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ᐅ Gerüst gesperrt - hat das Folgen?


Erstellt am: 15.05.16 09:39

HilfeHilfe15.05.16 13:24
ypg schrieb:
Was war denn zuerst, Gerüst oder Versorgungsbuddelei?


klingt so Ei oder Henne wer war zuerst da
Messjogi15.05.16 13:46
Fakt ist, die Bauleitung steht daneben und schaut zu, die hätte reagieren müssen.
Tiefbau hat den Auftrag bekommen zu buddeln, Gerüst hätte versetzt oder umgebaut werden müssen.
Die Frage ist wie lange ist das Gerüst gesperrt, kostet es was ?
Übrigens hat ein Bagger den Graben ohne Versorgungsrohre wieder zu gemacht und Gerüst aufgerichtet im Beisein von BG
costa15.05.16 13:57
Messjogi schrieb:
Fakt ist, die Bauleitung steht daneben und schaut zu, die hätte reagieren müssen.
Tiefbau hat den Auftrag bekommen zu buddeln, Gerüst hätte versetzt oder umgebaut werden müssen.
Die Frage ist wie lange ist das Gerüst gesperrt, kostet es was ?
Übrigens hat ein Bagger den Graben ohne Versorgungsrohre wieder zu gemacht und Gerüst aufgerichtet im Beisein von BG

Wer hat denn dem Tiefbauer den Auftrag erteilt dass zu machen?
Messjogi15.05.16 13:59
costa schrieb:
Wer hat denn dem Tiefbauer den Auftrag erteilt dass zu machen?

Wer darf denn den Auftrag geben ?
Payday15.05.16 15:15
Messjogi schrieb:
Wer darf denn den Auftrag geben ?

grundsätzlich schon mal der Eigentümer des Grundstückes und all die bevollmächtigten Personen dazu. bei einen Bauträger also das unternehmen (weil er Eigentümer ist) und die von ihn eingesetzten Mitarbeiter (du weisst ja nie, welche Mitarbeiter welche befugnisse haben).

wenn die Hausanschlüsse Leistungsumfang des Bauträgers war, bist du fein raus (du als Kunde hast ja nichteinmal die berechtigung, irgendwem dort irgendwas zu sagen). die Verzögerung, der Mehraufwand durch neues Gerüst aufstellen, neu buddeln, verzugszinsen (Bauzeitgarantie) usw fallen alle zu lasten des Bauunternehmers.

bei einen Bauunternehmen ist das wiederum eine etwas andere Sache. da beauftragt man den Versorger meistens selber.

allerdings hätte der Tiefbauer gar nicht graben dürfen. er sieht sofort das das Gerüst so nicht stehen kann und hätte wieder abziehen müssen. insgesamt bist du als Kunde/Bauherr zwar nun etwas veräppelt, kostentechnisch kann aber eigentlich nichts auf dich zukommen.
ypg16.05.16 16:49
Payday schrieb:
allerdings hätte der Tiefbauer gar nicht graben dürfen.

So siehts aus
gerüstgrabentiefbauer