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ᐅ Baufinanzierung l Vorgehensweise gut? Eure Meinung und Tipps


Erstellt am: 23.01.15 13:50

toxicmolotof18.03.15 20:27
Das liegt dann aber mehr an der sinnfreien Konditionengestaltung der BSK als an der Tatsache Riester. Dieser Konditionenunterschied ist betriebswirtschaftlich oder finanzmathematisch nicht klar erklärbar, da hätte ich nur den Gedanken.... muss... Riester.... verkaufen... und dementsprechend ist der Zinsnachteil bei anderen Vertragsvarianten kalkuliert. Einen Vorteil dieser Größenordnung wirst du sicher nicht haben, denn auch die haben nichts zu verschenken.
Häuslebau3r19.03.15 10:49
toxicmolotow schrieb:
Das liegt dann aber mehr an der sinnfreien Konditionengestaltung der BSK als an der Tatsache Riester. Dieser Konditionenunterschied ist betriebswirtschaftlich oder finanzmathematisch nicht klar erklärbar, da hätte ich nur den Gedanken.... muss... Riester.... verkaufen... und dementsprechend ist der Zinsnachteil bei anderen Vertragsvarianten kalkuliert. Einen Vorteil dieser Größenordnung wirst du sicher nicht haben, denn auch die haben nichts zu verschenken.

Ja da kann ich nicht widersprechen ich kann euch ja nur das sagen, was mir gesagt wurde in der Hoffnung das man es bestätigen kann oder darüber diskutieren kann. Ich sehe es schon auch so, dass dadurch die Riester Bausparvertrag gepuscht werden aus welchen Grund auch immer. Denn ich für meinen Teil, muss ja immer Abschlussgebühren bezahlen, egal ob ich die Förderung eines Riester Bausparvertrag in Anspruch nehme oder mich für einen anderen Bausparvertrag entscheide. Aktuell geht es übrigens um Schwäbisch Hall Bausparvertrag vielleicht hat damit ja explizit schon einer Erfahrungen.
Häuslebau3r25.08.15 10:54
Einen schönen guten Morgen zusammen,

da ich nun ein paar Wochen nicht mehr online war und aufgrund privater Dinge (Verlobung, Urlaub und und und) das Forum etwas Schleifen ließ, nun die neusten Infos zum aktuellen Stand.

In einem anderen Thread hatte ich bereits mitgeteilt, dass meine verlobte und ich Anfang des Jahres noch jeweils 2 Bausparvertrag abgeschlossen haben, die als evtl. TA Darlehen verwendet werden könnten.
Dies stellt sich natürlich erst in 2-3 Jahren heraus, ob dies verwendet wird oder nicht (je nach Zinslage). Ich bin dennoch der Meinung das es eine gute Entscheidung war sich den guten Zins von Anfang des Jahres noch zusätzlich zu sichern.

Des Weiteren ging die Grundstücksuche auch voran
Nach Sichtung des Neubaugebietes was in der Stadt erschlossen wird und den Grundstücken waren wir uns erst nicht sicher. Entweder zu klein oder doch zu groß. Ist wie ich finde ja auch immer eine Kosten/Nutzenrechnung.
Des Weiteren wurde der m² Preis nochmals nach oben geschraubt was wir uns schon gedacht hatten, aber natürlich auch nicht gerade von Vorteil ist.

So ging die Suche weiter und wir fanden durch Zufall eine Baulücke im Ort die von der Größe mit ca 760m² nicht all zu klein aber auch nicht all zu groß ist (Form fast quadratisch). Dort haben wir die Vor-/Nachteile zum anderen Baugebiet ab gewägt.
Nach reger Kommunikation mit der Stadt, haben wir uns den Bebauungsplan angesehen. Wir haben uns Gedanken gemacht, ob und wie denn unser Haus auf diesem Grundstück am besten realisierbar wäre.
Es folgte eine Bauvoranfrage und siehe da, es darf nach unseren Wünschen nun sogar außerhalb der Baulinien und im angedachten Stiel gebaut werden.

Der Kauf steht nun kurz bevor und wir können das Grundstück nun auch mit eigenen Mitteln bezahlen.

Somit gehts nun weiter in Richtung Eigenheim… und die nächsten Fragen kommen sicherlich
ypg25.08.15 13:50
Da ich heute in nur wenigen Beiträgen schon 4 mal die Erwähnung einer Verlobten gelesen habe, möchte ich doch gratulieren und unbekannterweise grüssen
Es ist mir neu, dass eine Verlobung überhaupt erwähnenswert ist, aber da du es machst, muss es für dich ein großes Lebensereignis sein, auf das du stolz bist.

Gruß Yvonne
Musketier25.08.15 14:55
Man zählt dann zumindest als Angehöriger im Sinne des §15 Abgabenordnung und hat damit erweiterte Rechte als nur Freund/Freundin.
Häuslebau3r25.08.15 15:20
ypg schrieb:
Da ich heute in nur wenigen Beiträgen schon 4 mal die Erwähnung einer Verlobten gelesen habe, möchte ich doch gratulieren und unbekannterweise grüssen
Es ist mir neu, dass eine Verlobung überhaupt erwähnenswert ist, aber da du es machst, muss es für dich ein großes Lebensereignis sein, auf das du stolz bist.

Gruß Yvonne
Musketier schrieb:
Man zählt dann zumindest als Angehöriger im Sinne des §15 Abgabenordnung und hat damit erweiterte Rechte als nur Freund/Freundin.

Ach Ihr wieder so sollte das nun nicht rüber kommen bzw. habe ich es nun so angenommen, weil bei uns hier zumindest nun jeder diese "Wort" verwendet und nicht mehr "Freundin" sagt.

Hm.. so nebenbei zu meiner Verteidigung. Aber dennoch danke

p.s ich werd mich bemühen wieder normal zu reden
bausparvertragriestergrundstück