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ᐅ Bauverzug - Welche Rechte stehen einem zu?


Erstellt am: 22.08.2019 11:11

haydee 22.08.2019 12:40
Was steht dazu im Vertrag?

Muc1985 22.08.2019 12:42
Ihr seit der Auftraggeber für das Gerüst, also habt ihr die Bezahlung für die Standzeit des Gerüstes zu tragen. Wie schon erwähnt ist die Gerüstfirma nicht interessiert, ob und warum es zu Verzögerungen für die Nutzung des Gerüsts gekommen ist.

Den Verzug und die damit verbundenen Mehrkosten für das Gerüst sollten ihr beim Bauunternehmen anmelden, ob es von Vorteil ist lasse ich mal so dahin gestellt...

nordanney 22.08.2019 12:49
Stadtvilla19 schrieb:

Nun mein Problem: Wir haben unser EG fertig gemauert und für den 8.8 den Montage Termin für unsere Decke und Treppe bekommen.
Nun mal ganz genau. Ihr habt das EG fertig gemauert? Nein, habt Ihr nicht, da Stützen gefehlt haben und Ihr das gewusst habt. Dann habt Ihr im Wissen um fehlende Bauteile das Gerüst bestellt. Ihr hättet ja warten können, bis alles Material da ist.

Ganz einfache Sache: Euer Problem. Der Bauträger wird sagen, dass Ihr Eure Eigenleistungen nicht komplett fertiggestellt habt. Ihr hättet ja warten können, bis alle notwendigen Teile da sind. Oder was steht genau im Vertrag? Dazu schreibst Du nichts. Zu meinen gesamten Fragen schreibst Du nichts und erwartest eine konkrete Antwort auf eine unvollständig geschilderte Situation.
Stadtvilla19 schrieb:

Hä wie kann man soviel Blödsinn auf einmal schreiben, informiere dich doch erst mal. Ich hab ja sogar geschrieben mit wem wir bauen, da gibts ganz viel Infomaterial und das hat nicht mit ungewöhnlichen Bauvorhaben Zutun.

Man kauft einen Bausatz, das ist so wie wenn du bei Ikea einen Schrank kaufst und am Ende fehlt ne Schraube und du kannst nicht weiter bauen.
Meinst Du mich? Dann gewöhne Dir mal einen vernünftigen Ton an.

Und zum Beispiel Ikea. Auch dort kannst Du nicht den Handwerker bestellen, der in den Schrank dann Hi-Fi oder sonst etwas einbauen soll, wenn Du weißt, dass der Schrank nicht funktionsfähig und der Einbau nicht möglich ist.

denz. 22.08.2019 12:52
Ich verstehe so, dass du einen Termin vom Bauunternehmen bekommen hast wann das Gerüst benötigt wird. Du hast es entsprechend aufstellen lassen und er benötigt es jetzt doch erst später. Und das ganze Spiel noch ein zweites Mal.
Das heißt du trägst Mehrkosten weil er nicht wie abgesprochen liefert.

Da wäre ich auch ganz klar dafür das er die Mehrkosten trägt. Aber vermutlich müsste hierzu einiges klar festgehalten sein.

Stadtvilla19 22.08.2019 12:56
denz. schrieb:

Ich verstehe so, dass du einen Termin vom Bauunternehmen bekommen hast wann das Gerüst benötigt wird. Du hast es entsprechend aufstellen lassen und er benötigt es jetzt doch erst später. Und das ganze Spiel noch ein zweites Mal.
Das heißt du trägst Mehrkosten weil er nicht wie abgesprochen liefert.

Da wäre ich auch ganz klar dafür das er die Mehrkosten trägt. Aber vermutlich müsste hierzu einiges klar festgehalten sein.
Endlich einer der es verstanden hat

Zaba12 22.08.2019 12:59
Stadtvilla19 schrieb:

Es bleibt der Fakt das unser Bauunternehmer Teile zu spät bestellt und geliefert hat und somit der Verzug zustande kam....

Dann kommt es darauf an, was im BU Vertrag bzgl. verspäteter Zulieferung von Teilen und anschließender Verzögerung inkl. entgeltlicher Forderungen vereinbart wurde. Hast Du Dir so was in deinen Vertrag reinschreiben lassen? Wenn nicht muss Du solange mit den Kosten leben/zahlen bis der untere Satz greift.
So was zieht sich halt auch durch alle Positionen, angefangen von ggf. der Klomiete, Baustromzähler, Kranmiete, Gerüstmiete, Wohnungsmiete, Bereitstellungszinsen, Verzögerter Angebotsannahme bei anderen Gewerken und einer Neukalkulation, etc.

Meines Wissens haben BUs Standard Verträge wo definiert ist (mit Ausschlussklauseln), ab dem wievielten Monat nach Baubeginn, für einen Bauverzug Schadenersatz zu zahlen sind.
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