ᐅ Architekt schätzt Klinker-Fassadenfläche falsch ab
Erstellt am: 12.05.19 10:45
Schlenk-Bär schrieb:
Gestern hatten wir eine interessante Diskussion mit Freunden, die den Hausbau mittlerweile abgebrochen haben, weil sie daran verzweifelt sind. [...] Als Bauherr kann man doch nicht alles nachprüfen?Die StVO erwartet einen Anhalteweg von 0 cm Als Eigenvergeber werden sie in Vorlage treten und den Architekten bzw. seine Berufshaftpflicht in Regress nehmen müssen. Allerdings hat der Verklinkerer den Schaden des zu viel besorgten Materials und des wohl für das größere Auftragsvolumen günstiger kalkulierten Gewinns pro Kubikmeter - hingegen die Arbeit für die Differenz auch nicht leisten müssen.
Stutzig macht mich Deine Einleitung: wollen die Freunde das fertig verklinkerte Haus nun danach nicht bezugsfertig weiterbauen ? ? ?
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
S
Schlenk-Bär12.05.19 16:27Das Haus wurde nicht fertiggestellt und mit kräftigem Verlust verkauft. Beispiele wie das vorgenannte gab es viele. Sie haben völlig den Überblick verloren und nur noch Probleme gehabt. Insbesondere haben sie nach meiner Einschätzung als Team nicht gut zusammen funktioniert. Sie suchen nun eine Bestandsimmobilie. Die Ehe wäre beinahe am Hausbau zerbrochen. Sie machen Paartherapie, er ist in psychotherapeutischer Behandlung.
Wir waren eben auf unserem frisch erworbenen Grundstück und haben uns einfach nur gefreut, dass es endlich geklappt hat (nach so vielen Enttäuschungen). Wir hoffen sehr, dass unser Hausbau nicht so schlimm wird, wie der unserer Freunde.
Wir waren eben auf unserem frisch erworbenen Grundstück und haben uns einfach nur gefreut, dass es endlich geklappt hat (nach so vielen Enttäuschungen). Wir hoffen sehr, dass unser Hausbau nicht so schlimm wird, wie der unserer Freunde.
Erstmal ist der AN verpflichtet die Mengen zu prüfen. Dann hätte er feststellen müssen, dass es zu viel ist. Dann kann kann er für die geringere Menge einen höheren Preis verlangen.
Einfach mal bestellen was im LV steht und dann alles bezahlt haben wollen geht nicht.
Hier hätte er Pech gehabt. Er kann ihn natürlich vor Gericht schleppen und er dann den Architekten... aber sowas kann man ja immer.
Einfach mal bestellen was im LV steht und dann alles bezahlt haben wollen geht nicht.
Hier hätte er Pech gehabt. Er kann ihn natürlich vor Gericht schleppen und er dann den Architekten... aber sowas kann man ja immer.
S
Schlenk-Bär12.05.19 17:54Lumpi_LE schrieb:
Erstmal ist der AN verpflichtet die Mengen zu prüfen. Dann hätte er feststellen müssen, dass es zu viel ist.Mit AN meinst Du wahrscheinlich AngebotsNehmer? Das hätte ich nicht vermutet, dass er prüfen muss... Aber danke für den Hinweis.Ähnliche Themen