ᐅ Bauherren Rechtsschutzversicherung - Bauvertrag unterschreiben
Erstellt am: 14.10.20 10:19
Tolentino14.10.20 13:59
ÖRAG reicht es, wenn man zeitgleich eine der folgenden Versicherung mit abschließt: Feuerrohbau-/Gebäude-, Bauherrenhaftpflicht-, Bauleistungsversicherung. Ich habe alle abgeschlossen, so wie ich es verstanden habe reicht eine davon. Ob auch andere möglich sind weiß ich nicht. Ich meine mich zu erinnern, dass es früher nur mit Finanzierung ging, Aber kann sein, dass das einfach nur schlecht kommuniziert war.
Snowy3614.10.20 14:07
Und wie lange läuft der Rechtsschutz dann ? Muss ich die 5 Jahre abschließen oder kann ich auch nach 3 Jahren schon kündigen ?
Tolentino14.10.20 14:10
Laufzeit sind 5 Jahre, müsste mal im Kleingedruckten nachgucken, ob es ein ordentliches Kündigungsrecht gibt.
So, habe nochmal nachgelesen.
Es gibt außerordentliche Kündigungsrechte bei:
1. Beitragserhöhung
2. Versicherungsgrund fällt weg (man stirbt oder verkauft das Haus)
3. Nach jedem Eintritt eines Rechtschutzfalls, egal ob Übernahme abgelehnt oder bestätigt.
So, habe nochmal nachgelesen.
Es gibt außerordentliche Kündigungsrechte bei:
1. Beitragserhöhung
2. Versicherungsgrund fällt weg (man stirbt oder verkauft das Haus)
3. Nach jedem Eintritt eines Rechtschutzfalls, egal ob Übernahme abgelehnt oder bestätigt.
Snowy3614.10.20 14:42
Danke dir fürs raussuchen ... !
Bedenken sollte man halt dass es eine Prozesskosten Versicherung ist ... und 100.000 Gerichts und Anwaltskosten bis die zusammen kommen muss einiges passieren ....
Bedenken sollte man halt dass es eine Prozesskosten Versicherung ist ... und 100.000 Gerichts und Anwaltskosten bis die zusammen kommen muss einiges passieren ....
Tolentino14.10.20 15:23
Das interpretiere ich als positiv, warum Bedenken? Das ist eine Maximum Begrenzung, keine Minimumbegrenzung...
Tolentino14.10.20 15:56
Ach so, was ich eben noch gelesen habe: Bei Bauträger muss die BH-RS vor Unterschrift mit dem Bauträger abgeschlossen werden!
Ähnliche Themen