ᐅ Bauantrag für Garage erforderlich?
Erstellt am: 15.02.16 10:34
Escroda16.02.16 08:12
Hallo Dutch,
Dutch schrieb:Nur die Bauordnung betrachtend hättest Du Recht. Wenn Du aber zunächst nur die Garage baust, widerspricht das den Festsetzungen des Bebauungsplanes, weil der eine Mindestgeschossfläche festsetzt. Die in Aussicht gestellte Befreiung von den Festsetzungen erhältst Du ja nur im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens. Und an dem kommst Du beim Bau des Wohnhauses wegen des zweifelhaften Bebauungsplanes sowieso nicht vorbei. Ich möchte mich daher Yvonnes Rat anschließen, sofort den Bauantrag für das gesamte Bauvorhaben zu stellen.
Meine Garage hätte eine Grundfläche von 63qm/1 Geschoss und liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplan. Somit wäre nach Punkt 3 ein genehmigungsfreies Bauen möglich.
Punica schrieb:Nein. Wenn der Bebauungsplan nichts gegenteiliges festsetzt, kann bis 150qm genehmigungsfrei gebaut werden.
Ich glaube, dass eine Garage bis zu 50 m2 genehmigungsfrei ist, alles was größer ist, muss im Bauantrag genehmigt werden.
Punica schrieb:Wo steht das? Selbstverständlich müssen auch bei einem genehmigungsfreien Bauvorhaben alle Vorschriften, hier insbesondere §6 Abstandsflächen, eingehalten werden. Deshalb ist dem im Baurecht Unkundigen auch nicht zu raten, ohne Baugenehmigung zu bauen, da er dann für die Einhaltung aller Vorschriften selbst verantwortlich ist. Die Baugenehmigungsbehörde ist ja nicht da, um den Bauherren so viel wie möglich zu behindern, sie schützt ihn ja auch. Aber dass Genehmigungsfreiheit und Grenzbebauung sich ausschließen, ist mir nicht bekannt.
Bei Grenzbebauung ist das zumindest so.
ypg schrieb:Wie kommst Du auf Außenbereich? Wenn es einen Bebauungsplan gibt, kann es kein Außenbereich sein.
Deine 150qm beziehen sich auf den Außenbereich, siehe §55, abs. 2 Art. 3 Brand. Bauverordnung.
ypg16.02.16 14:41
Ist nachzulesen: er hat den Passus zum Außenbereich zitiert.
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