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ᐅ Baupläne Fertighaus als Vorlage - gibt das Probleme?


Erstellt am: 16.10.15 20:20

NOUSEFORANAME16.10.15 20:20
Wir sind nun in der detaillierten Vorplanung bevor es bald zum Architekten geht.

Wir fragen uns im Moment ob es zu rechtlichen Problemen kommen kann, wenn wir uns von Bauplänen eines Fertighausherstellers inspirieren lassen.
Sprich Außenmaße, Aufteilung ect. sagt uns schon sehr zu. Lediglich ein paar kleine Details wie die Anordnung und Größe der Fenster + Türen würden wir verändern wollen.

Rechtlich sind die Pläne wohl geschützt wie es gedruckt steht...

Die Frage ist was kann man an einer solchen Idee genau schützen? Wenn wir nur einen kleinen Bruchteil ändern ist es ja nicht mehr 1zu1 oder sehe ich das falsch?

Selbst wenn wir es 1zu1 umsetzen würden, wäre doch die Chance das die Fertigbaufirma jemals davon Wind bekommt gering, oder?
Legurit16.10.15 20:27
Die Büchse der Pandora...
Müllerin16.10.15 20:33
wenns ein gut durchdachter "Standard"Grundriss ist, wer will denn bitte nachweisen, dass ich mir den nicht selber so passen gemacht habe? Ausserdem mal die Frage: nur weil im Katalog steht, dass das geschützt ist, heißt es theoretisch noch lange nicht, dass es rechtlich so ist.
Allerdings würde mich die Antwort von nem Kundigen hier jetzt auch wirklich interessieren, mein Rechtsempfinden deckt sich leider manchmal nicht mit geltendem Gesetz 😉
Sebastian7916.10.15 20:34
Kannst kopieren soviel Du willst - aber wieso gehst Du zu einem Architekten und willst ihm dann Deine "geklauten" Entwürfe dort präsentieren? Was soll er dann machen? Klatschen?

Aber rechtlich kann Dir da keiner an das Bein pinkeln.
NOUSEFORANAME16.10.15 20:36
Der Architekt soll nicht klatschen sondern die Pläne fertigstellen die ich für den Bauantrag benötige + gewünschte Zusatzleistungen. Außerdem werden ja wie gesagt kleine Dinge verändert und da hätte ich schon gern die Meinung eines Architekten.
Sebastian7916.10.15 20:40
Ist halt viel Geld, was man da raus schmeißt - normal macht ein guter Architekt sowas auch nicht (gerne) mit. Man sollte ihm Freiheiten lassen und nur die Rahmenbedingungen festlegen.
architektenrechtlichpläne