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ᐅ 2 Käufer - 1 Immobilie - unterschiedliche Geldbeträge - Eigentümer?


Erstellt am: 24.02.24 22:54

ypg01.03.24 20:41
motorradsilke schrieb:

Es geht hier anscheinend nicht um Partnerschaft, wenn du seinen Beitrag 21 liest.
Und ein Notar macht keine steuerliche Beratung.
Doch doch, Freund und Freundin wurde schon in den unzähligen Threads genannt.
und ich habe auch nicht zu einer steuerlichen Beratung geraten (es ist nun mal oft so wie es ist), sondern ganz explizit zu einer notariellen.
Pascali02.03.24 21:43
Asuni schrieb:

Wenn ich mir zu 95% eine Immobilie kaufen kann und solche (geistigen) Verrenkungen anfange ob und wie ich eine zweite Person berücksichtige, zahle ich die restlichen 5% dieser Immobilie lieber auch noch alleine und schaffe so für mich und die andere Person klare Finanzierungs- und Eigentumsverhältnisse in Bezug auf diese Immobilie.
Person B kann sich einfach nicht so viel leisten. Am besten wäre es, wenn Person B 100% der Immobilie bekäme, das wäre dann aber eine (sehr teure) Schenkung. Person A macht sich indes nichts daraus, dass sie eine hohe Summe weggibt.
nordanney schrieb:

A nimmt einen einen eigenen Kredit auf und B auch?
Und wenn es EIN Kredit wird, erledigt sich die Aufteilung nach Bruchteilen, da dann beide voll haften.
Sie nehmen beide einen Kredit um einen Teil der Immobilie zu finanzieren. Beide haften voll. Jedoch wird die Immobilie trotzdem nach Bruchteilen im Grundbuch eingetragen, da Person A ja wesentlich mehr Geld investiert hat. Person B soll aber den Kredit alleine tilgen, sodass Person B zumindest von der Kreditsumme nicht nur 50% an Bruchteilen zugeschrieben bekommt, sondern 100%. Das Risiko trägt also Person A vom Kredit genauso mit, aber Person B tilgt. Ziel ist es, wie schon gesagt, dass Person B möglichst viel der Immobilie bekommt(ohne das Schenkungssteuer relevant wird).

Person B soll sich auch sicherer fühlen, dass Person A sie nicht einfach so vor die Türe setzen kann. Wenn Person B dann 5% oder 15% an der Immobilie hat, kann Person A das ja nicht so einfach tun.


@ (Wasser, Grundsteuer, Heizung usw.) Wenn Person B diese nicht zahlt, dann würde sie frieren, kein Wasser haben. Grundsteuer müsste sie ja anteilig ihrer Bruchteile zahlen. Wenn nicht, wäre das aber auch nicht so wild.
kbt09 schrieb:

.. wobei der 5%-Anteil, von dem bisher immer die Rede war, auch nicht zu verstehen ist, und auch irgendwann mal echt Probleme geben könnte.
Welches Problem hast du vor Augen?
Fuchur02.03.24 22:25
Also ist die Kurzform deiner Geschichte: A möchte B ein Haus schenken, aber keine Schenkungssteuer zahlen.
Pascali schrieb:

Person A macht sich indes nichts daraus, dass sie eine hohe Summe weggibt.
2 (schon mehrfach genannte Lösungen):
- A kauft das Haus und lässt B kostenfrei drin wohnen. Notfalls mit Wohnrecht oder Festmietvertrag. Alle sind glücklich.
- B kauft das Haus und A bezahlt alles. Dann wird ihn die Steuer auch nicht stören.
Pascali schrieb:

Grundsteuer müsste sie ja anteilig ihrer Bruchteile zahlen.
Es kommt 1 Bescheid von der Gemeinde. Wer die bezahlt, ist der Gemeinde völlig egal.
Pascali schrieb:

Wenn Person B dann 5% oder 15% an der Immobilie hat, kann Person A das ja nicht so einfach tun.
Doch. Er bezahlt einfach den Kredit nicht mehr.
Pascali schrieb:

Welches Problem hast du vor Augen?
- B stirbt plötzlich
- A und B zerstreiten sich
- A wird vermögenslos und will/muss sein Immobilienvermögen zu Geld machen
- A hat nach 10 Jahren keine Lust mehr B durchzufüttern
- B geht in die Privatinsolvenz.
nordanney02.03.24 22:31
Pascali schrieb:

Person B kann sich einfach nicht so viel leisten. Am besten wäre es, wenn Person B 100% der Immobilie bekäme, das wäre dann aber eine (sehr teure) Schenkung. Person A macht sich indes nichts daraus, dass sie eine hohe Summe weggibt.
Wo ist dann das Problem, dass A kauft und B mietfrei drin wohnen lässt. Problem gelöst. Thread könnte geschlossen werden.
Pascali schrieb:

Sie nehmen beide einen Kredit um einen Teil der Immobilie zu finanzieren. Beide haften voll. Jedoch wird die Immobilie trotzdem nach Bruchteilen im Grundbuch eingetragen, da Person A ja wesentlich mehr Geld investiert hat. Person B soll aber den Kredit alleine tilgen, sodass Person B zumindest von der Kreditsumme nicht nur 50% an Bruchteilen zugeschrieben bekommt, sondern 100%. Das Risiko trägt also Person A vom Kredit genauso mit, aber Person B tilgt. Ziel ist es, wie schon gesagt, dass Person B möglichst viel der Immobilie bekommt(ohne das Schenkungssteuer relevant wird).
Das geht alles nicht so mit den Krediten. Entweder finanziert jeder alleine und haftet alleine - wird ein Bankproblem mit den Grundschulden. Oder sie haften gemeinsam, dann können sie auch direkt einen gemeinsamen Kredit aufnehmen.
Bitte trenne "Kreditaufnahme" und "Haftung" und "Wer tilgt" vernünftig voneinander. Wenn beide einen Kredit aufnehmen und jeweils voll haften, ist es der Bank gegenüber egal, wer den Kredit bezahlt. Macht es B nicht, holt sich die Bank das Geld von A. Egal, was Du untereinander vereinbarst.
Man kann einen Kredit nicht außerhalb des Kreditvertrages jemandem "zuschreiben". Entweder man hat einen Kredit - dann haftet man. Oder man hat keinen - dann haftet man nicht. Aber Du kannst nicht einen Kredit aufnehmen und sagen "Das ist gar nicht meiner".
Pascali schrieb:

Person B soll sich auch sicherer fühlen, dass Person A sie nicht einfach so vor die Türe setzen kann. Wenn Person B dann 5% oder 15% an der Immobilie hat, kann Person A das ja nicht so einfach tun.
Trugschluss. Das geht (fast) von heute auf morgen.

Du baust echt komplizierte Konstrukte für einen einfachen Sachverhalt. Vor allem stellst Du Dir immer eine tolle "Zuschreibung" vor. Wenn Du schon so einen Unsinn machst,... Ne, mach nicht den Unsinn.
Siehe oben.

Ach ja. Wenn B nur einen kleinen Anteil der Immobilie im Grundbuch bekommt, warum soll B dann 100% der Tilgung leisten. Für A ein tolles Geschäft. A kauft das Haus und B bezahlt den Kredit ohne etwas davon zu haben, wenn A ihn später aus dem Haus wirft.
Merke ich erst jetzt, wie B über den Tisch gezogen wird.
nordanney02.03.24 22:32
Fuchur schrieb:

- A kauft das Haus und lässt B kostenfrei drin wohnen. Notfalls mit Wohnrecht
Dann wird eine Finanzierung wohl ausscheiden. Außer B ist uralt.
ypg02.03.24 22:58
Pascali schrieb:

Person B soll aber den Kredit alleine tilgen,
Leider gilt nicht: der, der tilgt, bleibt. Es bleibt der mit den meisten Anteilen im Grundbuch bzw. der, der liquider ist und im Zweifel den anderen auszahlen kann.
Pascali schrieb:

Person B soll sich auch sicherer fühlen, dass Person A sie nicht einfach so vor die Türe setzen kann.
Kann er doch. B tilgt ja nur…
Pascali schrieb:

Wenn Person B dann 5% oder 15% an der Immobilie hat, kann Person A das ja nicht so einfach tun.
Aber sicher geht das. Da wird Druckmittel Geld einfach ausbezahlt, damit man aus dem Grundbuch geht und gut ist. Wartet Person A damit einige Jahre, ruiniert er Person B.

Pascali schrieb:

Person A macht sich indes nichts daraus, dass sie eine hohe Summe weggibt.
Ist das nicht etwas krank, in der dritten Person von sich selbst zu reden?
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