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ᐅ Baukindergeld Dilemma wegen Erbschaft


Erstellt am: 23.12.19 17:37

Eierpiepe23.12.19 17:37
Hallo zusammen,

folgendes Anliegen:

Ich bin 3-facher Familienvater und gerade in einer wirklich schlimmen Situation.

Meine Mutter hat Krebs im Endstadium, Lebenserwartung laut Ärzte maximal 12 Monate.

Sie besitzt eine bezahlte Eigentumswohnung, die ich und mein Bruder dann logischerweise erben würden.
Wir besitzen noch kein Eigentum, es wäre also meine erste Immobilie.

Ich habe mir allerdings ganz frisch ein Grundstück gekauft und werde jetzt intensiv nach einem Bauträger suchen um das Bauvorhaben so schnell wie möglich zu realisieren.

Jetzt zu meiner Frage, nehmen wir an meine Mutter würde vor dem Bau bzw. Baugenehmigung das Zeitliche segnen, dann besitze ich ja durch die Erbschaft auf dem Blattpapier eine Immobilie und würde somit den Anspruch auf das Baukindergeld verlieren? Richtig?

Ich könnte in dem Fall ja nur das Erbe ausschlagen und meinem Bruder die Wohnung als alleiniger Erbe hinterlassen, um die Förderung des Baukindergeldes zu erhalten...wenn ich das richtig sehe?!

Mein Verhältnis zu meinem Bruder ist gut, ich könnte auch ihm das Erbe überlassen und mich danach wieder ins Grundbuch eintragen lassen?! Man hat aber schon ein mulmiges Gefühl, da die Eigentumswohnung locker 230k Wert sein dürfte.
Und ich dann rein rechtlich null Anspruch auf die Wohnung habe, wenn ich das Erbe ausschlage...

Was würdet ihr tun?











Was würdet ihr tun?
seat8823.12.19 17:52
Oder man erbt die Wohnung in Gedanken an seine eigene Mutter und behält diese als Erinnerung an sie. Da der Wert der Wohnung (230k) genug drüber weg trösten sollte auf 36k Baukindergeld zu verzichten... Oder sehe ich da was falsch?
Pinky030123.12.19 18:18
So schnell geht das mit dem Erben nicht. Eigentümer bist du ja erst, wenn du im Grundbuch stehst. Nach dem Tod deiner Mutter muss erst mal das Testament beim Amtsgericht bearbeitet werden (wenn es nicht beim Notar liegt). Das kann sich ziehen. Auch Grundbuchämter arbeiten teilweise sehr langsam.
Scout23.12.19 18:20
Fakt 1) Entscheidend ist der Durchschnitt des Einkommens des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung. Wird der Antrag also im Jahr 2020 gestellt, darf das Einkommen die vorgegebenen Grenzen in den Jahren 2017 und 2018 nicht überschritten haben.

Fakt 2) Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufvertrags darf keines der Haushaltsmitglieder Immobilieneigentum besitzen,

Baukindergeld gibt es nur noch 2020 also dürfte die Erbschaft einer Wohnung VOR Unterzeichnung kein Problem sein, BEI Unterzeichnung muss sie verkauft sein. Auch ein Erben NACH Unterzeichnung stellt kein Problem dar. Das Bargeld aus dem Verkauf hast du dann auf dem Konto liegen und es fliesst dir 2020 oder hoffentlich noch später zu.
aero201623.12.19 19:53
Wenn Du das Erbe ausschlägst, erbt ja nicht Dein Bruder Deinen Teil, sondern Deine Kinder

Hat Deine Mutter denn noch mehr zu vererben? Denkbar wäre ja, dass Dein Bruder dann die Wohnung bekommt und Du z.B. entsprechende Depots oder was auch immer.
Müllerin23.12.19 22:19
Hm eigentlich sollte Baukindergeld doch für Familien sein, die es sich sonst nicht leisten könnten zu bauen.
Abgesehen davon wären die 115 tsd € sicher ein schönes Eigenkapital - natürlich nur, wenn Dein Bruder dich auszahlen kann bzw ihr verkauft.
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