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ᐅ Bauvorhaben mit "besonderer" Ausgangslage


Erstellt am: 06.01.15 09:07

ductom81 20.01.15 15:44
was ist den ein GU?

nordanney 20.01.15 15:49
GU = Generalunternehmer, der Dir das von Deinem Architekten individuell geplante Haus Schlüsselfertig oder bezugsfertig baut (Gewerke können dabei an Subunternehmer vergeben werden). Es wird ein Werkvertrag abgeschlossen.

Doc.Schnaggls 20.01.15 16:03
ductom81 schrieb:
wir haben heute den Tipp erhalten (von jemanden aus dem Bauherren-Schutzbund...) das wir gut daran tun erst ein Grundstück zu kaufen und separat zu finanzieren und dann zu bauen ...

Toller Tipp. 😕 Hat dieser Finanzierungsspezialist dann wenigstens auch darauf hingewiesen, die Finanzierung für das Grundstück als variables Darlehen darzustellen, welches dann beim Bau des Hauses wieder abgelöst und umfinanziert werden kann?

Falls nicht habt Ihr Euch (mit einem Darlehen mit Zinsfestschreibung) nahezu zu 100% für die folgende Hausfinanzierung an die erstfinanzierende Bank gebunden, da diese im 1. Rang im Grundbuch steht.

In dieser Konstellation würdet Ihr kaum eine Bank finden, die sich nur nachrangig eintragen lässt.

Grüße,

Dirk

ductom81 20.01.15 16:05
Doc.Schnaggls schrieb:
Toller Tipp. 😕 Hat dieser Finanzierungsspezialist dann wenigstens auch darauf hingewiesen, die Finanzierung für das Grundstück als variables Darlehen darzustellen, welches dann beim Bau des Hauses wieder abgelöst und umfinanziert werden kann?

Falls nicht habt Ihr Euch (mit einem Darlehen mit Zinsfestschreibung) nahezu zu 100% für die folgende Hausfinanzierung an die erstfinanzierende Bank gebunden, da diese im 1. Rang im Grundbuch steht.

In dieser Konstellation würdet Ihr kaum eine Bank finden, die sich nur nachrangig eintragen lässt.

Grüße,

Dirk

ich verstehe grob was du meinst, kannst du das nochmal für den "laien" verständlicher formulieren bitte 🙂

Doc.Schnaggls 20.01.15 16:13
Gerne, ich versuch es mal:

Wenn Ihr ein Grundstück kauft und mit Festzins finanziert, lässt sich die finanzierende Bank als Sicherheit eine Grundschuld eintragen. Diese Grundschuld steht im ersten Rang im Grundbuch. Das bedeutet, dass, sollte es je zu einer Zwangsversteigerung kommen, diese Bank erstrangig (also zuerst) Ihr Geld bekommt.

Eine eventuell dannach (im zweiten Rang) eingetragene Bank (die das Haus finanzieren würde) würde dann den Rest des Erlöses bekommen und dadurch eventuell auf einem Teil Ihrer Forderung sitzen bleiben.

Ergo: Durch dieses Vorgehen ist die Sicherheit für die Bank im zweiten Rang deutlich weniger wert, was sich in schlechteren Konditionen bemerkbar machen wird.

Wenn das Darlehen für den Grundstückskauf hingegen variabel verzinst wird, kann es bei Finanzierung des Hauses abgelöst werden (wird dann in die Hausfinanzierung integriert) und die erstrangige Grundschuld wird wieder frei und kann für die neue Finanzierung mitgenutzt werden.

Klarer so? 😉

ductom81 20.01.15 16:18
ja 😉

beispielsweise wir würden den weg wählen jetzt ein Grundstück zu kaufen (bauen in 1 oder 2 jahren)und zusätzlich zum bestehenden haus zu finanzieren wie gestaltet sich das finanziell..angenommen das Grundstück kostet ca. 80.000€ ist das dann auch ein Annuitätendarlehen oder ein Privatkredit?

und..wenn wir uns tausendprozentig sicher sind das die bank die das Grundstück finanziert auch in 1 oder 2 jahren das haus finanzieren wird, wie verhält es sich dann?
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