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ᐅ Bauverpflichtung im Kaufvertrag


Erstellt am: 18.02.2019 08:42

Kekse 18.02.2019 09:18
Zaba12 schrieb:
Was ich nicht verstehe, warum Du dir jetzt über irgendwelche Details eine Kopf machst, wenn Du doch bauen möchtest? Oder was glaubst Du passiert innerhalb von 4 Jahre das dich daran hindern sollte ein Haus hinzustellen?
Der Teufel ist ein Eichhörnchen und so dumm kann man gar nicht denken, wie das Leben manchmal spielt. Einer stirbt, einer lässt sich scheiden, Bauunternehmer implodiert kurz vor Baubeginn und man muss noch mal woanders von vorne anfangen, was das Projekt verteuert und die Finanzierung noch mal in die Schwebe bringt, such dir was aus. Klar nicht besonders wahrscheinlich, aber es soll sogar Leute geben, die im Lotto gewonnen haben. Hab ich gehört.

halmi 18.02.2019 09:23
Wenn das Haus bis zu dem Termin noch nicht ganz fertig ist passiert auch überhaupt gar nichts.

Mach dir darüber nicht so viele Gedanken, planen deinen Bau und los.

Kekse 18.02.2019 09:24
Guido1980 schrieb:
Das Grundstück würde zu 100 % mit Eigenkapital und ohne Bank/Finanzierung bezahlt werden. Deshalb ist der Passus für mich dann doch eigentlich zu vernachlässigen oder?

Mich hat das nur mit den 20 % Zinsen stutzig gemacht.
Auch das zu errichtende Haus entsteht ohne Finanzierung? Dann ja. Wenn du für den Hausbau aus Fremdkapital bezahlst, liegt die Grundschuld trotzdem auf dem Grundstück. Die ins Grundbuch eingetragenen Grundschuldzinsen sind erheblich höher als die Darlehenszinsen, die sind gemeint. Weiß gerade gar nicht, wie hoch der Wert bei uns ist, in der Praxis ist der ohne Bedeutung.

CrazyChris 18.02.2019 09:47
Außerdem: Die Wahrscheinlichkeit, dass sie das Grundstück zurückkaufen, ist gering. Was glaubste, was mit der Kohle passiert, die du jetzt bezahlst.
Davon wird direkt das Klo im Rathaus saniert. Sprich: in 4 Jahren hat die Gemeinde eh nicht das Geld um dir das Grundstück wieder abzukaufen. Bei uns sinds auch 4-5 Jahre und keinen von der Gemeinde interessierts. Überall Baulücken.

Zaba12 18.02.2019 09:53
CrazyChris schrieb:
Außerdem: Die Wahrscheinlichkeit, dass sie das Grundstück zurückkaufen, ist gering. Was glaubste, was mit der Kohle passiert, die du jetzt bezahlst.
Davon wird direkt das Klo im Rathaus saniert. Sprich: in 4 Jahren hat die Gemeinde eh nicht das Geld um dir das Grundstück wieder abzukaufen. Bei uns sinds auch 4-5 Jahre und keinen von der Gemeinde interessierts. Überall Baulücken.
Die Gemeinde wird Dir am 01.01.2023 nicht das Grundstück zwangsversteigern. Bis die sich rühren und was passiert wirst mindestens noch ein Jahr vergehen. Aber wie Du schreibst geht es Dir eher um den Verlust bei einem Verkauft aufgrund von Umorientierung. Also locker durch die Hose atmen. Falls Du Bock hast auf das Grundstück dann kaufen und wenn nicht dann Finger weg

Tobibi 18.02.2019 10:21
Bei uns im Neubaugebiet war es sogar so, dass man verpflichtet ist. das Haus 10 Jahre selbst zu bewohnen. Wenn du´s vorher verkaufen willst egal aus welchem Grund ( z.B. wegen Scheidung ist schon vorgekommen), musst du eine gar nicht so geringe Strafe an die Stadt zahlen. Das soll Spekulanten verhindern, kann dich aber auch aus eigentlich legitimen Gründen hart treffen. Auch vermieten ist nicht möglich.
grundstückfinanzierung