Aussagen von freien Handelsvertretern

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B

BaufeeDSH

Hallo,
wir haben einen Vertrag mit einer Baufirma abgeschloßen. Alles läuft über einen freien Handelsvertreter.
Dieser hat uns schriftlich (per Mail) Zusagen gegeben, die die Baufirma so eigentlich nicht praktiziert und sich nun weigert es so, wie besprochen, umzusetzen.

Kann ich also nun, auf das, was der freie Handelsvertreter mit mir vereinbart,
nicht vertrauen? Kann ich ihn denn im Zweifel in Regress nehmen, falls mir ein Schaden entsteht? Er hat ja bewusst gelogen und das auch noch nachvollziehbar schriftlich dargelegt.

Vielen Dank
 
Vicky Pedia

Vicky Pedia

Also grundsätzlich ein schwieriges Problem. Hie fehlen echt Infos. Regress geht ja erst bei Schaden, den willst Du ja aber gerade abwenden. Hast Du nun einen Bauvertrag abgeschlossen?
 
H

HilfeHilfe

vertrauen ist nichts wert....

ja es wurde was schriftlich festgehalten, aber habt ihr den Vertrag schon unterschrieben ? Falls nein muss nichts übernommen werden von dem wenns nicht machbar ist.

Also ergänzen lassen

was soll den nicht umsetzbar sein ?
 
N

nordanney

Kann ich also nun, auf das, was der freie Handelsvertreter mit mir vereinbart,
nicht vertrauen?
Nein, da Du einen Vertrag mit der Baufirma und nicht mit dem Handelsvertreter hast. Der baut Dein Haus nicht, sondern hat Dich mit Versprechungen geködert.
Kann ich ihn denn im Zweifel in Regress nehmen, falls mir ein Schaden entsteht? Er hat ja bewusst gelogen und das auch noch nachvollziehbar schriftlich dargelegt.
Warum unterschreibst Du einen Bauvertrag, in dem nicht das steht, was Du gerne haben möchtest? Das ist sehr naiv. Sorry
 
M

MayrCh

Hallo,
wir haben einen Vertrag mit einer Baufirma abgeschloßen.
Euer Vertragspartner ist die Baufirma. Dritte können euch buchstäblich die Geschichte vom Pferd (was freie Handelsvertreter auch ganz gerne mal so praktizieren) erzählen, Einfluss auf eure Vertragsbeziehung hat das erst mal nicht.
Wie stellt sich das Vertragsverhältnis mit dem freien Handelsvertreter dar?
 
11ant

11ant

Hallo,
wir haben einen Vertrag mit einer Baufirma abgeschloßen. Alles läuft über einen freien Handelsvertreter.
Dieser hat uns schriftlich (per Mail) Zusagen gegeben, die die Baufirma so eigentlich nicht praktiziert und sich nun weigert es so, wie besprochen, umzusetzen.
Wenn er tatsachenwidrig den Eindruck erweckt hat, zu dem Versprechen befugt gewesen zu sein, könnte sich eine anwaltliche Beratung lohnen.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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