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ᐅ Bauen außerorts legitim wenn es bereits andere Häuser gibt?


Erstellt am: 21.09.17 16:54

Chris280621.09.17 16:54
Hallo zusammen,

meine Freundin und ich möchten uns den Traum von Eigenheim erfüllen. Da große Grundstücke mittlerweile ja fast unbezahlbar geworden sind, würden wir von den Schwiegereltern die Wiese hinter dem Haus überschrieben bekommen (insgesamt 2 Flurstücke, ca. 3000qm).

Das Problem hierbei ist allerdings, dass sich dieses aktuell noch Außerhalb des Ortes befindet. Es wurden allerdings bereits mehrere andere Häuser außerorts gebaut und genehmigt (u.a. der direkte Nachbar. Das Haus wurde Ende der 70er vom Schwiegervater gebaut). Zudem hat uns der Bearbeiter des Bauantrags gesagt, er würde es von vornherein nicht genehmigen, der Mitarbeiter welcher bei uns für Bauvoranträge zuständig ist, würde die Position genehmigen, sofern wir in Flucht bauen...
Wir würden das Haus aber lieber anders positionieren, da wir ansonsten Probleme mit Hof und Auffahrt bekommen würden. Wir können auch keine wirkliche Flucht erkennen. Die Häuser stehen eigentlich kreuz und quer
Wie meint Ihr stehen die Chancen das wir eine Genehmigung bekommen? Bzw. was kann man noch tun um die CHancen zu verbessern?
Zur Orientierung habe ich mal ein Bild von der Lage mit reingepackt.


Lageplan mit gelber Straße, geplantes Baugebiet, Haus und Doppelgarage markiert.


Vielen Dank im voraus
Escroda21.09.17 20:01
Ich gehe mal davon aus, dass alle Gebäude ohne Hausnummer keine Wohngebäude sind. Damit wäre Haus 1a das einzige Wohnhaus, welches im gesamten Kartenausschnitt in zweiter Reihe gebaut wurde. Weiterhin gehe ich davon aus, dass es im Bereich der Häuser 1, 1a und 3 keinen Bebauungsplan oder sonstige planungsrelevante örtliche Vorschriften wie z.B. einen Landschaftsplan oder eine Veränderungssperre gibt. Dann würde der Blick in den Flächennutzungsplan lohnen. Wenn hier keine Wohn- oder gemischte Baufläche festgesetzt ist, hast Du schon mal schlechte Karten. Aber auch sonst halte ich deine Wunschposition für nicht genehmigungsfähig und schließe mich der Meinung des Bauvoranfragebearbeiters an, wohlwollend eine faktische Baugrenze entlang der nordöstlichen Gebäudeflucht von Haus 1a anzunehmen.
Was bedeutet Baugebiet geplant? Bebauungsplan? Wie ist der Verfahrensstand? Aufstellungsbeschluss, Bürgerbeteiligung, Offenlage, Rechtskraft? Wo liegt die Verfahrensgrenze? Ist dein Grundstück betroffen? Auf welcher Grundlage wurde Haus 1a genehmigt (§34 oder §35 Baugesetzbuch, wenn es damals die gleichen Paragraphen wie heute waren)?
Alles Fragen, die Einfluss auf die Genehmigungsfähigkeit haben. Gegen die Auffassung der Genehmigungsbehörde wird es schwer. Wenn Du zwei gegensätzliche Einschätzungen von dort bekommen hast, solltest Du dich mit einem ortskundigen Architekten zusammensetzen und nach seiner Einschätzung mit dem Amtsleiter reden, eine Bauvoranfrage einreichen oder es aufgeben.
Kaspatoo25.09.17 09:23
Schonmal beim Bauamt des Kreises und/ oder der Stadt vorstellig geworden und das Thema angesprochen?
Kaputt machen kann man sich da nichts mit Gesprächen.
Die sagen einem auch, mit welchen "günstigen" Bau(vor)anfragen oder anderen Anfragen du Gewissheit schaffen kannst.

Denn nur mit einer amtlichen Bauanfrage (o.ä.) wirst du eine rechtliche Aussage erhalten. Alles andere ist Glaskugel und vielleicht auch verschwendete Zeit.
Ich habe mich auch zig Male gewunden bis ich mich "getraut" habe die Bauvoranfrage zu stellen. Telefonisch gab es keine Aussagen außer dass das nur mittels einer Anfrage beantwortet werden könne.

Je schneller du fragst, desto Gewissheit.
genehmigenbebauungsplanbauvoranfrage