Bauen während der Corona Kontaktsperre

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Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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A

aero2016

Also wieder Corona-Party? Das wird teuer!!
ah ja? Auf welche Rechtsgrundlage beziehst du Dich?

Nimm das Beschlusspapier- Punkt 1 ist mehr oder weniger eine Bitte.
Punkt 2 bis 4 bezieht sich auf den öffentlichen Raum.
Punkt 5 enthält zwar eine moralische Wertung zu Feiern in privaten Räumen („inakzeptabel“), das ist aber kein juristisches Verbot. Zu normalen Zusammenkünften in der eigenen Wohnung steht da rein gar nichts.
Punkt 6ff betrifft Betriebe und die Geltungsdauer.

Die Polizei könntest du schön vor der Tür abweisen, wenn sie Dich beim Kaffeeklatsch mit den Landfrauen stören möchte.

Aber auch für den letzten Deppen: ich sage nicht, dass das sinnvoll ist in der derzeitigen Situation.
Ich sage nur, dass es nicht verboten ist. Zumindest nicht gemäß Beschlusspapier. Einzelne Landesfürsten scheinen ja aber etwas über zu reagieren. Keine Ahnung, was die so gemeint haben einschränken zu können.
 
B

Bookstar

Also in Bayern darfst du auch keine Geburtstagsfeier in privaten Räumlichkeiten veranstalten. Und das ist gut so! die Menschen müssen vor ihrer eigenen Dummheit leider geschützt werden.
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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