahl entsprechen. 50% der Grundflächenzahl (oder im größtmöglichen fall 50% der Hausfläche) steht noch mal für die Außenanlagen zur Verfügung bis zu einen Maximum von Grundflächenzahl 0,8.
richtig ist:
die Gebäude Grundfläche wird VOLL zur Grundflächenzahl angerechnet.
Nebenanlagen wie: Garagen, Stellplätze, Carports, zufahrten, Nebenanlagen, untermauerte anlagen sind mit anzurechnen, allerdings darf hierbei die Grundflächenzahl um 50 von 100 überschritten werden.
Beispiel:
1000qm Grundstück bei Grundflächenzahl 0,3
hausgrundfläche Bungalow 180qm
Prüfung Haus: 180qm entspricht 0,18 < 0,3 = also in Ordnung
weiterhin zum Bungalow kommt eine Garage mit 6x9 Meter = 54qm, eine auffahrt, Zuwegung und Terrasse von 160qm. weiterhin wollen die Bauherren gleich noch einen schuppen von 20qm mit einplanen.
also= 54 + 160 +20 = 234m²
180qm + 234qm = 414qm entspricht 0,41 > 0,3 = also theoretisch nicht in Ordnung.
da nach Baunutzungsverordnung §19.4 die Berechnung der Grundflächenzahl mit Nebenanlagen um 50% überschritten werden darf, ist 0,45 erlaubt. (maximal bis 0,8 Grundflächenzahl)
0,45 > 0,41 = also erlaubt
nachzulesen ist alles unter Baunutzungsverordnung §19.4. eventuell können bebauungspläne diese Verordnung überstimmen.
also noch mal zusammengefasst: die Grundfläche des Hauses darf MAXIMAL der Grundflächenzahl entsprechen. 50% der Grundflächenzahl (oder im größtmöglichen fall 50% der Hausfläche) steht noch mal für die Außenanlagen zur Verfügung bis zu einen Maximum von Grundflächenzahl 0,8.
Egon1209.01.17 16:47
Müsste man die Werte nicht getrennt voneinander betrachten?
1000 qm davon Haus 180 qm, Grundflächenzahl = 0,18
1000 qm davon Nebenanlagen 234 qm, Grundflächenzahl = 23,4
da Nebenanlagen zu 50% überbaut werden dürfen Grundflächenzahl 23,4/ 2 = 11,7
macht gesamt Grundflächenzahl von 29,7, wäre damit aber haarscharf an der Grenze
1000 qm davon Haus 180 qm, Grundflächenzahl = 0,18
1000 qm davon Nebenanlagen 234 qm, Grundflächenzahl = 23,4
da Nebenanlagen zu 50% überbaut werden dürfen Grundflächenzahl 23,4/ 2 = 11,7
macht gesamt Grundflächenzahl von 29,7, wäre damit aber haarscharf an der Grenze
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