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ᐅ Baustopp durch Behörde und geforderte Tektur


Erstellt am: 01.04.2021 01:26

ti.gris 01.04.2021 01:26
Hallo zusammen,

da wir beruflich sehr eingespannt sind haben wir uns entschlossen unseren Traum vom Eigenheim durch ein Generalunternehmen verwirklichen zu lassen.
Zwischen dem Notarvertrag und dem tatsächlichen Baubeginn verging einige Zeit ohne, dass wir in irgendeiner Art darüber informiert wurden warum nicht mit dem Bau begonnen wird. Als es dann mitte Q4/2020 endlich losging waren wir sehr erleichtert und sahen keine weiteren Probleme auf dem Weg zum fertigen Haus. Das Wetter hat zwar für weitere Hindernisse gesorgt, doch dafür kann bekanntlich niemand etwas. Als wir jedoch vor etwas mehr als 2 Wochen zu einem Gespräch eingeladen wurden, hatten wir ein durchweg mulmiges Gefühl. Unsere Baustelle wurde eingestellt. Nur durch mehrmaliges wiederholtes Nachfragen sind wir dem Grund näher gekommen. So haben wir erfahren, dass das Gebäude um einige dm zu hoch ist. Als Grund wurde uns der Grundwasserspiegel genannt und dass dadurch nicht tiefer gegraben werden konnte. Nun stehen die Kellerwände und ein Zelt über unserer Baustelle. Soweit ich informiert bin muss eine Tektur beim Landratsamt oder der Gemeinde eingereicht werden. Ob das Landratsamt oder die Gemeinde den Baustopp angeordnet haben wissen wir zur Zeit nicht. Wir wissen auch nicht, ob die Tektur bereits genehmigt wurde. Der Sachbearbeiter auf dem Landratsamt ist zur Zeit in Urlaub. Nun hat uns das Generalunternehmen mitgeteilt, dass kommende Woche die Kellerdecke betoniert werden soll.

Ist dies ohne Freigabe der Tektur so ohne weiteres möglich? Sollten wir als Bauherren einschreiten und riskoíeren wir Probleme mit Behörden und der Gemeinde wenn wir nichts unternehmen und aus das Generalunternehmen vertrauen?

Wir haben im Moment kein sehr gutes Gefühl dabei und würden uns freuen Unterstützung aus dem Forum zu erhalten.

Viele Grüße
ti

Osnabruecker 01.04.2021 06:21
Hallo,

vorab eine Einstiegsfrage;
Lasst ihr ein Unternehmen ein Haus bauen (=GU) oder kauft ihr ein Haus (= Bauträger)? Dies wird oft verwechselt von Laien, ist in deinem Fall immens wichtig.

Es klingt bei dir eher nach Bauträger, da du nicht in den Prozess eingebunden bist. Bei einem Bauträger ist die Firma der Bauherr und muss sich somit um alles kümmern.
Eine Änderung der Genehmigung könnte im Falle eines GU nicht ohne

Osnabruecker 01.04.2021 06:33
(Teil II)
.... nicht ohne deine Unterschrift laufen.

Für den Fall das es ein Bauträger ist:
Habt ihr einen Fertigstellungstermin? Dann könntest du ihn in Verzug setzen.
Falls euch die neue Höhe nicht gefällt, müsst ihr dies mitteilen, da ihr das Haus so nicht bestellt habt. Hierfür wäre es wichtig euren Vertrag zu lesen und ob aus den derzeitigen Plänen bereits Höhen erkenntlich waren.

Generalunternehmer:
Klares Problem der Baufirma, diese hätte euch den erhöhten Grundwasserstand melden müssen. Dies ist nicht passiert.
Gab es kein Bodengutachten? War der Pegel anders als im Gutachten? Wäre Arbeiten im Grundwasser vertragsbestanfteil und haben die es sich nur einfach gemacht? M.e. ist es sinnvoll, das Haus ruhig höher zu Gründen wenn es dadurch weniger Wasser gibt, aber da kommt es auch auf die umliegende Örtlichkeit und eure Gartenplanung an.

Für beide Fälle:
Warum habt ihr keinen fachkundigen Vertreter für euch vor Ort wenn ihr keine Präsenz zeigen könnt?

Es sollte jetzt richtig reagiert werden, also ab zum Sachverständigen oder Anwalt.
Das bezieht auch deine Frage ein, ob weiter betoniert werden darf. Als Bauträger ist es dir egal. Als Bauherr eines GU musst du ihm mitteilen, das ohne vorliegende Genehmigung das Risiko auf deren Seite liegt.

HilfeHilfe 01.04.2021 06:53
oje...

K1300S 01.04.2021 07:47
ti.gris schrieb:

Ob das Landratsamt oder die Gemeinde den Baustopp angeordnet haben wissen wir zur Zeit nicht. Wir wissen auch nicht, ob die Tektur bereits genehmigt wurde.
Wer nicht fragt, bleibt dumm. Warum nehmt Ihr Euren GÜ (?) nicht deswegen in die Mangel?

ti.gris 04.04.2021 14:14
Hallo zusammen,

wir haben den Ratschlag von ernst genommen und haben für kommenden Mittwoch einen Termin beim Anwalt bekommen.
Der Bauantrag wurde zuerst vom Generalunternehmer vergangenes Jahr eingereicht. Etwa 2 Monate nach der Genehmigung durch das Landratsamt haben wir gedrängt den Bauherrenwechsel durchzuführen, da dies auch so in unserem Notarvertrag vorgesehen ist. Wir haben alle Formulare und Unterlage dazu beim GU abgegeben, da dieser die Unterlagen beim Landratsamt einreichen wollte.
Wir haben parallel zu unserem Thema hier im Forum beim Landratsamt per Mail angefragt wie der Stand zu unserem Vorhaben sei. Laut Auskunft des LRA hat das Landratsamt als oberste Baubehörde den Bau eingestellt, da das Gebäude (Keller) zu hoch ist und dadurch die Abstandsflächen nicht eingehalten werden können. Des Weiteren hat uns das Landratsamt gebeten eine Kopie der Unterlagen zum Bauherrenwechsel einzusenden, da diese beim LRA nie angekommen sind. Dem Wunsch sind wir sofort nachgekommen. Das LRA hat uns auch mitgeteilt, dass jeglichen Aktivitäten die nicht zur Absicherung zählen nicht erlaubt sind.
Schauen wir mal was beim Anwalt rauskommt. Das Landratsamt teilte uns mit, dass wir nichts überstürzen sollten, da wir im Moment Zeit haben. Ohne Tektur darf nicht weitergebaut werden und dadurch dass wir Kontakt mit dem LRA aufgenommen haben können wir auch nicht belangt werden.

Danke Euch
lralandratsamtbauträgertekturgeneralunternehmengenehmigunganwaltnotarvertragbaustellegebäude