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ᐅ Architektenvertrag: höhe der Nebenkostenpauschale 6%


Erstellt am: 11.08.20 09:25

1
11ant
11.08.20 17:46
Pfalzpaulianer schrieb:

Ich dachte allerdings , dass alle Architekten nach HOAI abrechnen müssen. Hab ich da was verpasst? Ein Urteil zu dem schwebemden Verfahren hat es doch noch nicht gegeben, oder?
Nein, das mußten sie m.W. schon in den 80ern nicht (noch früher weiß ich nicht). Aber Architekten müssen eine Berufshaftpflichtversicherung haben, und die kalkuliert ihre Beiträge wohl nach der Honorarordnung (wie bei Steuerberater und Rechtsanwälte ja auch). Bei einem niedrigen Honorar kann diese sich somit benachteiligt fühlen. Das ist aber m.E. in der Praxis dadurch lösbar, daß der Haftpflicht gegenüber das Auftragsvolumen immer so berichtet wird, als habe man die HOAI angewandt. Dem Auftraggeber tatsächlich nach HOAI zu berechnen, folgt daraus m.E. nicht zwingend.
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O
Osnabruecker
11.08.20 21:46
Es muss nicht nach HOAI abgerechnet werden.

Bei unserem Grundstück war bereits vom Verkäufer eine Baugenehmigung erwirkt.

Wir wollten Änderungen und sind dann zu dem Architekten hin und für die Änderung auf seiner Grundlage wollte er 12.000 € (strikt nach HOAI) bekommen...

Im Endeffekt ist es dann ein andrer geworden für 3.000 netto für Baugenehmigung, Statik, Entwässerungsplan und Energieausweis... Ich weiß nicht wie es sich für den Architekten sowas rechnet, aber mir solls recht sein...
J
Joedreck
12.08.20 06:00
Naja mal im Ernst... Sofern der Architekt nicht wirklich besondere Umstände hat, läuft der Rest relativ easy über ein Programm. Am Ende ist es ein wenig Zeit, die Software und vor allem die Unterschrift die Geld kostet. Er setzt sich ja nicht hin und rechnet die Statik auf dem Blatt Papier händisch aus.
hoaiarchitektenbaugenehmigungstatik