ᐅ Bauabnahme mit Architekten - Sachverständiger empfehlenswert?
Erstellt am: 23.07.24 11:28
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Tolentino25.07.24 09:54Sprich der dürfte das entsprechende Gewerk nie oder nur ganz zu Anfang mal gesehen haben.
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thangorodrim25.07.24 13:16Spannendes Thema.
Da wäre jetzt interessant zu wissen, wie die Gerichte in der Praxis Recht sprechen: kann der Architekt regelmäßig darlegen, dass er perfekt geplant und überwacht hat und ein Mangel einzig auf den Unternehmer zurück zu führen ist? ganz andere Baustelle, aber beim Autounfall hat man ja auch ganz schnell eine Teilschuld. Wie gesagt laut meiner Quelle muss der Architekt sogar bei Insolvenz des Bauunternehmers haften, wenn (und das ist der Punkt und da hast du natürlich absolut recht, nordanney) ihn auch eine Teilschuld trifft.
Ist der Architekt nach Abnahme seines Werkes wirklich komplett raus? Dann würde es ja durchaus Sinn machen, sich fachliche Unterstützung bei dieser Abnahme zu holen.
Und was ist mit der Gewährleistung des Architekten auf sein Werk? Wenn durch einen Planungsfehler der Keller absäuft, weil sich der Architekt nie mit Hochwasserkennzahlen beschäftigt hat, bleibt man auf dem Schaden sitzen (innerhalb der Gewährleistungsfrist versteht sich)? Zeigt sich an einer Schnittstelle zwischen Gewerken innerhalb der Gewährleistungsfrist des Architekten einen Schaden: muss ich mich dann als Bauherr mit den Handwerkern streiten, wer daran Schuld ist?
Oft hört man, es sei legitim, dass das Honorar mit anrechenbaren Kosten steigt, da der Architekt ja auch entsprechend haftet und sich versichern muss. Es würde den Wert der Architektenleistung schmälern, wenn sich der Architekt Haftung und Gewährleistung relativ einfach entziehen kann. Dann wäre die Haftungssituation beim GU besser, wo man es insbesondere mit weniger Parteien zu tun hat.
Da wäre jetzt interessant zu wissen, wie die Gerichte in der Praxis Recht sprechen: kann der Architekt regelmäßig darlegen, dass er perfekt geplant und überwacht hat und ein Mangel einzig auf den Unternehmer zurück zu führen ist? ganz andere Baustelle, aber beim Autounfall hat man ja auch ganz schnell eine Teilschuld. Wie gesagt laut meiner Quelle muss der Architekt sogar bei Insolvenz des Bauunternehmers haften, wenn (und das ist der Punkt und da hast du natürlich absolut recht, nordanney) ihn auch eine Teilschuld trifft.
Ist der Architekt nach Abnahme seines Werkes wirklich komplett raus? Dann würde es ja durchaus Sinn machen, sich fachliche Unterstützung bei dieser Abnahme zu holen.
Und was ist mit der Gewährleistung des Architekten auf sein Werk? Wenn durch einen Planungsfehler der Keller absäuft, weil sich der Architekt nie mit Hochwasserkennzahlen beschäftigt hat, bleibt man auf dem Schaden sitzen (innerhalb der Gewährleistungsfrist versteht sich)? Zeigt sich an einer Schnittstelle zwischen Gewerken innerhalb der Gewährleistungsfrist des Architekten einen Schaden: muss ich mich dann als Bauherr mit den Handwerkern streiten, wer daran Schuld ist?
Oft hört man, es sei legitim, dass das Honorar mit anrechenbaren Kosten steigt, da der Architekt ja auch entsprechend haftet und sich versichern muss. Es würde den Wert der Architektenleistung schmälern, wenn sich der Architekt Haftung und Gewährleistung relativ einfach entziehen kann. Dann wäre die Haftungssituation beim GU besser, wo man es insbesondere mit weniger Parteien zu tun hat.
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nordanney25.07.24 13:23thangorodrim schrieb:
Und was ist mit der Gewährleistung des Architekten auf sein Werk? Wenn durch einen Planungsfehler der Keller absäuft, weil sich der Architekt nie mit Hochwasserkennzahlen beschäftigt hat, bleibt man auf dem Schaden sitzen (innerhalb der Gewährleistungsfrist versteht sich)?Nein, dafür ist der Architekt haftbar und versichert.thangorodrim schrieb:
Zeigt sich an einer Schnittstelle zwischen Gewerken innerhalb der Gewährleistungsfrist des Architekten einen Schaden: muss ich mich dann als Bauherr mit den Handwerkern streiten, wer daran Schuld ist?Klar. Denn es wird zunächst keine eine Schuld zugeben und auf den anderen zeigen. Hat aber nichts mit Haftung Architekt oder Handwerker zu tun. Das hast Du so oft, dass der Maler auf den Verputzer schimpft oder der Bodenleger auf den Estrichleger und dieser auf den Heizungsbauer mit seiner "falsch" eingebauten Fußbodenheizung.Nur beim GU hast Du einen, der immer schuldig ist: Der GU
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