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ᐅ Baulast trotz Widmung möglich?


Erstellt am: 16.06.2015 14:46

sirhc 16.06.2015 14:46
Hallo,

habe eine Frage, die in Zusammenhang mit Widmung steht.

Folgendes Szenario: Zwei Grundstücke liegen nebeneinander.
Das eine Grundstück ist Bauland.
Das andere Grundstück ist Gartenland und mit einer Widmung belegt.

Darf man den Grenzabstand von 3 Metern auf dem Bauland unterschreiten (auf der Seite, die an das Gartenland grenzt) durch den Erwerb eben dieses Gartenlandes ("sich selbst eine Baulast erteilen")?

Ohne die Widmung dürfte sich das klar mit "ja" beantworten lassen, aber ich frage mich ob die Widmung eine Rolle spielt in dem Zusammenhang. Ich weiß, dass man ein Verfahren zur Umwidmung/Entwidmung betreiben kann, das ist aber mit Kosten und - was wesentlich schlimmer ist- Zeitaufwand von mind. einem halben Jahr verbunden.

Letztlich verbleibt die Bebauung ja auf dem Baugrundstück, aber es gibt ja die tollsten Dinge, die man sich als Laie gar nicht vorstellen kann...

Danke und Grüße

SirSydom 16.06.2015 16:11
Als was ist das Gartenland denn gewidmet?
Eisenbahn?

DG 16.06.2015 16:30
Hallo sirhc,

zur Widmung sollte es eine Beschreibung geben, evtl auch eine Skizze, aus der hervorgeht, welcher Teil des Grundstücks gewidmet ist. Wenn das ganze Grundstück bzw der Bereich der Baulast betroffen ist, mit dem Bauamt besprechen, ob die Baulast die Widmung beeinträchtigt.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Grafe

sirhc 16.06.2015 17:50
Korrekt, Eisenbahn.
Es betrifft das ganze Grundstück.

Das Bauamt hat eine Bauvoranfrage abgelehnt bzw. nicht angenommen, mit der Begründung Grenzabstand unterschritten, da ich (noch) nicht Eigentümer des Gartenlandes bin.

Ich müsste demnach erst kaufen, um eine Aussage vom Bauamt zu bekommen, die dann am Ende mit "nö wir genehmigen keine Unterschreitung des Grenzabstandes, da ja eine Widmung draufliegt" ausfällt.

SirSydom 16.06.2015 20:44
Eisenbahnrecht ist eine schwierige Sache, mit vielen Fallstricken. Der 08/15 Jurist hat in der Regel keine Ahnung davon.
Da haben sich schon Gemeinden und Landkreise blutige Nasen geholt und für hunderttausende Euro Straßen wieder abgerissen und wieder Gleise verlegt. Ministerien Flächen entwidmet, die sich nicht hätten entwidmen dürfen, Richter das erstinstanzlich für zulässig erklärt etc..
Daher: Vorsicht walten lassen!

Ich nehme mal an die Bahnstrecke ist stillgelegt und die Gleise abgebaut?

Trotzdem KÖNNTE (und genaues weiß ich auch nicht, ich bin kein Experte im Eisenbahnrecht) es z.B. eine Abstandsregelung geben, die Gebäude von einer Bahnanlage halten müssen. Gleiches gibt es ja z.B. für Staats- und Bundesstraßen sowie Autobahnen.

Da kommt es dann auch wieder darauf an ib Eisenbahn des Bundes (der Regelfall) oder Eisenbahn des Landes. Ich habe mal ein wenig in den verschiedenen Eisenbahngesetzen gestöbert und da diverse Abstandsvorschriften gefunden. Ob die für die gültig sind - keine Ahnung, könnte aber sein.

sirhc 16.06.2015 21:10
Also die Trasse verläuft hinter den Grundstücken und ist nicht stillgelegt. Das Baugrundstück hat aber ja ein Baufenster und in dem wollen wir uns bewegen - es geht lediglich darum, den Grenzabstand zu minimieren. Das zweite Grundstück mit der Widmung ist Gartenland und kann sowieso nicht bebaut werden.
baugrundstückgartenlandgrenzabstandbaulastbauamtbauland