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Erstellt am: 28.07.2022 09:41

motorradsilke 05.01.2024 03:23
xMisterDx schrieb:


Wenn ihr in 5 Monaten Eltern werdet und noch keine Finanzierung habt, könnt ihr das übrigens vor der Bank auch nicht verbergen. So langsam sieht man es, da müsstet ihr schon auf einen greisen Junggesellen treffen, der von Schwangerschaften noch nie was gehört hat... jede Bankberaterin sieht sofort was Sache ist.

Es gibt heute Banken, zu denen man nicht mehr hingehen muss.
Also wenn man es darauf anlegt, kann man das schon verheimlichen. Und eine Bank, zu der man nicht hinmuss, bekommt das auch später nicht mit.
Ob das schlau ist muss man selbst entscheiden. Ich würde es nur machen, wenn ich mir ganz sicher wäre, dass ich nach der Elternzeit einen Job bekommen würde.

Allthewayup 05.01.2024 08:06
Habt ihr rechtzeitig mit euren Lohnsteuerklassen gespielt sodass das Elterngeld möglichst hoch ausfällt? Passt auf, dass Elterngeld wird unter dem Progressionsvorbehalt ausgezahlt. Das heißt es muss bei der Einkommensteuererklärung wie „normales“ Einkommen nachversteuert werden, es erhöht demnach euer zu versteuerndes Haushaltseinkommen und schmälert euer monatliches Budget bzw. führt zu einer saftigen Nachzahlung wenn während der Bezugszeit des Elterngeldes der Verdiener die LST-Klasse 3 hat, denn dann ist quasi die LST-„Vorauszahlung“ eh schon niedrig während das Elterngeld (noch) gar nicht der Besteuerung unterliegt.

mayglow 05.01.2024 08:15
Allthewayup schrieb:

Passt auf, dass Elterngeld wird unter dem Progressionsvorbehalt ausgezahlt.
Das stimmt
Das heißt es muss bei der Einkommensteuererklärung wie „normales“ Einkommen nachversteuert werden,

Das stimmt so nicht wirklich. Es geht mit ein, wenn der Steuersatz fürs restliche Einkommen berechnet wird, aber auf das Elterngeld selbst fallen keine Steuern an. (Die Anmerkungen dazu stimmen aber - nicht völlig vergessen, dass da ggf noch ne Nachzahlung kommt)

cschiko 05.01.2024 08:41
Daher am besten einfach, so es finanziell passt, früh genug wechseln und dann die Lohnsteuerkombination im Bezugszeitraum beibehalten oder auf 4/4 wechseln. Kehrt man 3/5 um führt dies gerne zur Nachzahlung, behält man es bei dann in der Tendenz nicht bzw. eher sogar eine Rückzahlung. Da muss man einfach schauen, auch ob sich der Wechsel vorher lohnt (je nach Löhnen).

xMisterDx 05.01.2024 09:16
Wobei die paar hundert EUR bei 5.000 Netto nicht viel ausmachen, das ist bestenfalls nochmal bisschen Geld um Essen zu gehen oder Deko zu kaufen. Der Trick klappt auch nur, wenn man spätestens im 2. Monat von der Schwangerschaft weiß und wechselt oder vorher schon gewechselt hat. Im Endeffekt muss man wechseln, wenn man anfängt zu "üben"...

Selbst wenn man das mit ner Bank online macht, sollte man sich ranhalten. 8 Wochen vor Geburt beginnt der Mutterschutz und das ist auf den Entgeltnachweisen dann auch zu sehen, weil der Arbeitgeber im Mutterschutz nicht das volle Gehalt zahlt.

ReXel83 05.01.2024 11:20
xMisterDx schrieb:

Wobei die paar hundert EUR bei 5.000 Netto nicht viel ausmachen, das ist bestenfalls nochmal bisschen Geld um Essen zu gehen oder Deko zu kaufen. Der Trick klappt auch nur, wenn man spätestens im 2. Monat von der Schwangerschaft weiß und wechselt oder vorher schon gewechselt hat. Im Endeffekt muss man wechseln, wenn man anfängt zu "üben"...

Selbst wenn man das mit ner Bank online macht, sollte man sich ranhalten. 8 Wochen vor Geburt beginnt der Mutterschutz und das ist auf den Entgeltnachweisen dann auch zu sehen, weil der Arbeitgeber im Mutterschutz nicht das volle Gehalt zahlt.
geht auch im 3. Monat bzw. evtl. im 4. Monat wenn man auf die Ausklammerung des Mutterschutzes verzichtet.
Bei einem Paar um die 30 ohne Kinder wird die Bank doch eh eine Schwangerschaft mit einrechnen. Alles andere wäre doch fahrlässig...
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