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ᐅ Außenwände um 4cm schief gemauert


Erstellt am: 11.03.2017 20:51

11ant 13.03.2017 14:39
tempic schrieb:
Dein Zitat bezog sich allein auf die Ausführungen, dass ein Abriss alternativlos ist und überspitzt gesagt der Anwalt schon mal die Klageschrift klarmachen soll

Davon war keine Rede: die Alternative "Abriss" halte ich für so hochgradig wahrscheinlich, daß die Ausführenden dringend davon in Kenntnis zu setzen sind, daß das geschehen müssen kann. Bei Mängelrügen kann man Formfehler machen, daher halte ich anwaltlichen Rat bei der Abfassung für sinnvoll.

Sonst kann sich der Maurer nachher auf den Standpunkt stellen: na gut, die Mauer mache ich auf eigene Kosten neu - aber dafür, was andere darauf weitergemacht haben, komme ich nicht auf. Und juristisch ist ein simples "he, Du, Maurer, ich fühl´ mich da nicht sicher, ob das gut geht" keine Mängelrüge. Selbst unter Zeugen geäußert nicht.

Bieber0815 14.03.2017 21:22
Sparstrumpf schrieb:
Unser Rohbauer hat eine Außenwand um etwa 4cm schräg gemauert (von unten nach oben).
Zeig mal ein Foto ...
Sparstrumpf schrieb:
Müssen morgen dann das Gespräch suchen.
Schreib lieber eine Mängelrüge, aber formal richtig. Lass Dich also beraten ...

Wenn ich (Laie!) die DIN richtig verstehe, wären 8 mm Abweichung okay; Du hast aber 40 mm gemessen. Nicht gut.

Payday 15.03.2017 19:35
bevor man zum Anwalt rennt und kosten verursacht kann man doch erst mal das Gespräch führen. es soll auch Bauleiter/firmen geben die ihren pfusch gerne wieder loswerden wollen. Tipps wie man das wieder hinbekommt (decke abstützen und dann die wand neu mauern) wurden gegeben und sind für das unternehmen auch kein beinbruch. dabei gleich noch die Argumente nach mehr pfusch (Fenster...) in den Raum werfen und mal schauen was passiert.

sollte der Bauleiter trotz Aufforderung den pfusch zu entfernen nicht nachkommen kann man noch immer zum Anwalt rennen für die mängelrüge.

Sparstrumpf 15.03.2017 19:59
Kurze Info zur Sache:
Wand wird tatsächlich erneuert.
Im Endeffekt war alles ganz entspannt, ohne Druck/Drohungen.
Schade fand ich nur das der Bauleiter es zuerst nicht so ernst genommen hat.

Argumente wie mehr Pfusch gerade Richtung Fenster hätte nicht gezogen, da es sich hier um Kettenhausbauweise handelt und in dieser Wand kein Fenster verbaut wird

11ant 15.03.2017 20:00
Payday schrieb:
bevor man zum Anwalt rennt und kosten verursacht kann man doch erst mal das Gespräch führen.

Anwälte sind ja keine Leuteverhauer. Es geht gerade darum, eben keine Kosten mitzuverursachen, indem man andere Bauausführende in dem Irrglauben, die Gewerke vor ihnen wären eine solide Basis, darauf weitermachen läßt. Die Notbremse zu spät zu ziehen kann teuer werden.

Einen Anwalt einzuschalten, eskaliert ja nichts, auch atmosphärisch nicht - der muß ja nicht´mal in Erscheinung treten, nur bei der Abfassung der Rüge beraten. Die ist eine Formalie, damit der Bauherr sagen kann: ich habe rechtzeitig Bescheid gegeben, daß m.E. ein Mangel vorliegt. C´ est tout - niemand ist verletzt

P.S.: da haben sich unsere Schreibzeiten wohl gerade überkreuzt ...
Sparstrumpf schrieb:
Argumente wie mehr Pfusch gerade Richtung Fenster hätte nicht gezogen, da es sich hier um Kettenhausbauweise handelt und in dieser Wand kein Fenster verbaut wird

Heißt das, Du hättest Dein Haus quasi um 4 cm ins Nachbargrundstück "stürzen" lassen (bzw. umgekehrt) ?

Bieber0815 15.03.2017 20:10
Payday schrieb:
bevor man zum Anwalt rennt und kosten verursacht kann man doch erst mal das Gespräch führen
Ja, natürlich, aber im ersten Beitrag hieß es ja, "das macht der Putzer wieder gut". Von daher muss man mit dem Schlimmsten rechnen. Ein guter GU hätte von sich aus gesagt "Machen wir neu".

Das Problem ist, dass Formfehler teuer werden können.
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