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ᐅ Bauverzug - Welche Rechte stehen einem zu?


Erstellt am: 22.08.2019 11:11

Stadtvilla19 22.08.2019 13:04
nordanney schrieb:

Nun mal ganz genau. Ihr habt das EG fertig gemauert? Nein, habt Ihr nicht, da Stützen gefehlt haben und Ihr das gewusst habt. Dann habt Ihr im Wissen um fehlende Bauteile das Gerüst bestellt. Ihr hättet ja warten können, bis alles Material da ist.

Ganz einfache Sache: Euer Problem. Der Bauträger wird sagen, dass Ihr Eure Eigenleistungen nicht komplett fertiggestellt habt. Ihr hättet ja warten können, bis alle notwendigen Teile da sind. Oder was steht genau im Vertrag? Dazu schreibst Du nichts. Zu meinen gesamten Fragen schreibst Du nichts und erwartest eine konkrete Antwort auf eine unvollständig geschilderte

Warum willst du es nicht verstehen ?


Wie kann ich denn etwas fertig machen wenn Teile fehlen ? Ich bin doch für die Baustellen Planung nicht zuständig !

Ich bekomme Termine und diese muss ich einhalten, außerdem Urlaub für die Tage nehmen oder frei. Das Gerüst muss zur Deckenmontage stehen, sonst kommt die Firma wegen dem Arbeitsschutz nicht also hab ich so eng wie möglich den Termin gewählt. Da kann man auch nicht einfach sagen ach kommt mal später, die Firmen sind alle so ausgelastet, da ist man froh wenn überhaupt was frei ist.

Der Stahlträger sollte bis 7.8 aufgebaut sein und die Decke am 8.8 kommen, das ganze wurde am 6.8 abends abgeblasen. Das Gerüst stand schon, ich hatte frei und war bereit am 7. alles fertig zu bauen.

Wo genau ist da jetzt noch mal meine Schuld

Stadtvilla19 22.08.2019 13:09
Zaba12 schrieb:

Dann kommt es darauf an, was im BU Vertrag bzgl. verspäteter Zulieferung von Teilen und anschließender Verzögerung inkl. entgeltlicher Forderungen vereinbart wurde. Hast Du Dir so was in deinen Vertrag reinschreiben lassen? Wenn nicht muss Du solange mit den Kosten leben/zahlen bis der untere Satz greift.
So was zieht sich halt auch durch alle Positionen, angefangen von ggf. der Klomiete, Baustromzähler, Kranmiete, Gerüstmiete, Wohnungsmiete, Bereitstellungszinsen, Verzögerter Angebotsannahme bei anderen Gewerken und einer Neukalkulation, etc.

Meines Wissens haben BUs Standard Verträge wo definiert ist (mit Ausschlussklauseln), ab dem wievielten Monat nach Baubeginn, für einen Bauverzug Schadenersatz zu zahlen sind.


Es gibt keine Termine im Bauvertrag, das geht auch gar nicht bei der Art wie wir bauen. Jeder Bauherr hat ja ein anderes Tempo der eine mehr Helfer der ander mehr Urlaub, manche schaffen den EG Rohbau in 1 Woche andere brauchen 4 Wochen. Da man das vorher alles nicht weiß, kann man es auch vertraglich nicht festhalten. Mit geht's auch nicht so sehr darum das wir jetzt 21 Tage verlieren. Wir haben auch sonst weiter keine Nebenkosten, sprich Baustrom, Toilette usw und die 21 Tage kann man mit mehr Arbeitszeit und Helfern auch wieder locker raus holen.

Zaba12 22.08.2019 13:14
Stadtvilla19 schrieb:

Es gibt keine Termine im Bauvertrag, das geht auch gar nicht bei der Art wie wir bauen. Jeder Bauherr hat ja ein anderes Tempo der eine mehr Helfer der ander mehr Urlaub, manche schaffen den EG Rohbau in 1 Woche andere brauchen 4 Wochen. Da man das vorher alles nicht weiß, kann man es auch vertraglich nicht festhalten. Mit geht's auch nicht so sehr darum das wir jetzt 21 Tage verlieren. Wir haben auch sonst weiter keine Nebenkosten, sprich Baustrom, Toilette usw und die 21 Tage kann man mit mehr Arbeitszeit und Helfern auch wieder locker raus holen.
Dann ist es ja eindeutig. Du kannst versuchen mit deinem BU zu sprechen sodass die Zusatzkosten (teil-)übernommen werden, bist aber auf seinen Goodwill angewiesen, da nichts vertraglich festgehalten wurde, muss er Dir auch nichts zahlen.

cschiko 22.08.2019 13:18
Und immer bedenken, was bringt es dir jetzt auf Konfrontation zu gehen? Denn ihr müsst ja noch einiges miteinander umsetzen, also kann man natürlich nachhören was er dazu sagt. Würde aber nicht zu sehr darauf pochen bzw. dann vielleicht eher einen Sonderwunsch oder so als Gegenleistung "raushandeln".

nordanney 22.08.2019 13:23
Stadtvilla19 schrieb:

Wie kann ich denn etwas fertig machen wenn Teile fehlen ?
Stadtvilla19 schrieb:

Wo genau ist da jetzt noch mal meine Schuld
Wie kannst Du ein Gerüst bestellen, wenn Du weißt, dass Teile fehlen? Verstehe ich nicht.
Stadtvilla19 schrieb:

Es gibt keine Termine im Bauvertrag, das geht auch gar nicht bei der Art wie wir bauen.
Also doch ein besonderes Bauvorhaben. Möglichst günstig bauen und viel selbst machen. Dazu keine Regelungen im Vertrag. PP = Persönliches Pech

Stadtvilla19 22.08.2019 13:55
Und du bist hier der Troll im Forum oder was...



ich will auch nicht jetzt auf Konfrontation gehen aber ich kann ja was von der Schlussrechnung einbehalten.... hätte nur gerne vorher gewusst wie dick das Eis ist
gerüst