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ᐅ Aus 3 Grundstücken 2 machen


Erstellt am: 06.06.17 17:19

1
11ant
06.06.17 22:10
Escroda schrieb:
Zunächst ist zu klären, ob die Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen. Der könnte Festsetzungen treffen, die nicht euren Plänen entsprechen.

Konkretes Beispiel: der Plan erlaubt eine Wohneinheit je Grundstück - legt man dann zwei Grundstücke zusammen, bleibt es auch für das größere Grundstück dabei - auch wenn auf beide zusammen vorher zwei Doppelhaushälften gedurft hätten, darf dennoch nicht auf das Zusammengelegte ein Zweifamilienhaus.
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C
CarinaJ
07.06.17 06:33
Hallo,
Ich versuche mal alle Fragen zu beantworten.

Die Grundstücke können auch mit Doppelhäusern bebaut werden laut Bebauungsplan.

Die Breite beträgt ca. 17m. Da die Gemeinde die Grundstücke klein halten wollte, weil die meisten Leute eher kleine Grundstücke wollen. Die Grundstücke sind aber ziemlich tief (ca. 30-35m). Man hat schmale Tiefe Grundstücke. Dies führt zu einer engen Bebauung Richtung Nachbar und tiefe Gärten.

Daher die Idee aus 3 zwei zu machen. Und pro Grundstück 1 Wohneinheit. Also auf 3 Grundstücken hätte man dann 2 Wohneinheiten.

Ich scheue mich, weil ich nicht weiß ob ich das hinbekomme.

Grüße
E
Escroda
07.06.17 07:40
CarinaJ schrieb:
Die Breite beträgt ca. 17m.
Für ein Grundstück oder für alle drei zusammen? OK, aus deinem anderen Thread schließe ich, dass es sich um ein Grundstück handelt. Hier im Westen hat man andere Vorstellungen von kleinen schmalen tiefen Grundstücken als 17m*35m=595m², nämlich z.B. 5,5m*40m.
CarinaJ schrieb:
Ich scheue mich, weil ich nicht weiß ob ich das hinbekomme.
Also wenn der Bebauungsplan nicht im Wege steht (Du kannst ja mal einen Ausschnitt hochladen), die Voraussetzungen nach @11ant #4 vorliegen und die Finanzen für alle drei Grundstücke ausreichen, gibt's nicht viel hinzubekommen. Wenn Du so unsicher bist, geh' zu einem öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in der Nähe und lasse dich beraten. Der klärt auch mit den zuständigen Stellen die Machbarkeit und nennt Dir die Kosten (meine Schätzung ca. 3k).
Y
ypg
07.06.17 08:23
CarinaJ schrieb:
...
Die Grundstücke können auch mit Doppelhäusern bebaut werden laut Bebauungsplan.

Die Breite beträgt ca. 17m. Da die Gemeinde die Grundstücke klein halten wollte, weil die meisten Leute eher kleine Grundstücke wollen. Die Grundstücke sind aber ziemlich tief (ca. 30-35m). ..,

Klein ist etwas anderes als ü500qm.
Kann es sein, dass Du den Bebauungsplan falsch liest und dort DH-Bebauung ein MUSS ist? Von der Struktur der Maße passt es eher als normale Einfamilienhaus-Bebauung.


In aller Kürze Grüsse
L
Lumpi_LE
07.06.17 13:17
ich sehe jetzt auch kein Problem auf einem 17m breiten Grundstück eine Doppelgarage unterzubekommen.
1
11ant
07.06.17 14:54
Lumpi_LE schrieb:
auf einem 17m breiten Grundstück eine Doppelgarage unterzubekommen.
... oder ein 11 m breites Haus zwischen zwei Einzel-Grenzgaragen zu stellen. Abgesehen davon, daß ich mit einem Fragezeichen versehen möchte, ob den beiden blechernen Kindern die größten Zimmer geben zu können eine Priorität bei der Grundstücksauswahl sein sollte.
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