J
jucre45
Hi zusammen,
wir haben zwischen unserem Haus und der Straße einen Abstand von 3m. Wir möchten gern einen Kugelahorn setzen, dabei habe ich derzeit 2 Probleme:
- an der Stelle wo wir ihn setzen möchten, verläuft auf ca. 100-110cm Tiefe die Abwasserleitung. Das sollte eigentlich reichen für die Wurzeltiefe vom Kugelahorn. Macht es dennoch Sinn dort Folie um das Rohr zu verlegen um das Zuwurzeln der Rohre zu verhindern? Oder ist es aktuell eine ziemliche Schnapsidee weil es früher oder später sowieso sein kann, das der Baum entfernt werden muss, weil die Leitung gewartet werden muss?
- Da wir den Baum natürlich mittig setzen wollen, wäre er dementsprechend ca. 1.50m von der öffentlichen Straße entfernt. Im Sächsischen Nachbarrechtsgesetzt ist folgendes aufgeführt:
...
§ 9
Grenzabstände für Bäume und Sträucher
(1) Der Nachbar kann vom Eigentümer verlangen, daß Bäume, Sträucher oder Hecken innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils mindestens 0,5 m oder, falls sie über 2 m hoch sind, mindestens 2 m von der Grundstücksgrenze des Nachbarn entfernt sind.
§ 12
Ausnahmen
Die §§ 9 bis 11 gelten nicht für
1.Anpflanzungen an den Grenzen zu dem Gemeingebrauch dienenden Flächen,2.Anpflanzungen im öffentlichen Straßenraum und an Uferböschungen,3.Anpflanzungen hinter einer Wand oder einer undurchsichtigen Einfriedung, wenn sie diese nicht überragen.
Aber was gilt denn nun? Wieviel Abstand muss ich zur Straße wahren?
Danke für eure Hilfe, bzw. Denkanstöße.
wir haben zwischen unserem Haus und der Straße einen Abstand von 3m. Wir möchten gern einen Kugelahorn setzen, dabei habe ich derzeit 2 Probleme:
- an der Stelle wo wir ihn setzen möchten, verläuft auf ca. 100-110cm Tiefe die Abwasserleitung. Das sollte eigentlich reichen für die Wurzeltiefe vom Kugelahorn. Macht es dennoch Sinn dort Folie um das Rohr zu verlegen um das Zuwurzeln der Rohre zu verhindern? Oder ist es aktuell eine ziemliche Schnapsidee weil es früher oder später sowieso sein kann, das der Baum entfernt werden muss, weil die Leitung gewartet werden muss?
- Da wir den Baum natürlich mittig setzen wollen, wäre er dementsprechend ca. 1.50m von der öffentlichen Straße entfernt. Im Sächsischen Nachbarrechtsgesetzt ist folgendes aufgeführt:
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§ 9
Grenzabstände für Bäume und Sträucher
(1) Der Nachbar kann vom Eigentümer verlangen, daß Bäume, Sträucher oder Hecken innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils mindestens 0,5 m oder, falls sie über 2 m hoch sind, mindestens 2 m von der Grundstücksgrenze des Nachbarn entfernt sind.
§ 12
Ausnahmen
Die §§ 9 bis 11 gelten nicht für
1.Anpflanzungen an den Grenzen zu dem Gemeingebrauch dienenden Flächen,2.Anpflanzungen im öffentlichen Straßenraum und an Uferböschungen,3.Anpflanzungen hinter einer Wand oder einer undurchsichtigen Einfriedung, wenn sie diese nicht überragen.
Aber was gilt denn nun? Wieviel Abstand muss ich zur Straße wahren?
Danke für eure Hilfe, bzw. Denkanstöße.