ᐅ Baukostenplanung/Architekten erheblich überschritten, wer haftet?
Erstellt am: 28.05.13 14:20
M
maike321G
Goldbeere05.06.13 09:32Bauqualle schrieb:
.. und wieso wird die Baukostenplanung des Architekten erheblich überschritten, wenn ihr schon 250 T + 30 T = 280 T Euronen kalkuliert hattet @Bauqualle, vielleicht verstehe ich das falsch, aber eigentlich hat Maike doch alles verständlich geschrieben?!?
"Plankosten 220.000 € (reiner Ausbau 175.000€ + Neubau Garage 25.000€ + Volldämmung 20.000€)"
Aufgenommen 250.000 € inklusive 30.000 € Puffer.
Jetzt ist aber NUR DER AUSBAU schon für 225.000 € angeboten worden. Hier liegt die Schätzung um 50.000 € daneben! Ist das nicht "erheblich überschritten"? Plus Garage + Dämmung (Werte siehe oben) = schon 270.000 €! Der Puffer ist weg bevor es überhaupt angefangen hat... Und Maike hat geschrieben, für Garage und Dämmung gibts noch nicht mal ein Angebot. Ende offen...
Goldbeere
B
Bauexperte05.06.13 14:38Hallo,
Grüße, Bauexperte
maike321 schrieb:Bevor Du teuer Geld investierst - Niemand hier weiß genau, welche Formulierung Du mit Deinem Architekten vereinbart hast - geh zu der, für Deinen Architekten zuständigen Architektenkammer und Lass Dich dort beraten; dafür gibt es extra Personal. Nimm aber bitte den Vertrag mit, welchen Du mit Deinem Architekten geschlossen hast.
... und falls der nicht irgendwie kooperativ ist uns mal bei einem Experten für Baurecht beraten lassen.
Grüße, Bauexperte
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