Bauvertrag Mehrkosten Fundamentverstärkung?

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Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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Z

Zaba12

Alles relevante steht in deinem Eingangspost drin. Nach statischen Erfordernisse Blabla Mehrkosten. Ich sehe da auch keine Kulanz oder in der Mitte treffen. Das ist alles nur Good Will mehr auch nicht. Das sind Standardphrasen in einem GU Vertrag der den GU absichert. Genau aus diesem Grund sind GU Festpreise Märchen.
 
E

Evolith

Er kann insofern auf ein Treffen in der Mitte hoffen, dass die Kosten für die verstärkte Platte schon VOR Vertragsunterzeichnung hätten klar sein müssen. War bei uns ja auch möglich. So konnten wir unsere Finanzierung ganz anders aufstellen (bei uns kam noch der Bodenaustausch dazu).
 
D

dhd82

Es wurde im Rahmen der Kalkulation des Hauses seitens des GU's vergessen mögliche Mehrkosten, die aufgrund des vorliegenden Bodengutachtens hätten ersichtlich sein können, in den Festpreis einzuberechnen.
Das ist natürlich sehr ärgerlich, andererseits wären diese Kosten so oder so angefallen, das ist also kein "GU-Problem", wie es hier gerade dargestellt wird.

Man kann sich gegen so etwas absichern, indem man mit dem GU vertraglich vereinbart, dass alle Gründungsmehrkosten im Festpreis auf Basis eines vorab eingereichten Bodengutachtens bei nicht abweichenden Bodenverhältnissen im gesamten Baukörper enthalten sind.
 
Y

ypg

Bodengutachten.
Nach dem Fertigstellen der Bodenplatte hat er mir mitgeteilt das die Bodenplatte dicker müsste. per E-Mail kam dann
Mich irritiert, dass der GU nicht auf ein Gutachten bestanden hat.
Mittlerweile ist das die Garantie, dass das Haus hat.


Und ja: alles ist rechtens!
Der Fest-Preis des Hauses, den Du unterzeichnet hast, stützt sich auf die Bauleistungsbeschreibung, in der so etwas gängiges steht:
in meinem Bauvertrag steht

"Fundamente und Sohlplatte"
Beton und Ausmessungen nach Statischer Berechnun.Die Sohlplatte ist eine Betonplatte mit entsprechender Isolierung, die den Technischen Bestimmungen Entspricht. Die Gründung erfolgt mit Streifenfundamenten....
Allerdings kann es eben sein, dass man davon abweichen muss. Meist ist es das Grundstück, worauf der GU keinen Einfluss hat.
Naiv und salopp gesagt: ihr hättet Euch mal ein Grundstück mit besserer Erde kaufen sollen.
Der Werkvertrag stützt sich auf standardisierte Prozesse. So kann noch auf Euch zukommen, dass die zwischengelagerte Erde nicht zum Auffüllen genutzt werden kann. Sie müsste abgefahren werden. Ist auch nicht bei Dir drin.

Wir hatten es genauso: dickere Bodenplatte nach Bodengrundgutachten. Mehrpreis: 3800€

Wenn man aus Sch* Gold machen will, muss man eben mehr investieren. Und Euer Grundstück ist ja bauseits geliefert von Euch.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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