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ᐅ Ausschluss Gewährleistung im Angebot für Regiearbeit möglich?


Erstellt am: 06.07.16 15:31

Sebastian7907.07.16 08:34
Das Problem ist eher, dass Recht durchzusetzen - aufregen wie ein HB-Männchen geht immer, aber wenn sich die Firma nicht rührt, stehst erst mal da.

Sprich doch noch mal mit denen, was die genau ausschließen wollen - einen Defekt an der Dusche (dem Ding) selbst ist klar, aber der Anschluss kann nicht ausgeschlossen werden.
Otus1107.07.16 08:51
Maha1984 schrieb:
: Das denke ich halt auch, aber ich bin nur nicht sicher, ob man die Gewährleistung mit Ankündigung im Angebot per Gesetz ausschließen darf.

Ein Blick in das Gesetz erleichtert wie so oft die Rechtsfindung;

§ 639 Baugesetzbuch Haftungsausschluss
Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Bestellers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Unternehmer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes übernommen hat.

Heißt im Umkehrschluss:
Ohne Arglist und Garantie ist (individueller) Ausschluss möglich.
Grenze: AGB-Vertragsrecht (Kleingedrucktes, Mustervertrag).

Sachlich angemessen halte ich den Ausschluss hier nicht, rechtlich ist er indessen möglich. Will man das nicht. müsste man in Konsequenz den Anbieter wechseln.
HilfeHilfe07.07.16 10:32
blöde frage aber lohnt sich dieser Stress ? was war die Differenz zwischen Sanitär und Internet ?
garantie