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ᐅ Baugrundstück erschließende Verkehrsfläche

Erstellt am: 17.11.20 07:36
N
NEARWOODS
NEARWOODS17.11.20 07:36
Guten Morgen zusammen,

vielleicht kann mir jemand von euch helfen.

Es geht um das leidige Thema Sichtschutz,
wir haben ein Eckgrundstück gekauft - siehe Bild unten

Wir würden gern an der Straßenseite / Südseite einen Sichtschutz wie unten rot markiert verbauen, da unsere Terrasse in 4,00 m Entfernung dahinter liegt.

Da wir ein Eckgrundstück haben, sind doch beide Straßen für uns als erschließend zu sehen oder?
Somit würde meiner Meinung nach Punkt 7.2 zum tragen kommen?

Wir würden auch davor nochmals Einfrieden mit Winkelstützen in geforderter Höhe

Bebauungsplan ist aktuell nur im Entwurf vorhanden, Ratsbeschluss erst am 14.12.2020 - siehe Texte unten aus Entwurf

Vielen Dank vorab
NW


Kartenausschnitt mit Parzellen 07–15, Straßennetz und hervorgehobener Text zur Sichtschutzwand.
M
Müllerin
17.11.20 09:27
Also eindeutig ist §5:
ein Zaun darf nur 0,8m hoch sein, eine Hecke höher. (kein Thuja erlaubt, find ich schon mal nett).

Bei 7.2 stellt sich mir eher die Frage: wie weit von der Terrasse entfernt darf der Sichtschutz sein. Da gibts sicher auch ne Definition.

"die das Baugrundstück erschließende Verkehrsfläche" ist deine rote Planstraße - das ist nämlich die, wo die Erschließung stattfindet, also von wo aus die Hausanschlüsse verlegt werden. Oder kommen die von der grauen Straße unten?

Ich habs mal aufgemalt.


Skizze eines braunen Quadrats mit rechts orange T-Rechteck, rote Grundlinie und 3 m Maß.


Also so verstehe ich das.
(das rosa ist das Baufenster)
Y
ypg
17.11.20 09:40
Ich seh das so wie @Müllerin
Weststrasse ist die erschliessende Strasse, für Einfriedungen gelten 80 cm zu öffentlichen Wegen. Ausnahme: diese heimischen Gewächse, wie benannt.
Punkt 7.2 bezieht sich nicht auf Höhe, sondern auf eine Entfernung zur rückwärtigen Baugrenze ggü der Erschließungsstrasse bei der Terrasse.
NEARWOODS17.11.20 10:07
Erst mal vielen Dank an euch beide für die so schnelle Antwort und die damit verbundene Mühe!

Laut dem Text, aus Punkt 7 bin ich der Meinung das er 3,00 hinter dem Baufenster platziert werden darf!
Da wir nur 4,00 m bis zur Grundstücksgrenze/Einfriedung haben würde ich den Meter zwischen Einfriedung und Sichtschutz nicht schlimm finden, ich würde einfrieden mit Winkelstützen und den Sichtschutz ebenfalls platzieren.
Das Problem sehe ich wirklich in der erschließenden Straße, aber sind nicht beide als erschließend anzusehen?

Von wo die Hausanschlüsse final kommen werde ich wohl erst im Dezember erfahren.

Versuche gerade über den Vermesser rauszufinden welche die "erschließende Straße" ist.

Hier anbei zum Verständnis nochmal die Grenzen


Grundriss eines Hauses: Garage, Abstellraum, Wohnen, Kochen/Essen, Diele, Terrasse.
M
Müllerin
17.11.20 10:50
NEARWOODS schrieb:
Das Problem sehe ich wirklich in der erschließenden Straße, aber sind nicht beide als erschließend anzusehen?

Nein, die Erschließung ist die Stelle wo die Versorgungsleitungen auf dein Grundstück kommen. Das wird sicher nicht von beiden Seiten sein.
Laut dem Text, aus Punkt 7 bin ich der Meinung das er 3,00 hinter dem Baufenster platziert werden darf!

ja maximal, aber nach hinten bzgl. der Erschließungsseite, als in deinem Fall:
Erschließung im Westen, die 3m gelten für die Ostseite.
Über die Position nach Süden (also wie weit von der Terrasse weg) steht da gar nichts.

Ich würde mir da aber gar nicht so großen Aufwand machen, sondern sowieso eine schöne Mischsträucherhecke setzen, und dann für die ersten 1-2 Sommer jeweils eine provisorischen Sichtschutz installieren, der dann später wegbleiben kann, sobald die Hecke dicht genug ist.
Dann hat man nämlich von der Terrasse aus n schönen Blick ins Grüne und nicht auf eine Wand.
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