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ᐅ Bäume auf Wunschgrundstück, Fällen erlaubt? Ratschläge gesucht


Erstellt am: 16.04.16 12:54

Bauexperte18.04.16 11:26
sirhc schrieb:
Ich habe mal von einer (Gesetzes?)Änderung gelesen. Das Fällen von Bäumen im privaten Bereich ist demnach ganzjährig erlaubt, sofern dort niemand drin nistet. Das ist aber vermutlich eine regionale Regelung.
Ich könnte Dir aus dem Stehgreif etliche Städte/Kommunen nennen, wo Deine "Gesetzes"-Änderung nicht bekannt ist 😀

Grundsätzlich gilt es die Brutzeiten zu achten; einzige Ausnahme: handelt es sich um Gestrüpp, welches regelmäßig beigeschnitten wird. Auf die jeweilige Baumschutzsatzung ist im Regelfall immer Verlas.

Grüße, Bauexperte
Rob7818.04.16 19:40
Hat sich glücklicherweise erledigt - in der Gemeinde gibt es keine Baumschutzsatzung. Tschüß Bäumchen - Hallo Brennholz! 🙂
Bauexperte18.04.16 21:21
Rob78 schrieb:
Hat sich glücklicherweise erledigt - in der Gemeinde gibt es keine Baumschutzsatzung. Tschüß Bäumchen - Hallo Brennholz! 🙂
Ich möchte Dich ja nicht demoralisieren, aber ....

Wenn Deine Gemeinde keine Baumschutzsatzung aufgestellt hat, gilt imho § 39 BNatSchG. Danach gelten fällt- und Schnittverbote in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. jedes Jahres.

Frag lieber nochmal bei der Gemeinde nach, bevor Du Dich ans Holz hacken begibst 😉

Grüße, Bauexperte
ypg18.04.16 21:41
Hoppla, kam mir zuvor 🙂
Außerdem ist Nadelholz nun nicht gerade die Holzqualität, wo man Luftsprünge macht :/
Bieber081518.04.16 22:37
ypg schrieb:
Außerdem ist Nadelholz nun nicht gerade die Holzqualität, wo man Luftsprünge macht
Während man hier (zum Teil, und in jedem Fall auch berechtigt) gelegentlich über Lärmessmissionen von Wärmepumpen diskutiert, hat die Luftverschmutzung durch private Feuerung noch keine größere Beachtung in der Öffentlichkeit erfahren. Finde ich schade ...

Von daher: Lass das Holz lieber verrotten ;-).
baumschutzsatzungholz