ᐅ Ärger mit Architektenrechnung für geplantes Bauvorhaben
Erstellt am: 12.12.21 17:55
Wildente12.12.21 17:55
Hallo zusammen,
Fragestellung war: ob es möglich sei, Schweinestall mit Getreidespeicher zu Wohnungen umzubauen. Bauunternehmer kam ansehen und empfahl Architektin, diese besichtigte mit noch einer Dame und nahm alte Bauunterlagen mit. Später rief sie an und sagte, nach Rücksprache mit dem Bauamt würde ein Bauantrag genehmigt, wenn die Außenansicht unverändert und der Nachbar keine Einwände erhebt. Es stellte sich aber heraus, dass wir aus betrieblichen Gründen zur Zeit das Bauvorhaben nicht realisieren können. Dies teilte ich telefonisch der Architektin mit und fragte anstandshalber, ob und was ich ihr schulde. Sie antwortete: „Was soll ich berechnen, da war ja nichts.“ Nach vielen Wochen sandte sie uns die mitgegebenen Bauunterlagen zurück - zusammen mit der Rechnung über 5 Stunden, die ich verärgert sofort zurückschickte. Gestern kam nun per Einschreiben die Rechnung wieder und im Anschreiben wird auf HOAI §§ 1 und 2 verwiesen, außerdem mahnt sie die unverzügliche Zahlung an und setzt uns in Verzug.
Bisher hat noch nie ein Unternehmer, der den Auftrag hatte, sich die evtl. Arbeit anzusehen und ein Angebot abzugeben, dies in Rechnung gestellt. Von der Architektin haben wir weder ein Angebot erhalten noch sonstige Leistungen, die Rechnung war das erste und einzig Schriftliche. Rechtfertigen eine halbe Stunde Besichtigung und ein Telefonat mit der Baubehörde zur Anbahnung einer Geschäftsbeziehung einen Stundensatz nach HOAI mal fünf? Sie hat meine Frage, ob ich ihr was schulde, als Aufforderung für die Rechnungsstellung verstanden. - Was nun - ich bin für jeden Rat dankbar oder bleibt uns jetzt nur noch ein Anwalt mit Gerichtsverhandlung?
Als gebranntes Kind kommt uns künftig niemand auf den Hof, wenn er uns nicht vorab seine Kosten schriftlich mitteilt.
Wildente
Fragestellung war: ob es möglich sei, Schweinestall mit Getreidespeicher zu Wohnungen umzubauen. Bauunternehmer kam ansehen und empfahl Architektin, diese besichtigte mit noch einer Dame und nahm alte Bauunterlagen mit. Später rief sie an und sagte, nach Rücksprache mit dem Bauamt würde ein Bauantrag genehmigt, wenn die Außenansicht unverändert und der Nachbar keine Einwände erhebt. Es stellte sich aber heraus, dass wir aus betrieblichen Gründen zur Zeit das Bauvorhaben nicht realisieren können. Dies teilte ich telefonisch der Architektin mit und fragte anstandshalber, ob und was ich ihr schulde. Sie antwortete: „Was soll ich berechnen, da war ja nichts.“ Nach vielen Wochen sandte sie uns die mitgegebenen Bauunterlagen zurück - zusammen mit der Rechnung über 5 Stunden, die ich verärgert sofort zurückschickte. Gestern kam nun per Einschreiben die Rechnung wieder und im Anschreiben wird auf HOAI §§ 1 und 2 verwiesen, außerdem mahnt sie die unverzügliche Zahlung an und setzt uns in Verzug.
Bisher hat noch nie ein Unternehmer, der den Auftrag hatte, sich die evtl. Arbeit anzusehen und ein Angebot abzugeben, dies in Rechnung gestellt. Von der Architektin haben wir weder ein Angebot erhalten noch sonstige Leistungen, die Rechnung war das erste und einzig Schriftliche. Rechtfertigen eine halbe Stunde Besichtigung und ein Telefonat mit der Baubehörde zur Anbahnung einer Geschäftsbeziehung einen Stundensatz nach HOAI mal fünf? Sie hat meine Frage, ob ich ihr was schulde, als Aufforderung für die Rechnungsstellung verstanden. - Was nun - ich bin für jeden Rat dankbar oder bleibt uns jetzt nur noch ein Anwalt mit Gerichtsverhandlung?
Als gebranntes Kind kommt uns künftig niemand auf den Hof, wenn er uns nicht vorab seine Kosten schriftlich mitteilt.
Wildente
Benutzer20012.12.21 18:58
Wildente schrieb:
Architektin, diese besichtigte mit noch einer Dame und nahm alte Bauunterlagen mit. Später rief sie anSieht so aus, als hättet Ihr einen Vertrag mit der Architektin geschlossen.Wildente schrieb:
Bisher hat noch nie ein Unternehmer, der den Auftrag hatte, sich die evtl. Arbeit anzusehen und ein Angebot abzugeben, dies in Rechnung gestellt.Sie hat ja auch kein Angebot abgegeben, da Ihr sie (s.o.) ja beauftragt habt, zu prüfen, ob es geht.Wildente schrieb:
Von der Architektin haben wir weder ein Angebot erhalten noch sonstige Leistungen,Wofür ein Angebot, wenn Ihr sie beauftragt? Abrechnung beim Architekt nach HOAI ist normal.Wildente schrieb:
Rechtfertigen eine halbe Stunde Besichtigung und ein Telefonat mit der BaubehördeDu weißt genau, was sie alles getan hat? Hat sie die Unterlagen noch prüfen müssen? Sich vorbereiten für das Telefonat mit dem Bauamt? Wildente schrieb:
Sie hat meine Frage, ob ich ihr was schulde, als Aufforderung für die Rechnungsstellung verstanden.Hätte ich auch...Wildente schrieb:
ich bin für jeden Rat dankbar oder bleibt uns jetzt nur noch ein Anwalt mit Gerichtsverhandlung?Bezahlen und als Lehrgeld verbuchen.Wildente schrieb:
Als gebranntes Kind kommt uns künftig niemand auf den Hof, wenn er uns nicht vorab seine Kosten schriftlich mitteilt.Dann werdet Ihr einsam sterben.Osnabruecker12.12.21 19:11
Aus halber Stunde Ortstermin mit 2 Leutrn werden schon schnell 3 abrechenbare Stunden.
Dann Unterlagen sichten, telefonieren etc.
5h durchaus plausibel.
Dann Unterlagen sichten, telefonieren etc.
5h durchaus plausibel.
schubert7912.12.21 19:45
Sei mal froh das sie nur 5 Stunden berechnet.. schau mal was sie nach HOAI berechnen könnte!
Traumfaenger12.12.21 21:21
Ich finde die 5 Stunden auch nicht zu viel berechnet, zumal sie Dir nur die Zeit berechnet hat. Es hätte auch anders laufen können: Deine Wünsche aufgenommen, Entwurf gezeichnet (bzw. einfach einen anderen, halbwegs passenden grob auf Dich angepasst), kurz vorgestellt und schon hätte sie mit 5 Stunden Arbeit auch X% vom Projektvolumen abrechnen können, dann wärest Du aber im fünfstelligen Bereich gewesen. Hier im Forum gibt es noch mehr Beiträge von Leuten, denen es ähnlich ergangen ist.
Mike2912.12.21 22:39
Ist aber auch ne Frechheit! Da prüft die Dame auf deinen Wunsch hin, die Umsetzbarkeit deines Projektes und verlangt dann doch ernsthaft eine Entlohnung von dir. Also Sachen gibt's... Der Architektenkammer melden, solltest du sie.
*Text könnte Spuren von Sarkasmus beinhalten
*Text könnte Spuren von Sarkasmus beinhalten
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