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ᐅ Bayern: Berücksichtigung überdachte Terrasse bei Geschossflächenzahl


Erstellt am: 26.07.20 00:36

R0Li8426.07.20 12:01
Man kann sich alles gefallen lassen und immer klein beigeben. Wenn man so mit dem Strom schwimmt, dann lebt es sich sicherlich leichter. Erreichen tut man so jedoch nichts.
ypg26.07.20 15:00
Wenn Du damit glücklicher wirst, dann nehme Dir einen Anwalt und klage. Erwarte aber nicht, dass Du damit günstiger kommst. Der Anwalt kostet ja auch einiges. Du gehörst dann halt zu den Unverbesserlichen auf dieser Welt, die eher Prinzipien hinterher jagen als der Vernunft
R0Li8410.11.22 19:27
Das Viel Glück hat heute entschieden und mir mit meiner Auffassung recht gegeben. Wer die Formulierung "Balkone, Loggias und Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen" in seiner BGS/WAS findet (ist in der Muster-BGS/WAS enthalten) der darf sich freuen. Entgegen aktueller Handlungsempfehlungen (Thimet) sind diese nach dem heute erlassenen Urteil beitragsfrei zu stellen! Sollte jemand hier gerade zufällig das Thema am Tisch haben - ein Widerspruch dürfte sich aktuell lohnen, da dieser Abrechnungsmethodik nun die Grundlage entzogen wurde.
Gecko192711.11.22 15:44
Danke für die Rückmeldung.
Ich hatte das Thema gerade auch erst, wenn auch die Terrasse hier keine Rolle gespielt hat.

Ich finde es insgesamt unrechtmäßig, dass die Kosten für die Kanalherstellung nach der Geschossfläche inkl. Keller ermittelt werden. Wie steht denn die Größe des Gebäudes in Relation zu der Menge an Abwasser die man einleiten wird? Wieso wird das nicht über den tatsächlichen Wasserverbrauch bzw. Einleitung mit finanziert?
Bei uns im Ort ist der Beitrag 20€/m². Das sind bei 80m² Grundfläche mit Keller mal eben 4.800€ Gebühren die Kanalherstellung. Das ist nur für das Abwasser, dazu kommt nochmal 2,5€/m² Grundstücksfläche für das Oberflächenwasser um 3,5 €/m³ für den Wasseranschluss.
R0Li8413.11.22 22:03
Dass die Herstellungskosten anhand der Flächen ermittelt werden, finde ich absolut nachvollziehbar. Die Nutzungskosten werden hingegen ja nach dem Verbrauch abgerechnet.

Dass überdachte Terrassenflächen hingegen, wie Wohnräume gesehen werden, ist ein ganz anderes Thema.
GeoJul0913.02.23 16:16
Grüß Dich R0LI84!
Wir freuen uns total, dass Du Dein Problem hier geteilt hast, denn wir haben gerade exakt das gleiche Thema.
Bereits bei den Beiträgen für unsere Garage haben wir Recht bekommen, da hat es sich schon gelohnt, nicht Kleinbei zu geben. Jetzt sollen wir für die Terrassenüberdachung zahlen. Hier lehnt die Gemeinde unseren Widerspruch ab und will ihn zur kostenpflichtigen Prüfung ans Landratsamt weiter geben. Vielleicht kannst Du mir Dein Urteil oder Aktenzeichen schicken? Das würde uns viel Ärger ersparen! Lieben Dank schon mal! Schöne Grüße, Julia :-)
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