Bauantrag Keller mit Ferienwohnung und darüberliegender Doppel-Garage

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Lüftung_KWL_

Lüftung_KWL_

Hallo Forum,

ich plane derzeit einen Anbau an mein Einfamilienhaus in Hessen (Dorflage, sehr ländlich).
Es handelt sich um einen Keller (Hanglage - nur zwei Seiten sind im Erdreich) und eine darüber befindliche Doppelgarage.
Für ausreichend Stellplätze habe ich schon gesorgt.

Nun möchte ich wissen ob ich die Nutzung als Ferienwohnung direkt mit angebe oder später eine Nutzungsänderung beantrage.
Gibt es besondere Anforderungen die sich von normalem, privaten Wohnraum unterscheiden?
Gibt es bei dem ganzen Thema Ferienwohnung etwas worauf ich achten sollte?

Danke schonmal für euren Input! :)
 
R

Ralle90

Ich kann dir irgendwie nicht ganz folgen. Du möchtest also in den Hang eine Wohnung (Wohnkeller) bauen und darüber die Doppelgarage?
Wenn die Wohnung von anfang an ausschließlich als Ferienwohnung genutzt werden soll, würde ich es auch gleich so genehmigen lassen. Macht ja sonst keinen Sinn wenn du dir jetzt eine normal Wohnung genehmigen lässt und dann die Umnutzung als Ferienwohnung beantragst.
 
Lüftung_KWL_

Lüftung_KWL_

Ja genau, dienstlich direkt als Ferienwohnung genutzt werden. Weißt du auf was man besonders achten muss bei einer Ferienwohnung im Vergleich zu normalem Wohnraum?
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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