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ᐅ Anschluss Werkvertrag vor Grundstückskauf?


Erstellt am: 09.05.19 10:18

montessalet10.05.19 09:00
goalkeeper schrieb:

Lt. Bauamt wird in Ba-Wü der Grundbucheintrag online durchgeführt. Daher gehen sie davon aus, dass dieser innerhalb des vierwöchigen Zahlungsziels für den Grundstückskaufpreis eingetragen ist und somit mit der Auszahlung des Kredits zeitnah begonnen werden kann.
Der Wechsel im Grundbuch erfolgt allerdings erst, wenn auch die Grunderwerbsteuer bezahlt ist. Bloss die Bezahlung des Kaufpreises reicht dafür nicht aus.
Lumpi_LE10.05.19 09:32
Ich würde den Fall unbedingt einkalkulieren, dass vor März 20 keiner Bagger rollen.
Wenns dieses Jahr noch klappt alles gut, ich halte es für sehr unwahrscheinlich. Habt ihr überhaupt schon eine Baugenehmigung? Das kann je nach Bundesland und Gemeinde auch Monate dauern.
goalkeeper10.05.19 10:35
Lumpi_LE schrieb:

Ich würde den Fall unbedingt einkalkulieren, dass vor März 20 keiner Bagger rollen.
Wenns dieses Jahr noch klappt alles gut, ich halte es für sehr unwahrscheinlich. Habt ihr überhaupt schon eine Baugenehmigung? Das kann je nach Bundesland und Gemeinde auch Monate dauern.

Wir waren gerade diese Woche beim GU und haben den Terminplan besprochen. Bei Abschluss in den nächsten vier bis sechs Wochen passt das noch in diesem Jahr.

Da es ein Bebauungsplan gibt (Neubaugebiet), brauchen wir nur einen Bauantrag nach dem vereinfachten Verfahren. Dieser ist kostengünstiger und schneller. Unser gestern besuchtes Bauamt unterstützt uns beim schnellen Start, da es noch keine Bauanträge für das Neubaugebiet gibt.
Zaba1210.05.19 11:20
montessalet schrieb:

Der Wechsel im Grundbuch erfolgt allerdings erst, wenn auch die Grunderwerbsteuer bezahlt ist. Bloss die Bezahlung des Kaufpreises reicht dafür nicht aus.
Nimm das Thema Grundschuldeintragung nicht auf die leichte Schulter. Das sind keine 4 Wochen. Nur weil die Übertragung ins Landratsamt digital funktioniert, arbeiten die auch nicht schneller. Üblich sind 2-3+x Monate. Bei mir waren es mehr als 3 Monate. Ohne Grundschuldeintragung der Bank gibt es keine Auszahlung des Darlehens.

Kannst es natürlich über die Verpfändung des Auflassungsvermerkes laufen lassen, musst aber a) noch mal zum Notar, wegen der Grundschuldeintragung (was natürlich kostet) und b) der Auflassungsvermerk kostet auch.

Du siehst das alles zu positiv. Es gab genau 2 Sachen die ich nicht beeinflussen konnte am Bau. Genau die Situation mit dem Grundbucheintrag für die Bank und die Nachbarbaustelle die den Starttermin verzögert hat.

Also nimm die rosa Brille ab und orientierst dich an der üblichen Zeit (Kommentar von Lumpi) oder gehe über den Auflassungsvermerk. Du kannst es auch auf Dich zukommen lassen, aber wenn der GU loslegt und der Kredit nicht auszahlungsbereit ist, ist erst mal stopp, dann auch ggf. über den Winter?!

Good Luck!
halmi10.05.19 11:31
Wir haben 50k€ vom Darlehen vorab ohne Grundschuld ausbezahlt bekommen. Mehr wäre aber nicht gegangen.

Ihr wisst ja was ihr noch bezahlen müsst, wenn ihr die nächsten 3-4 Monate mit dem Eigenkapital auskommt sehe ich jetzt kein Problem.
Yosan10.05.19 11:31
informiere dich am Besten mal bei möglichst vielen Freunden/Bekannten/Familienmitgliedern, die in der Nähe (möglichst in der selben Gemeinde oder wenigstens im gleichen Zuständigkeitsbereich bzgl. Grundbuch und Grunderwerbsteuer) wie lange das ganze so gedauert hat.

Bei uns kam z.B. der Bescheid für die Grunderwerbsteuer schneller als die Zahlungsaufforderung für den Kaufpreis des Grundstücks. Insgesamt dauerte es nicht so lange...paar Tage vor Weihnachten beim Notar unterschrieben (bis nach Neujahr wurde bei dem dann aber nicht mehr gearbeitet) und Mitte April startete der Bau nachdem schon mehrere Wochen alles unter Dach und Fach war...den Bauantrag (ebenfalls vereinfacht) haben wir schon gestellt bevor wir offiziell im Grundbuch standen)
grundbuchgrunderwerbsteuergrundschuldeintragungneubaugebietbauantragnotarauflassungsvermerk