ᐅ BAFA BEG Zuschuss mit Landesförderung kombinieren
Erstellt am: 28.08.24 16:54
nanu8928.08.24 16:54
Hallo, vielleicht hat hier jemand eine Einschätzung zum Thema Förderung BAFA BEG EM in Kombination mit Landesförderung.
Wenn ich es richtig verstehe, kann man die Einzelmaßnahmen BAFA mit z.B. Landeszuschüssen kombinieren/kumulieren. Man darf allerdings insgesamt nicht über 60% Förderung kommen. Ist das korrekt? Angenommen ich habe eine Rechnung über 100.000€, wovon 50% über BAFA bezuschusst werden. Dann wäre ein Zuschuss von 10.000€ für das gleiche Projekt in Ordnung?
Ich habe aber auch schon gelesen, dass eine Doppelförderung für die gleiche Rechnung nicht erlaubt sei. Was stimmt nun?
Vielen Dank!
Wenn ich es richtig verstehe, kann man die Einzelmaßnahmen BAFA mit z.B. Landeszuschüssen kombinieren/kumulieren. Man darf allerdings insgesamt nicht über 60% Förderung kommen. Ist das korrekt? Angenommen ich habe eine Rechnung über 100.000€, wovon 50% über BAFA bezuschusst werden. Dann wäre ein Zuschuss von 10.000€ für das gleiche Projekt in Ordnung?
Ich habe aber auch schon gelesen, dass eine Doppelförderung für die gleiche Rechnung nicht erlaubt sei. Was stimmt nun?
Vielen Dank!
Jesse Custer28.08.24 17:04
Ein Energieberater hat es mir so erzählt, dass
- eine gleichzeitige Förderung des identischen Gesamtprojektes prinzipiell aus zwei Töpfen möglich ist
- man aber nur jeweils eine Rechnung von einem Förderer fördern lassen kann
Beispiel:
- Gesamte Hausrenovierung mit einer Rechnung kann nur von einem Förderer gefördert werden (Dein Beispiel)
- wenn die Bude aber eine neue Heizung und neue Fenster bekommt, kann man die Heizung vom einen und die Fenster vom anderen fördern lassen.
- eine gleichzeitige Förderung des identischen Gesamtprojektes prinzipiell aus zwei Töpfen möglich ist
- man aber nur jeweils eine Rechnung von einem Förderer fördern lassen kann
Beispiel:
- Gesamte Hausrenovierung mit einer Rechnung kann nur von einem Förderer gefördert werden (Dein Beispiel)
- wenn die Bude aber eine neue Heizung und neue Fenster bekommt, kann man die Heizung vom einen und die Fenster vom anderen fördern lassen.
nanu8928.08.24 23:15
Genau das ist der Punkt, bei dem ich zweifle.
Lt. BEG Richtlinien ist ja eine Kumulierung mit z.B. Landeszuschüssen möglich, wenn diese eine Kombination mit Bafa/KFW zulassen. Allerdings nur bis max. 60%. Ich bekomme z.B. für die Heizung in der Landesförderung 30% Zuschuss und vom BAFA 50%. Demnach müsste dann nach meinem Verständnis der BAFA Zuschuss so weit gekürzt werden, dass ich gesamt "nur" 60% Zuschuss erhalte. Dass das aber nicht ein und dieselbe Rechnung sein sollen darf, verstehe ich nicht bzw. konnte ich auch keine belastbare Quellen finden.
Lt. BEG Richtlinien ist ja eine Kumulierung mit z.B. Landeszuschüssen möglich, wenn diese eine Kombination mit Bafa/KFW zulassen. Allerdings nur bis max. 60%. Ich bekomme z.B. für die Heizung in der Landesförderung 30% Zuschuss und vom BAFA 50%. Demnach müsste dann nach meinem Verständnis der BAFA Zuschuss so weit gekürzt werden, dass ich gesamt "nur" 60% Zuschuss erhalte. Dass das aber nicht ein und dieselbe Rechnung sein sollen darf, verstehe ich nicht bzw. konnte ich auch keine belastbare Quellen finden.
Alex198229.08.24 06:24
nanu89 schrieb:
Genau das ist der Punkt, bei dem ich zweifle.
Lt. BEG Richtlinien ist ja eine Kumulierung mit z.B. Landeszuschüssen möglich, wenn diese eine Kombination mit Bafa/KFW zulassen. Allerdings nur bis max. 60%. Ich bekomme z.B. für die Heizung in der Landesförderung 30% Zuschuss und vom BAFA 50%. Demnach müsste dann nach meinem Verständnis der BAFA Zuschuss so weit gekürzt werden, dass ich gesamt "nur" 60% Zuschuss erhalte.
Die Auslegung ist korrekt.
Dass das aber nicht ein und dieselbe Rechnung sein sollen darf, verstehe ich nicht bzw. konnte ich auch keine belastbare Quellen finden.Und es darf die gleiche Rechnung sein.
nanu8929.08.24 07:27
Alex1982 schrieb:
Und es darf die gleiche Rechnung sein.Ist das deine Interpretation oder hast du dazu Erfahrung/Quellen?
Alex198229.08.24 07:39
Erfahrungen. Aber du kannst dir das auch schriftlich von Bafa bestätigen lassen.
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