ᐅ Auslegung Fußbodenheizung - Rechtliche Vorgaben
Erstellt am: 06.12.23 20:34
WilderSueden07.12.23 10:06
Die 35 Grad sind natürlich Maximum. Eine Rechnung mit 32 oder 30 Grad ist nicht verboten, kostet aber mehr Aufwand und entsprechend werden die allermeisten Bauunternehmen das mit 35 Grad umsetzen
Pacmansh07.12.23 10:14
Sry, hatte mich missverständlich ausgedrückt. Ich meinte damit ob die 35° Grad irgendwo als Maximum definiert ist.
Harakiri07.12.23 11:12
Ihr habt immer die Möglichkeit, eine Ausführungsplanung nicht zu bestätigen, bis alle Fragen bzw. Wünsche bzw. Korrekturen beantwortet / eingearbeitet sind.
flow30 wird dir aber nahezu keiner freiwillig und kostenlos umsetzen, denn es ist mit etwas mehr Aufwand bei der Planung verbunden, und kann ggf. auch Mehrkosten bei der Verlegung verursachen. Diese Mehrkosten muss du dann akzeptieren - Fertighausanbieter lassen sich i.d.R. dies auch gut bezahlen (sofern du nicht alles vorab vertraglich geklärt hast).
Möglich ist es auch dass sie sich quer stellen, und sagen es geht nicht. Dann hast du schlechte Karten, denn wenn du Gutachten mit Gegengutachten bekämpfen willst, wirst du deine Zeitschiene irgendwann komplett sprengen (Preisgarantie usw.).
flow30 wird dir aber nahezu keiner freiwillig und kostenlos umsetzen, denn es ist mit etwas mehr Aufwand bei der Planung verbunden, und kann ggf. auch Mehrkosten bei der Verlegung verursachen. Diese Mehrkosten muss du dann akzeptieren - Fertighausanbieter lassen sich i.d.R. dies auch gut bezahlen (sofern du nicht alles vorab vertraglich geklärt hast).
Möglich ist es auch dass sie sich quer stellen, und sagen es geht nicht. Dann hast du schlechte Karten, denn wenn du Gutachten mit Gegengutachten bekämpfen willst, wirst du deine Zeitschiene irgendwann komplett sprengen (Preisgarantie usw.).
Daniel-Sp07.12.23 11:24
Moin
Was ist dann vertraglich fixiert?
Was ist dann vertraglich fixiert?
WilderSueden07.12.23 11:30
Pacmansh schrieb:
Sry, hatte mich missverständlich ausgedrückt. Ich meinte damit ob die 35° Grad irgendwo als Maximum definiert ist.Primärquelle habe ich leider nicht, aber das hier dürfte als guter Startpunkt dienenMaximale Vorlauftemperatur einer Fußbodenheizung
Gemäß der DIN EN 1264 darf eine Fußbodenheizung eine maximale Oberbodentemperatur von 35°C nicht überschreiten. Die mittlere Oberflächentemperatur liegt bei 29°C. Um diese Temperatur bei einer nach DIN 4724 und 4725 ausgeführten Fußbodenheizung zu erreichen, wird für die Auslegung der Heizfläche mit folgenden Systemtemperaturen (Vorlauf-/Rücklauftemperatur) gerechnet:
- 35°C/28°C
- 32°C/28°C
- 30°C/26°C
- 45°/35°C (alt)
xMisterDx07.12.23 18:58
Mach dich auf jeden Fall auf einen ordentlichen Aufschlag gefasst, wenn du die Vorlauftemperatur auf 32 oder 30°C haben willst. Erfahrungsgemäß redet man da über eine 4stellige Summe, nicht dass ihr aus allen Wolken fällt.
Es muss neu gerechnet werden, es müssen mehr Heizkreise her, d.h. größere Verteiler, mehr Schlauch, mehr Verlegeaufwand, usw.
Teuer ist dabei vor allem die Arbeit und die Technik.
Es muss neu gerechnet werden, es müssen mehr Heizkreise her, d.h. größere Verteiler, mehr Schlauch, mehr Verlegeaufwand, usw.
Teuer ist dabei vor allem die Arbeit und die Technik.
Ähnliche Themen