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ᐅ Baukindergeld / KWF 424 - Ratschläge


Erstellt am: 19.04.2020 14:05

Rallyestreifen 19.04.2020 14:05
Hallo liebe Community,

nachdem ich hier im Forum bereits guten Rat bekommen habe zu einer Einschätzung zum Bau eines Einfamilienhaus, habe ich nun eine weitere Frage zum Baukindergeld:

Meine Familie und ich haben in diesem Jahr eine ETW gekauft. Diese wird von uns seit einigen Jahren bewohnt, der vorige Eigentümer wollte verkaufen und der Preis war fair. Es ist unsere erste Immobilie.

Grundsätzlich erfüllen wir die Kriterien und könnten Baukindergeld beantragen.

Es ist allerdings so, dass wir wahrscheinlich die Wohnung im nächsten, spätestens im übernächsten Jahr entweder verkaufen (präferiert) oder vermieten wollen, da wir dieses Jahr ein Grundstück kaufen, und dort ein Haus bauen möchten.

Jetzt erkennt ihr mein Dilemma. Wenn ich die Parameter des Baukindergelds richtig verstehe, kann ich lediglich für die Wohnung einen Antrag stellen, und auch nur für die Zeit, in der wir selber in der Wohnung leben (bedeutet wohl 2 Raten a 1.200 Euro).
Seht ihr hier eine Alternative? Wir würden natürlich gerne die vollen 12 TEUR abschöpfen.

Bei Fragen jederzeit gerne.

Liebe Grüße und Danke im Voraus!

seat88 19.04.2020 14:36
Außerdem wohnt ihr seit einigen Jahren dort, wie du selbst schreibst. Du musst dich, verbessert mich wenn die Monatsfrist falsch ist, spätestens ein halbes Jahr nach Einzug dort gemeldet haben mit deinem Antrag.
Da könnte ja jeder kommen der seine n
Mietwohnung fix ankauft, Prämie absackt und wieder verkauft....

Merkblatt Baukindergeld mit markiertem Abschnitt Antragstellung.

Rallyestreifen 19.04.2020 14:42
Sorry, vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt: sieht jemand eine Möglichkeit, dass ich das Kindegeld für mein noch zu bauendes Haus beantrage, und nicht für die Wohnung? Ich denke, es ist nicht möglich, aber vielleicht hat ja jemand einen Rat.

Die von dir markierte Stelle trifft meines Erachtens nich auf mich zu, sondern der Absatz weiter unten, wo es heißt, ..."Kauf einer gemieteten Wohnung"...

Liebe Grüße

HilfeHilfe 19.04.2020 15:12
Nein da 2 Immobilie

Bauer123 19.04.2020 16:11
Liegst du denn mit deinem Einkommen nicht generell über der Grenze für das Baukindergeld? (siehe andere Thread von dir)

Rallyestreifen 19.04.2020 17:14
jetzt liege ich in jedem Fall drüber, aber es werden die Vorjahre zu Grunde gelegt, wo wir mit unserem zu versteuernden Einkommen (ich werde mit meiner Ehefrau gemeinsam veranlagt) gerade noch drunter liege

Was mich jetzt ärgert ist, dass wir wohl lediglich 2 Jahre in Anspruch nehmen können.
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