ᐅ Als Vermieter Rohrleitungen, durch eine Vermietete Wohnung legen?
Erstellt am: 03.07.21 07:23
R3tep9003.07.21 07:23
Hallo zusammen,
ich würde gerne einen Altbau mit 3 Etagen von 1912 kaufen und in diesem die oberen 2 Etagen bewohnen.
Da das Erdgeschoss akt. Vermietet ist und vor gut 3 Jahren Renoviert wurde.
Wie man das für einen Altbau typischer weise kennt, liegen die Toiletten immer auf den halben Etagen des Treppenhauses.
Jetzt würde ich natürlich gerne bei der Sanierung die Toiletten in den oberen Etagen ins eigentliche Bad verlegen wofür ich dann einen neuen Abwasserstrang brauche.
Habe ich dann das Recht als Vermieter diesen durch die Wohnung meines zukünftigen Mieters zu legen?
lieben Gruß Jens
ich würde gerne einen Altbau mit 3 Etagen von 1912 kaufen und in diesem die oberen 2 Etagen bewohnen.
Da das Erdgeschoss akt. Vermietet ist und vor gut 3 Jahren Renoviert wurde.
Wie man das für einen Altbau typischer weise kennt, liegen die Toiletten immer auf den halben Etagen des Treppenhauses.
Jetzt würde ich natürlich gerne bei der Sanierung die Toiletten in den oberen Etagen ins eigentliche Bad verlegen wofür ich dann einen neuen Abwasserstrang brauche.
Habe ich dann das Recht als Vermieter diesen durch die Wohnung meines zukünftigen Mieters zu legen?
lieben Gruß Jens
tomtom7903.07.21 07:32
Ich sag Mal so wenn du das machst bevor es vermietet wird, kann er nix sagen. Achte aber darauf daß sie gedämmt sind.. sonst hört man die Blödsinn 🙂
R3tep9003.07.21 07:35
Leider bricht ja Kauf die Miete nicht, und das Erdgeschoss ist bereits Vermietet
nordanney03.07.21 07:43
R3tep90 schrieb:
Habe ich dann das Recht als Vermieter diesen durch die Wohnung meines zukünftigen Mieters zu legen?Ja, das Recht hast Du. Aber Du darfst den Wohnwert seiner Wohnung nicht beeinträchtigen, muss Sanierungen frühzeitig anmelden, musst seine Wohnung wieder herrichten oder ihm das Hotel bezahlen, während Du in seiner Wohnung baust usw.Alles machbar, aber aufwändig und teuer.
tomtom7903.07.21 07:58
Ah zukünftige Mieter haben ich so verstanden das er erst kommt. Ansonsten hilft reden und wenn das nicht hilft Geld :-)
fach1werk03.07.21 08:52
Geld im Sinne einer Mietminderung, Reinigungsdienst für nicht zu vermeidende Verschmutzung, Ferienwohnung solange er schlecht nutzen kann, rechtzeitige Ankündigung und ab geht die Luzie.
Mache ich beruflich öfter, es gibt immer eine Lösung. Wenn man's nicht gewöhnt ist klingt es umständlich aber die Zeiten und Gelder muss man halt einrechnen.
Viele Grüße Gabriele
Mache ich beruflich öfter, es gibt immer eine Lösung. Wenn man's nicht gewöhnt ist klingt es umständlich aber die Zeiten und Gelder muss man halt einrechnen.
Viele Grüße Gabriele
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