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ᐅ Baukindergeld / KWF 424 - Ratschläge


Erstellt am: 19.04.20 14:05

Tolentino17.06.20 11:03
Es wird langsam sehr politisch. Tragt diese (bestimmt auch sinnvolle) Diskussion doch auf der entsprechenden Social Media Plattform weiter aus.
Das hilft doch sonst weder dem TE noch weiteren Forenbesuchern weiter...
saralina8717.06.20 11:06
Ybias78 schrieb:

Wir haben Gesetze, solange diese nicht gebrochen werden, kann er sein Geld beantragen.
Du willst es nicht verstehen. Insofern hat Tolentino Recht.
Tolentino schrieb:

Es wird langsam sehr politisch. Tragt diese (bestimmt auch sinnvolle) Diskussion doch auf der entsprechenden Social Media Plattform weiter aus.
Das hilft doch sonst weder dem TE noch weiteren Forenbesuchern weiter...
Hilft keinem weiter, stimmt. Wobei - manchmal fangen ja Leute tatsächlich an zu denken wenn man ihnen einen Anstoß dazu gibt. Nicht immer, aber der Versuch war's wert

Aber du hast Recht. Mehr wird dazu zumindest von mir nicht mehr kommen.
Ybias7817.06.20 11:13
saralina87 schrieb:

Du willst es nicht verstehen. Insofern hat Tolentino Recht.

Hilft keinem weiter, stimmt. Wobei - manchmal fangen ja Leute tatsächlich an zu denken wenn man ihnen einen Anstoß dazu gibt. Nicht immer, aber der Versuch war's wert

Aber du hast Recht. Mehr wird dazu zumindest von mir nicht mehr kommen.

Hauptsache das letzte Wort haben Und ja, für mich ist das Thema auch erledigt.
Rallyestreifen17.06.20 12:00
Sorry, geht gerade in eine falsche Richtung...

Gegen den Begriff "Tricksen" möchte ich mich allerdings verwehren. Das finde ich gelinde gesagt anmaßend, um nicht zu sagen unverschämt. Ich habe meinen Fall komplett bei der KFW transparent gemacht und gefragt, ob es eine Möglichkeit gibt.

Hier wurde mir umfänglich geholfen und eine Lösung wurde erarbeitet. Offenbar war dies auch im Sinne der KFW.

Angemessen hätte ich "gestalten" gefunden.
HansHansen17.06.20 12:30
Ich empfinde das etwas als "Tricksen" mit allen Mitteln.
Naja wie auch immer. Ist deine Sache und war auch von mir alles zu diesem Thema.
Viel Glück

Rallyestreifen schrieb:

Jetzt erkennt ihr mein Dilemma. Wenn ich die Parameter des Baukindergelds richtig verstehe, kann ich lediglich für die Wohnung einen Antrag stellen, und auch nur für die Zeit, in der wir selber in der Wohnung leben (bedeutet wohl 2 Raten a 1.200 Euro).
Seht ihr hier eine Alternative? Wir würden natürlich gerne die vollen 12 TEUR abschöpfen.

...

jetzt liege ich in jedem Fall drüber, aber es werden die Vorjahre zu Grunde gelegt, wo wir mit unserem zu versteuernden Einkommen (ich werde mit meiner Ehefrau gemeinsam veranlagt) gerade noch drunter liege
Was mich jetzt ärgert ist, dass wir wohl lediglich 2 Jahre in Anspruch nehmen können.

...

Lange Rede... ich werde den Antrag für Baukindergeld wohl für die Wohnung stellen, auch wenn mir dadurch sicher 10 TEUR durch die Lappen gehen.

...

Wenn wir dieses Jahr noch eine Baugenehmigung erhalten, und der Kaufvertrag für die Wohnung bis dahin beim Notar unterschrieben wurde, könnten wir künftig für das Haus Baukindergeld beantragen?
Falls 1 und / oder 2 nicht gehen, kann ich zumindest noch selbst für die Jahre, in denen in der Wohnung lebe, Baukindergeld beantragen?