Hallo,
wir bauen ein zweigeschossiges Einfamilienhaus in starker talseitiger Hanglage, bei dem sich das UG im rückwärtigen Bereich im Erdreich befindet. Zur Veranschaulichung habe ich mal ein Bild des Querschnitts angehangen.

Gemäß eines bereits älteren Bodengutachtens besteht folgende Aussage:
Hinweise zur Gebäudeabdichtung:
Hochwertig genutzte, in das Erdreich einbindende Gebäudeteile (Kellerräume) müssen dauerhaft gegen Feuchtigkeit aus dem Erdreich geschützt sein. Die Anforderungen an die Abdichtung richten sich nach der Feuchtebelastung. Mit der im August
2000 veröffentlichten Neufassung der DIN 18195-4 ist eine Neueinstufung der Lastfälle der Feuchtebelastung erfolgt. Unterschieden wird nunmehr zwischen Bodenfeuchtigkeit, nichtstauendem Sickerwasser, vorübergehend aufstauendem Sickerwasser und drückendem Wasser. Der Ansatz des Lastfalls „Bodenfeuchte“ setzt nach DIN 18195, Teil 4 eine sehr gute Durchlässigkeit (kf > 10-4 m/s) des anstehenden Bodens und der Arbeitsraumverfüllung voraus.
Aufgrund des bindigen Charakters der im Untersuchungsgebiet aufgeschlossenen Böden (lehmiger Boden) und der damit einhergehenden, deutlich geringeren Durchlässigkeit ist bei unterkellerten Gebäuden mit einem Einstau von Oberflächenwasser und gegebenenfalls anfallendem Schichtenwasser in der Arbeitsraumverfüllung zu rechnen (sog. „Badewanneneffekt“). In derartigen Fällen sind im Regelfall Abdichtungen nach DIN 18195, Teil 6 erforderlich.
Wird ein Aufstauen von Sickerwasser im verfüllten Arbeitsraum durch eine Dränung nach DIN 4095, deren Funktionsfähigkeit auf Dauer sichergestellt ist, verhindert, können Sohle und Außenwände auch in Böden mit kf kleiner gleich 10-4 m/s nach DIN 18195,
Teil 4 unter Beachtung der nachfolgenden Hinweise abgedichtet werden:
Die Flächendränage vor der Wand (z.B. Dränplatten aus bituminös verklebten Polystyrolkugeln oder Dränmatten aus Kunststoff-Noppenbahnen) und die Ringdränage am Fundament sind in entsprechender Qualität auszuführen. Dazu gehören auch:
- Sicherstellung einer funktionsfähigen Vorflut
- Herstellung von Kontrollschächten in ausreichender Zahl
- Jährliche Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Dränung.
Laut Baubeschreibung des GUs sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Waagerechte Feuchtigkeitsisolierung:
- Auf der Beton-Bodenplatte: komplett Bitumenschweißbahn G200 S4 Aluminium oder „Knauf Abdichtungsbahn Katja Sprint“ oder gleichwertig.
- Folienbahn / Bitumenschweißbahn unter den auf der Bodenplatte aufstehenden Mauerwerkswänden gegen aufsteigende Feuchtigkeit.
- Dichtungsschlämme unter den auf der Bodenplatte aufstehenden Betonwänden gegen
aufsteigende Feuchtigkeit.
Senkrechte Feuchtigkeitsisolierung gegen "nichtdrückendes Wasser":
an der Außenseite der erdberührten, unverputzten Rohbau-Außenwandflächen (aus Stahlbeton):
z.B. Ceresit BT21-Dichtbahn-Allwetter-Kaltselbstklebende Bitumendichtungsbahn und/oder mit bituminöser Dickbeschichtung; zusätzlicher Verfüllschutz aus Gleitfolie, Noppenbahn, Filtervlies.
im Sockelbereich bis 30 cm über das geplante Gelände: Überputzbare Dichtungsschlämme.
Drainageleitungen:
Im Unter- / Kellergeschoss:
● Material: PVC-Drainage-Rohr DN 100
● Ummantelung mit Vlies, Abdeckung mit Lava, Kies etc. als Filterschicht.
● Im Erdreich Berg- und Giebelseitig.
Fragen:
1. Sind die geplanten Maßnahmen hinsichtlich der Aussagen des Bodengutachtens ausreichend?
2. Der ausgehobene bindige Boden wird ja zum Wiederverfüllen des Arbeitsraums im rückwärtigen Bereich eher nicht geeignet sein, sodass ich mit Mehrkosten durch Verfüllen mit geeignetem Material rechnen muss, richtig?
Vielen Dank
wir bauen ein zweigeschossiges Einfamilienhaus in starker talseitiger Hanglage, bei dem sich das UG im rückwärtigen Bereich im Erdreich befindet. Zur Veranschaulichung habe ich mal ein Bild des Querschnitts angehangen.
Gemäß eines bereits älteren Bodengutachtens besteht folgende Aussage:
Hinweise zur Gebäudeabdichtung:
Hochwertig genutzte, in das Erdreich einbindende Gebäudeteile (Kellerräume) müssen dauerhaft gegen Feuchtigkeit aus dem Erdreich geschützt sein. Die Anforderungen an die Abdichtung richten sich nach der Feuchtebelastung. Mit der im August
2000 veröffentlichten Neufassung der DIN 18195-4 ist eine Neueinstufung der Lastfälle der Feuchtebelastung erfolgt. Unterschieden wird nunmehr zwischen Bodenfeuchtigkeit, nichtstauendem Sickerwasser, vorübergehend aufstauendem Sickerwasser und drückendem Wasser. Der Ansatz des Lastfalls „Bodenfeuchte“ setzt nach DIN 18195, Teil 4 eine sehr gute Durchlässigkeit (kf > 10-4 m/s) des anstehenden Bodens und der Arbeitsraumverfüllung voraus.
Aufgrund des bindigen Charakters der im Untersuchungsgebiet aufgeschlossenen Böden (lehmiger Boden) und der damit einhergehenden, deutlich geringeren Durchlässigkeit ist bei unterkellerten Gebäuden mit einem Einstau von Oberflächenwasser und gegebenenfalls anfallendem Schichtenwasser in der Arbeitsraumverfüllung zu rechnen (sog. „Badewanneneffekt“). In derartigen Fällen sind im Regelfall Abdichtungen nach DIN 18195, Teil 6 erforderlich.
Wird ein Aufstauen von Sickerwasser im verfüllten Arbeitsraum durch eine Dränung nach DIN 4095, deren Funktionsfähigkeit auf Dauer sichergestellt ist, verhindert, können Sohle und Außenwände auch in Böden mit kf kleiner gleich 10-4 m/s nach DIN 18195,
Teil 4 unter Beachtung der nachfolgenden Hinweise abgedichtet werden:
Die Flächendränage vor der Wand (z.B. Dränplatten aus bituminös verklebten Polystyrolkugeln oder Dränmatten aus Kunststoff-Noppenbahnen) und die Ringdränage am Fundament sind in entsprechender Qualität auszuführen. Dazu gehören auch:
- Sicherstellung einer funktionsfähigen Vorflut
- Herstellung von Kontrollschächten in ausreichender Zahl
- Jährliche Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Dränung.
Laut Baubeschreibung des GUs sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Waagerechte Feuchtigkeitsisolierung:
- Auf der Beton-Bodenplatte: komplett Bitumenschweißbahn G200 S4 Aluminium oder „Knauf Abdichtungsbahn Katja Sprint“ oder gleichwertig.
- Folienbahn / Bitumenschweißbahn unter den auf der Bodenplatte aufstehenden Mauerwerkswänden gegen aufsteigende Feuchtigkeit.
- Dichtungsschlämme unter den auf der Bodenplatte aufstehenden Betonwänden gegen
aufsteigende Feuchtigkeit.
Senkrechte Feuchtigkeitsisolierung gegen "nichtdrückendes Wasser":
an der Außenseite der erdberührten, unverputzten Rohbau-Außenwandflächen (aus Stahlbeton):
z.B. Ceresit BT21-Dichtbahn-Allwetter-Kaltselbstklebende Bitumendichtungsbahn und/oder mit bituminöser Dickbeschichtung; zusätzlicher Verfüllschutz aus Gleitfolie, Noppenbahn, Filtervlies.
im Sockelbereich bis 30 cm über das geplante Gelände: Überputzbare Dichtungsschlämme.
Drainageleitungen:
Im Unter- / Kellergeschoss:
● Material: PVC-Drainage-Rohr DN 100
● Ummantelung mit Vlies, Abdeckung mit Lava, Kies etc. als Filterschicht.
● Im Erdreich Berg- und Giebelseitig.
Fragen:
1. Sind die geplanten Maßnahmen hinsichtlich der Aussagen des Bodengutachtens ausreichend?
2. Der ausgehobene bindige Boden wird ja zum Wiederverfüllen des Arbeitsraums im rückwärtigen Bereich eher nicht geeignet sein, sodass ich mit Mehrkosten durch Verfüllen mit geeignetem Material rechnen muss, richtig?
Vielen Dank
Da streiten sich seit Jahren die Experten. Manche sprechen vom Badewannen Effekt, andere wollen mit Lehm oder Mineralschotter anfüllen. Drainagen sind auch oft in Verruf, da nur selten richtig und auf Dauer funktionsfähig. DIN Normen sind auch nicht immer der Weisheit letzter Schluss.
Persönlich bin ich der Meinung, egal wie man es macht, in Endeffekt muss das Wasser wegfließen können vom Haus. Wir haben Mineralschotter am Keller verdichtet, und alles mit Gefälle ausgeführt. Muss aber Grundstück hergeben. Drainage haben wir nicht.
Persönlich bin ich der Meinung, egal wie man es macht, in Endeffekt muss das Wasser wegfließen können vom Haus. Wir haben Mineralschotter am Keller verdichtet, und alles mit Gefälle ausgeführt. Muss aber Grundstück hergeben. Drainage haben wir nicht.
W
Wintersonne11.02.20 19:54Ich denke, dass Problem der Unterspülung wird bei Häusern mit Keller weniger groß sein als bei Häusern ohne Keller, bei denen die kapillarbrechende Schicht deutlich höher ist? Hier im Baugebiet stehen bereits viele Häuser seit 20 Jahren, allerdings mit Keller, die keine Drainage haben. Setzungen sind mir keine bekannt.
Ich könnte morgen mal bei zwei aktuellen Baustellen schauen, die ohne Keller gebaut und aufgeschüttet haben, wie dort verfüllt wurde...
Ich könnte morgen mal bei zwei aktuellen Baustellen schauen, die ohne Keller gebaut und aufgeschüttet haben, wie dort verfüllt wurde...
K
kinderpingui15.02.20 16:42Bauherr am L schrieb:
@kinderpingui
Ich würde vorschlagen, dass wir hier im Austausch bleiben, wie das gelöst wird...Wie erwähnt habe ich noch mal mit meinem Bauleiter Rücksprache gehalten, der hinsichtlich der Abdichtung wenige Bedenken hat. Dieser sieht überhaupt keine Veranlassung gegen den Lastfall 6 oder gar eine Weiße Wanne auszuführen. Mit Lastfall 4 sei das ausreichend abgesichert. Er begründet seine Angaben wie folgt:
Dass sich überhaupt Wasser anstauen kann hält er für ausgeschlossen. Bevor sich das Wasser hinter der Hauswand ansammelt, würde es sowohl nach unten in die Drainage als auch seitlich am Haus vorbei absickern bei unserem Gefälle.
Weiterhin erklärte er, dass er sich aber erst gar nicht vorstellen kann, woher überhaupt so viel Wasser kommen sollte, welches sich anstauen soll. Vor unserem Haus ist ein 22m breiter Grundstücksstreifen. Auf diesem Streifen sind es ca. 5 zwischen Hauskante und Straße. Rechtsseitig ist dieser Bereich mit dem Carport überdacht. Ansonsten wird vor dem Haus mit Gefälle zur Straße gepflastert. Seiner Meinung nach kann also gar nicht wirklich viel Wasser absickern, welches sich an der Hauswand anstauen könnte und dann auch tatsächlich drückend wirkt.
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