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ᐅ Bauverpflichtung im Kaufvertrag


Erstellt am: 18.02.2019 08:42

Guido1980 18.02.2019 10:25
Tobibi schrieb:
Bei uns im Neubaugebiet war es sogar so, dass man verpflichtet ist. das Haus 10 Jahre selbst zu bewohnen. Wenn du´s vorher verkaufen willst egal aus welchem Grund ( z.B. wegen Scheidung ist schon vorgekommen), musst du eine gar nicht so geringe Strafe an die Stadt zahlen. Das soll Spekulanten verhindern, kann dich aber auch aus eigentlich legitimen Gründen hart treffen. Auch vermieten ist nicht möglich.

Das ist schon hart. Das würde ich nicht unterschreiben... keiner kann in der heutigen Zeit 10 Jahre im Voraus planen. Finde das auch schon grenzwertig sowas vertraglich mit aufzunehmen.

Aber das wäre doch in meinem Fall ausgeschlossen bzw. davon steht da ja nichts oder?

Kekse 18.02.2019 20:58
Nein, das kann bei dir nicht passieren. Das müsste vereinbart werden, in vielen Verträgen steht nur beides drin, deshalb hängen die Klauseln in vielen Köpfen zusammen (meinem auch )

Wie hart und inakzeptabel die Klausel klingt, hängt übrigens davon ab, wierum man sie formuliert:
1. Kaufpreis X, Käufer verpflichtet sich zur Selbstnutzung für mindestens 10 Jahre. Verstößt der Käufer gegen diese Pflicht, werden 25 €/qm Strafe fällig. Für jedes abgeschlossene Jahr der Selbstnutzung vermindert sich die Vertragsstrafe um 10 %.
2. Kaufpreis Y, für jedes abgeschlossene Jahr der Selbstnutzung erstattet die verkaufende Gemeinde einen Selbstnutzungsbonus von 2,50 €/qm (Max. 10 Jahre)
1 liest sich fies und 2 nett, oder? Im Endeffekt ist 1 weitaus Käuferfreundlicher! (2: Höherer Kredit, schlechterer Beleihungsauslauf, mehr Zinsen, mehr Grunderwerbsteuer…) Also natürlich nur, wenn y=x+A*25€/qm.

ypg 18.02.2019 22:35
Behördendeutsch ist gemein. Dabei wollen sie sich nur absichern. Wurde ja schon erwähnt.
Bei uns musste man innerhalb von drei Jahren bauen. Gemeint war da: Anfangen zu bauen. Ein Bauherr hat einfach mal ein Jahr pausiert... für die Nachbarn natürlich nicht schön, nach eigener Fertigstellung noch ü ein Jahr mit dem Staub einer Nachbar-Baustelle zu leben.
Guido1980 schrieb:
Das Ziel ist natürlich das Grundstück zu bebauen und dort auch zu wohnen. Es kann aber ja sein, dass ich " Monate nach Vertragsunterschrift das ultimative Jobangebot bekomme, wo ich über einen Umzug bzw. eine räumlich Veränderung nachdenken müsste.

Man sollte seine eigenen Baustellen kennen, auch die der Jobsuche. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, während des Baus noch Initialbewerbungen zu schreiben, aber wenn das ULTIMATIVE Jobangebot kommen sollte, wäre die „Vertragsstrafe“, also der Rückkauf zwar ärgerlich, aber machbar.
Kekse schrieb:
Der Teufel ist ein Eichhörnchen und so dumm kann man gar nicht denken, wie das Leben manchmal spielt. Einer stirbt, einer lässt sich scheiden, Bauunternehmer implodiert kurz vor Baubeginn und man muss noch mal woanders von vorne anfangen, was das Projekt verteuert und die Finanzierung noch mal in die Schwebe bringt, such dir was aus. Klar nicht besonders wahrscheinlich, aber es soll sogar Leute geben, die im Lotto gewonnen haben. Hab ich gehört.

Letzteres ein angenehmes Übel

Sein ganzes Leben überschauen ist meist schlecht zu händeln. Zumindest sollte man im Gutglauben sein, dass nur der Hausbau ein (positiver) Wendepunkt im Leben bedeutet.
halmi schrieb:
Wenn das Haus bis zu dem Termin noch nicht ganz fertig ist passiert auch überhaupt gar nichts.

Mach dir darüber nicht so viele Gedanken, planen deinen Bau und los.

So isses. Viel Glück!

HilfeHilfe 19.02.2019 09:02
naja wenn du ein bombenangebot kriegst wirst du die paar Euronen rückabwicklung verschmerzen
selbstnutzungkaufpreisvertragsstrafe