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ᐅ Auszug aus Bebauungsplan Überschreitung Grundflächenzahl für Nebenanlagen zulässig?


Erstellt am: 23.07.17 21:55

oppilein23.07.17 21:55
Hallo,

siehe Bebauungsplan ist bei diesem davon auszugehen, dass die 50 vom Hundert Regelung mit der Überschreitung Grundflächenzahl ausgeschlossen ist?

Gruß und Danke

Seite aus Dokument mit planungsrechtlichen Festsetzungen und Nutzungsbestimmungen
Alex8524.07.17 06:32
Liest sich so, ja. Laienmeinung.
Nordlys24.07.17 10:33
Sehe ich wie Alex. Eindeutiger Text. Karsten
tempic24.07.17 13:24
So eindeutig ist es leider doch nicht.

Baunutzungsverordnung § 19:
Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in Satz 1 bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8; weitere Überschreitungen in geringfügigem Ausmaß können zugelassen werden. Im Bebauungsplan können von Satz 2 abweichende Bestimmungen getroffen werden. Soweit der Bebauungsplan nichts anderes festsetzt, kann im Einzelfall von der Einhaltung der sich aus Satz 2 ergebenden Grenzen abgesehen werden

Es ist nicht wirklich klar, ob der Satz im Bebauungsplan aussagt, dass die Grenzen nicht überschritten werden dürfen oder ob von Satz 2 abweichend die Grundflächen nicht um 50 % überschritten werden dürfen.

Verlässliche Antwort kann nur vom Bauamt erwartet werden!
Escroda24.07.17 15:30
Ich kann hier keine Unklarheiten entdecken. Nach Baunutzungsverordnung darf die festgesetzte Grundflächenzahl durch die genannten Anlagen bis zu 50% überschritten werden, es sei denn, der Bebauungsplan setzt etwas anderes fest, was er hier tut. Eine Überschreitung ist eindeutig ausgeschlossen.
tempic24.07.17 17:36
Der Bebauungsplan darf zwei Sachen:
  • Überschreiten von Grundflächenzahl im Einzelfall ausschließen (Satz 2 hat Bestand)
  • Abweichende Bestimmung bzgl des 2. Satzes definieren (50%-Regel und Max 0,8)
Was macht der Bebauungsplan in diesem Fall hier?
grundflächenzahlbaunutzungsverordnung