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ᐅ Bauüberwachung durch Sachverständigen?


Erstellt am: 18.08.2012 13:37

€uro 23.08.2012 15:34
Bauexperte schrieb:
.....Die HOAI ist keine „Besitzstandwahrung“ – sie ist, neben - wenigem - Anderen – noch etwas, dass uns allen eine verläßliche und damit berechenbare Größe garantiert.
Bitte mal genau Lesen! =>" in diesem Bereich"! Im Übrigen mag man durchaus geteilter Meinung sein, das ist ja wohl legitim.
Bauexperte schrieb:
.....Ich weiß, dass Du ganz engagiert Deine TGA-Planung betreibst und ich weiß auch, dass Du von der Rechnungsstellung her weit unter dem liegst, was Deine „Kollegen“ für ihre Arbeit verlangen.
Das ist keine selbsterfundene Entscheidung, sondern ganz einfach eine Anpassung an die Erfordernisse und neuen Bedingungen.
Bauexperte schrieb:
.....– wirst Du gezwungen sein, Personal einzustellen und damit nähert sich dann auch Dein Kostenapparat konkludent den „normalen“ Summen, welche in Deiner Branche für eine TGA-Planung verlangt werden (müssen). Was, wenn dann ein „neuer“ Euro Deine Preise unterbietet?
Eine unternehmerische Entscheidung, die Jeder für sich selbst und stets aufs Neue fällen muß. Vordefinierte "Schutzbereiche" sind da fehl am Platz.
Expansion hat m.E. noch nie zu einem dauerhaften Erfolg geführt, bestenfalls zeitweise. Wenn meine Kapazität überschritten ist, lehne ich Aufträge ab. Ganz einfach, deswegen muß ich nicht expandieren.
Bauexperte schrieb:
.....Diese Architekten sind entweder fest angestellt oder arbeiten – ähnlich wie pensionierte Steuerberater – in dem ein(e) Bauzeichnerin die Grundrisse erarbeitet und er nur noch seine Unterschrift darunter setzt.
Damit wird der überwiegende Anteil der BV über überregionale GU/GÜ erledigt.
Bauexperte schrieb:
.....Ich kann gar nicht beschreiben, wie mir diese „Geiz ist cool“-Mentalität auf den Geist geht! Erst vorne (fast) Nichts bezahlen wollen und hinterher jammern, wenn „nur“ der tatsächliche Gegenwert von (fast) Nichts zum Einzug bereitsteht; wenn überhaupt....
Mich ärgert das auch, zugegeben, nur was ändert das? Dass gute Qualität nun mal Kosten verursacht ist unumstritten, nur wen interessiert das tatsächlich? Hauptsache das "Traumhaus" zum Billigtarif.
hinterher ist oft das Jammern groß, wenn überhaupt öffentlich wahrnehmbar. Diese Bauherren sind allerdings den seriösen Anbietern auf Dauer verloren.
Blauäugige, Naive gibt es genügend und hinreichend. Der Markt bedient dieses Ansinnen entsprechend.

v.g.

Stefanoi 23.08.2012 17:10
E.Curb schrieb:
Na, das ist eine, wie sagt man immer so schön, Milchmädchenrechnung. Weißt Du, was alles zur Leistungsphase 8 - Objektüberwachung gehört ?

Leistungsphase 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung)

a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf
Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen
und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der
Technik und den einschlägigen Vorschriften


b) Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach § 50 Absatz 2 Nummer 1 und 2
auf Übereinstimmung mit den Standsicherheitsnachweis

c) Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten


d) Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen

e) Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm)


f) Führen eines Bautagebuchs


g) Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen


h) Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter
Feststellung von Mängeln


i) Rechnungsprüfung


j) Kostenfeststellung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht


k) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran


l) Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel
Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle


m) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche


n) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme
der Bauleistungen festgestellten Mängel


o) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den
Vertragspreisen und dem Kostenanschlag


Quelle : HOAI.de


Da steckt eine Menge Arbeit hinter. Und nicht zuletzt : VERANTWORTUNG !
Also bitte nicht nur die Stunden rechnen, die Du den Architekten zu Gesicht bekommst

Gruß

Wenn das alles so aufgeschlüsselt ist kann man ja auch nachvollziehen was von Architekten alles gemacht wurde oder wo noch Leistungen offen sind um die er sich kümmern muss.

Bei mir ist es ja auch so das ich keinen unterzeichneten Vertrag habe mit dem Architekten.

auch solche Sachen wie 3D ( wie uns am Anfang versprochen wurden) haben wir nie gesehen.

mussten uns anhören das wir beratungsresisten sind --> nur weil uns ein Dachüberstand besser gefällt als ein Dach das mit der Hausmauer abschneidet

Ja und die Summe daraus ist das ich gefrustet bin und versuche das meiste dann selber zu machen / was mir schwerfällt da ich immer in unterwegs bin ( schreibe gerade aus Mexico )

aber danke für die zahlreichen Antworten ist sehr Hilfreich

Häuslebauer40 24.08.2012 07:58
E.Curb schrieb:
Na, das ist eine, wie sagt man immer so schön, Milchmädchenrechnung. Weißt Du, was alles zur Leistungsphase 8 - Objektüberwachung gehört ?

Leistungsphase 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung)

a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf
Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen
und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der
Technik und den einschlägigen Vorschriften


b) Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach § 50 Absatz 2 Nummer 1 und 2
auf Übereinstimmung mit den Standsicherheitsnachweis

c) Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten


d) Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen

e) Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm)


f) Führen eines Bautagebuchs


g) Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen


h) Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter
Feststellung von Mängeln


i) Rechnungsprüfung


j) Kostenfeststellung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht


k) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran


l) Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel
Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle


m) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche


n) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme
der Bauleistungen festgestellten Mängel


o) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den
Vertragspreisen und dem Kostenanschlag


Quelle : HOAI.de


Da steckt eine Menge Arbeit hinter. Und nicht zuletzt : VERANTWORTUNG !
Also bitte nicht nur die Stunden rechnen, die Du den Architekten zu Gesicht bekommst

Gruß

Ja, ja...das liest sich alles wunderbar. Papier ist halt geduldig, auch die HOAI...

Bauexperte 24.08.2012 10:22
Hallo,
Stefanoi schrieb:
Bei mir ist es ja auch so das ich keinen unterzeichneten Vertrag habe mit dem Architekten.
Das ist dumm, wie Du jetzt feststellst, da es schwierig sein dürfte, den Umfang der Beauftragung zu bestimmen. Denn Du hast - auch ohne Vertragsunterzeichnung - einen rechtskräftigen Vertrag mit Deinem Architekten geschlossen und zwar exakt in dem Augenblick als Du ihn aufgefordert hast, Pläne für Dich zu zeichnen.
Stefanoi schrieb:

Ja und die Summe daraus ist das ich gefrustet bin und versuche das meiste dann selber zu machen / was mir schwerfällt da ich immer in unterwegs bin ( schreibe gerade aus Mexico )
Noch mal - suche nach Deiner Rückkehr das Gespräch mit Deinem Architekten und steigere Dich einstweilen nicht weiter in "ungelegte" Eier; geht u.a. ganz schön auf den Magen. Du hast ja noch nicht mal mit dem eigentlichen Bau begonnen; am Ende sitzt Du mit einem Magengeschwür im neuen Haus :-(

Erst wenn das Gespräch nicht zum erhofften/gewünschten Ergebnis führt, solltest Du die teilweise Kündigung des mündlich geschlossenen Vertrages in die Waagschale werfen.

Freundliche Grüße

€uro 27.08.2012 08:37
Hallo Bauexperte,
Bauexperte schrieb:
.....Heißt, die wenigstens User werden Deine Beiträge hinterfragen, noch Deine persönliche Meinung aus Deinen Antworten herausfiltern.
Das ist m.E. ein großer Fehler, der in vielen I-Net Foren zu finden ist. Es sollte vom Fragesteller stets eine geäußerte Meinung hinterfragt werden, bevor sie Berücksichtigung findet. Das gilt insbesondere für anonymen Meldungen.
Bauexperte schrieb:
....Du hast also Schwierigkeiten damit Werte verkaufen ...
Im Gegenteil, ein wesentlicher Schwerpunkt meiner Tätigkeit.
Zum Thema: Ein gutes Pferd springt nur so hoch, wie es muß - oder, man muß einen Ballon nicht unnütz aufblähen, ohne das damit ein wesentlicher Zuwachs an Wertigkeit für den AG verbunden ist.
E.Curb hat sicherlich Recht, in der Einzelheit steckt mehr Aufwand dahinter, als Laien aufgrund der gesichteten Stunden vermuten würden.
Man kann sich allerdings auf neuralgische Schwerpunkte konzentrieren.
Aber auch Häuslebauer hat nicht ganz unrecht. Papier ist tatsächlich mitunter geduldig Hierzu muß man nur einmal die vielen schöngerechneten Energieeinsparverordnung/KfW Nachweise im Vergleich mit der praktischen Umsetzung ansehen.
Bauexperte schrieb:
.... Ich habe auf dieser Plattform nicht zum ersten Mal den Eindruck, dass sich hier eher die „schmalbrüstigen“ Häuslebauer öffentlich tummeln.
Das ist für viele Foren zutreffend. Die etwas naiven Blauaugen erwarten tatsächlich Werthaltiges zum Nulltarif bzw. glauben, dass großzügig Geschenke verteilt werden (Förderungen)
Bauexperte schrieb:
.... Dieser – zugegeben – kleine Anteil, motiviert mich eins ums andere Mahl auch weiterhin die Fragen zu meinem Fachbereich zu beantworten. Dem Rest ist eh nicht zu helfen und wird zur gerechten Beute seines Handelns.
Das ist auch meine Position. Der Prozentsatz der Klügeren wird zunehmen.
Bauexperte schrieb:
....„, dass „diese Bauherren“ es sich nicht wirklich Leisten können zu bauen..
Zustimmung, auch meine Argumentation. Eher ein paar m³ umbauter Raum weniger, vielleicht etwas bescheidener, dafür aber solide und exakte Grundlagen und Qualität, die sich auf Dauer immer auszahlen.

v.g.

Osnabruecker 03.07.2023 13:04
ToniEllmooser schrieb:

14.000 finde ich nicht allzu viel.

14.000 Euro vor 11 Jahren vllt... so alt ist der Beitrag nämlich.
architektenvertrag