ᐅ Bauabnahme mit Architekten - Sachverständiger empfehlenswert?
Erstellt am: 23.07.24 11:28
V
Viki1984
Hallo,
wir haben mit einem Architekten gebaut (nicht GU oder ähnliches) mit der Bauleitung ebenfalls vom Architekten. Die meisten Gewerke wurden ebenfalls, nach Rücksprache mit uns, ebenfalls durch den Architekten beauftragt.
Nun steht die Abnahme des fertigen Einfamilienhaus an und die Frage stellt sich, ob es notwendig ist oder sich lohnt einen unabhängigen Bausachverständigen oder ähnliches hinzuzuziehen. Man ließt immer wieder, dass das Thema Gewährleistung und Haftung beim Bau mit einem Architekten ein anderes ist, als bei einem GU, so dass eine Bauannahme durch einen unabhängigen Sachverständigen nicht unbedingt notwendig ist.
Habt ihr hierzu Tipps/Empfehlungen? Klar sieht ein unabhängiger Sachverständiger nochmal Dinge anders (unabhängig), mir geht es eher darum zu wissen ob es denn einen Unterschied macht, falls im Laufe der kommenden Jahre Mängel auftreten, die man jetzt eh nicht sieht oder man sieht und der Architekt bzw die beauftragen Gewerke diese sowieso beheben müssen.
Oder gibt es aus Sicht der Bauherren nochmal etwas anderes zu beachten? Mir geht es nicht darum einige Tausend EUR zu sparen, sondern eher ob es überhaupt notwendig ist und was ein unabhängiger Sachverständige nach der Fertigstellung überhaupt finden kann.
Leider habe ich in der Suche zu dem Thema nur Infos zur Bauabnahme beim GU gefunden, daher hoffe ich, dass das Thema so ok ist?!
wir haben mit einem Architekten gebaut (nicht GU oder ähnliches) mit der Bauleitung ebenfalls vom Architekten. Die meisten Gewerke wurden ebenfalls, nach Rücksprache mit uns, ebenfalls durch den Architekten beauftragt.
Nun steht die Abnahme des fertigen Einfamilienhaus an und die Frage stellt sich, ob es notwendig ist oder sich lohnt einen unabhängigen Bausachverständigen oder ähnliches hinzuzuziehen. Man ließt immer wieder, dass das Thema Gewährleistung und Haftung beim Bau mit einem Architekten ein anderes ist, als bei einem GU, so dass eine Bauannahme durch einen unabhängigen Sachverständigen nicht unbedingt notwendig ist.
Habt ihr hierzu Tipps/Empfehlungen? Klar sieht ein unabhängiger Sachverständiger nochmal Dinge anders (unabhängig), mir geht es eher darum zu wissen ob es denn einen Unterschied macht, falls im Laufe der kommenden Jahre Mängel auftreten, die man jetzt eh nicht sieht oder man sieht und der Architekt bzw die beauftragen Gewerke diese sowieso beheben müssen.
Oder gibt es aus Sicht der Bauherren nochmal etwas anderes zu beachten? Mir geht es nicht darum einige Tausend EUR zu sparen, sondern eher ob es überhaupt notwendig ist und was ein unabhängiger Sachverständige nach der Fertigstellung überhaupt finden kann.
Leider habe ich in der Suche zu dem Thema nur Infos zur Bauabnahme beim GU gefunden, daher hoffe ich, dass das Thema so ok ist?!
T
thangorodrim25.07.24 13:16Spannendes Thema.
Da wäre jetzt interessant zu wissen, wie die Gerichte in der Praxis Recht sprechen: kann der Architekt regelmäßig darlegen, dass er perfekt geplant und überwacht hat und ein Mangel einzig auf den Unternehmer zurück zu führen ist? ganz andere Baustelle, aber beim Autounfall hat man ja auch ganz schnell eine Teilschuld. Wie gesagt laut meiner Quelle muss der Architekt sogar bei Insolvenz des Bauunternehmers haften, wenn (und das ist der Punkt und da hast du natürlich absolut recht, nordanney) ihn auch eine Teilschuld trifft.
Ist der Architekt nach Abnahme seines Werkes wirklich komplett raus? Dann würde es ja durchaus Sinn machen, sich fachliche Unterstützung bei dieser Abnahme zu holen.
Und was ist mit der Gewährleistung des Architekten auf sein Werk? Wenn durch einen Planungsfehler der Keller absäuft, weil sich der Architekt nie mit Hochwasserkennzahlen beschäftigt hat, bleibt man auf dem Schaden sitzen (innerhalb der Gewährleistungsfrist versteht sich)? Zeigt sich an einer Schnittstelle zwischen Gewerken innerhalb der Gewährleistungsfrist des Architekten einen Schaden: muss ich mich dann als Bauherr mit den Handwerkern streiten, wer daran Schuld ist?
Oft hört man, es sei legitim, dass das Honorar mit anrechenbaren Kosten steigt, da der Architekt ja auch entsprechend haftet und sich versichern muss. Es würde den Wert der Architektenleistung schmälern, wenn sich der Architekt Haftung und Gewährleistung relativ einfach entziehen kann. Dann wäre die Haftungssituation beim GU besser, wo man es insbesondere mit weniger Parteien zu tun hat.
Da wäre jetzt interessant zu wissen, wie die Gerichte in der Praxis Recht sprechen: kann der Architekt regelmäßig darlegen, dass er perfekt geplant und überwacht hat und ein Mangel einzig auf den Unternehmer zurück zu führen ist? ganz andere Baustelle, aber beim Autounfall hat man ja auch ganz schnell eine Teilschuld. Wie gesagt laut meiner Quelle muss der Architekt sogar bei Insolvenz des Bauunternehmers haften, wenn (und das ist der Punkt und da hast du natürlich absolut recht, nordanney) ihn auch eine Teilschuld trifft.
Ist der Architekt nach Abnahme seines Werkes wirklich komplett raus? Dann würde es ja durchaus Sinn machen, sich fachliche Unterstützung bei dieser Abnahme zu holen.
Und was ist mit der Gewährleistung des Architekten auf sein Werk? Wenn durch einen Planungsfehler der Keller absäuft, weil sich der Architekt nie mit Hochwasserkennzahlen beschäftigt hat, bleibt man auf dem Schaden sitzen (innerhalb der Gewährleistungsfrist versteht sich)? Zeigt sich an einer Schnittstelle zwischen Gewerken innerhalb der Gewährleistungsfrist des Architekten einen Schaden: muss ich mich dann als Bauherr mit den Handwerkern streiten, wer daran Schuld ist?
Oft hört man, es sei legitim, dass das Honorar mit anrechenbaren Kosten steigt, da der Architekt ja auch entsprechend haftet und sich versichern muss. Es würde den Wert der Architektenleistung schmälern, wenn sich der Architekt Haftung und Gewährleistung relativ einfach entziehen kann. Dann wäre die Haftungssituation beim GU besser, wo man es insbesondere mit weniger Parteien zu tun hat.
N
nordanney25.07.24 13:23thangorodrim schrieb:
Und was ist mit der Gewährleistung des Architekten auf sein Werk? Wenn durch einen Planungsfehler der Keller absäuft, weil sich der Architekt nie mit Hochwasserkennzahlen beschäftigt hat, bleibt man auf dem Schaden sitzen (innerhalb der Gewährleistungsfrist versteht sich)?Nein, dafür ist der Architekt haftbar und versichert.thangorodrim schrieb:
Zeigt sich an einer Schnittstelle zwischen Gewerken innerhalb der Gewährleistungsfrist des Architekten einen Schaden: muss ich mich dann als Bauherr mit den Handwerkern streiten, wer daran Schuld ist?Klar. Denn es wird zunächst keine eine Schuld zugeben und auf den anderen zeigen. Hat aber nichts mit Haftung Architekt oder Handwerker zu tun. Das hast Du so oft, dass der Maler auf den Verputzer schimpft oder der Bodenleger auf den Estrichleger und dieser auf den Heizungsbauer mit seiner "falsch" eingebauten Fußbodenheizung.Nur beim GU hast Du einen, der immer schuldig ist: Der GU
Ähnliche Themen