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ᐅ Bad im OG: Entlüftungsschacht?


Erstellt am: 08.06.2015 16:58

willWohnen 09.06.2015 19:16
: Hallo, du scheinst dich gut auszukennen, deswegen hätte ich eine ergänzende Frage zu deinem letzten Beitrag: Eine DIN an sich ist ja nicht immer verbindlich. Über welche Verordnung ist der Installateur an sie gebunden?

WildThing 10.06.2015 08:57
Hallo Tubifex,

danke für deine Antwort!
Die Entlüftung ist eigentlich weit genug weg, sogar auf der anderen Dachseite vom Satteldach. Somit auf jeden Fall 2m entfernt. Ob der Auslass 1m höher ist oder nicht weiß ich nicht genau, aber ich glaube selbst das wäre gegeben.
Nur durch den Windzug (der von einem Berg zum Haus hinunter weht) wird eben der Gestank direkt zu unseren Fenstern geblasen.... Vermutlich müsste man die Entlüftung dann komplett auf die andere Ecke vom Hausdach bauen, damit es nicht mehr in die Fenster zieht. (Nur wer weiß ob sich der Wind nicht auch ab und an dreht...)

Tubifex 10.06.2015 10:07
willWohnen schrieb:
: Hallo, du scheinst dich gut auszukennen, deswegen hätte ich eine ergänzende Frage zu deinem letzten Beitrag: Eine DIN an sich ist ja nicht immer verbindlich. Über welche Verordnung ist der Installateur an sie gebunden?

Hallo.
Richtig, es ist festzuhalten, eine DIN ist ein technisches Regelwerk eine Empfehlung keine zunächst gültige Rechtsnorm. Anders sieht es aus, wenn im Leistungsbeschrieb/Verzeichnis des Architekten/Fachingenieur im Bauertrag auf eine spezielle zur Zeit gültige DIN Norm hingewiesen wird. Zum Beispiel der schriftliche Hinweis, die neueste DIN 1986 ist anzuwenden und einzuhalten dann wird aus der Richtlinie/Regelwerk eine gesetzliche fundierte Vorgabe. In der Regel werden jegliche von einem Planer, Architekten, Fachingenieur vorgeschrieben Bauleistungen im Leistungsverzeichnis/ Bauvertrag mit dem Hinweis auf die VOB/C und eben z.Zt. gültige DIN-Norm zum Gewerk festgelegt.


Die DIN Norm gibt dem Fachingenieur, Architekten, Handwerker, Bauherren und letztlich dem Schlichter oder Richter eine Handhabe wie ein Werk auszuführen ist und letztlich ein aufgezeigter Mangel zu bewerten, zu beheben oder ab zu urteilen ist.


Erstellt wird so eine DIN Norm von Fachleuten aus dem zur Beratung anstehenden Gewerbe
also wiederum, Fachhochschullehrer, Fachingenieure, Handwerker usw.

Die DIN Norm ist ein Deutsches Werk, neuerdings kommen nach und nach europäische Normen auf Grundlage der nationalen Normen zu einer europ. Norm zusammengefügt, gerauft, zum Tragen.

mfg Leo

willWohnen 18.06.2015 15:33
Danke. Bei uns steht da leider mehreres auf einmal in einem Satz "...in solider, handwerksgerechter Bauweise nach den aktuell geltenden DIN-Normen,
Verordnungen, der Energieeinsparverordnung ( Energieeinsparverordnung ) und den anerkannten Regeln der Technik erstellt." Leider kann durch diese Formulierung die Baufirma wohl etwas abweichend von DIN machen, wenn es anerkannten Regeln der Technik entspricht. Letztere sind natürlich schwer zu greifen. Unser Sachverständiger hatte sich mal in einer Diskussion jedenfalls nicht getraut, da wirklich auf die Einhaltung der DIN zu pochen, sondern es wurde darum herum argumentiert, ob die Sachführung denn so funktionieren kann oder nicht. Zum Glück hatte ich zur Sockelausführung zusätzlich schriftlich einen Verweis reinnehmen lassen, auf bestimmte Richtlinien, die DIN-Beschreibungen enthalten. Das hier zur Vervollständigung für alle, die erst noch einen Vertrag unterschreiben werden.

Tubifex 18.06.2015 18:23
Das hier zur Vervollständigung für alle, die erst noch einen Vertrag unterschreiben werden.

Eine gute Empfehlung!!
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